allein diese,im übrigen völlig richtige,feststellung bietet natürlich raum für diverse phantasien,wie diese "verhandlungen" abgelaufen sein könnten.....
merke:
dummheit ist nicht notwendigerweise strafbar(ich bedauere dies manchmal zutiefst),die dummheit anderer auszunutzen hingegen unter gewissen umständen schon!
wie "ernsthaft" diese klage von 1860-seite gemeint ist,kann man übrigens daran erkennen,was passieren würde,wenn das gericht ihr voll umfänglich stattgeben würde.
der vertrag über den anteileverkauf wäre also von vorn herein ungültig,was wiederum bedeuten würde,dass 1860 die 11 mios zurückzahlen müsste,sowie rückwirkend alle verpflichtungen hätte,die ein 50%-eigentümer nunmal hat.
im selben moment,in dem dieses urteil rechtskräftig wäre,müsste herr stoffers einen schwarzen anzug anziehen und sich richtung amtsgericht auf den weg machen.