§ 3 Aufgaben
Der NFV ist als Regionalverband Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Auf Grund dieser Mitgliedschaft ist der NFV den allgemeinverbindlichen Bestimmungen des DFB unterworfen. Er hat gegebenenfalls auch Entscheidungen der internationalen Verbände FIFA und UEFA, deren Umsetzung dem DFB als ihrem Mitglied aufgegeben ist, zu vollziehen. Als eigene Aufgaben obliegen dem NFV:
a) die Vertretung der Belange des Fußballsports, soweit sie über den Rahmen eines Landesverbandes hinausgeht und nicht Sache des DFB ist,
b) die Regelung aller fußballtechnischen Angelegenheiten über den Sportbetrieb eines Landesverbandes hin-aus, soweit sie nicht dem DFB obliegt,
c) den Fußballsport im In- und Ausland zu vertreten und mit seinen Auswahlmannschaften an internationalen Begegnungen teilzunehmen, soweit dies über den Rahmen der Landesverbände hinaus geht bzw. nicht Sache des DFB ist,
d) die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern,
e) die Durchführung des Spielbetriebs der beim NFV als Regionalverband eingerichteten Ligen und Wettbewerbe sowie erforderlicher Relegationsspiele,
f) der Abschluss von Verträgen mit Fernseh- und Rundfunkanstalten sowie anderen Partnern über Verwertungsrechte an Meisterschafts- und Pokalspielen auf der Ebene des Regionalverbandes (ausgenommen DFB-Vereinspokal). Der NFV übt dieses Recht im Namen und für Rechnung seiner Mitgliedsvereine aus,
g) die Verteilung von Vergütungen aus Verträgen gemäß f.
§ 4 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erledigung der Aufgaben sind die Satzung und die Ordnungen des DFB in den jeweils gültigen Fassungen, diese Satzung und die dazugehörigen Ordnungen, die Ordnungen und Regelungen, die aus Verträgen des NFV mit anderen Regionalverbänden und dem DFB resultieren sowie gegebenenfalls die Satzungen und Ordnungen der Mitgliedsverbände in den jeweils gültigen Fassungen.