Drogen-Klausel für FC?

RomeoJ

Aufsteiger
Keine Drogen-Klausel
Falsche Berichterstattung in der SportBild


Mit größter Missbilligung haben der 1. FC Köln und Christoph Daum auf die heutige falsche Berichterstattung in der SportBild über eine angebliche Klauseln im Vertrag zwischen dem FC und Daum reagiert.
FC-Geschäftsführer Michael Meier: „Das ist völliger Unsinn. So eine Klausel gibt es nicht.“
Daum-Anwalt Dr. Stefan Seitz fügt hinzu: „Wir haben bereits rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung der SportBild eingeleitet. Wir werden auch ansonsten gegen jeden vorgehen, der sich an der Verbreitung dieser falschen Tatsachen beteiligt."
Quelle: http://fc-koeln.de/index.php?id=4799

:lachtot: :lachtot: :lachtot: Hat jemand vllt den Bericht gelesen? :lachtot: :lachtot: :lachtot:
 

Fußballexperte

Neunmalklug
Wenn sich heraustellen sollte das die Berichterstattung der Sport-Bild haltlos war und nur den Schlagzeilen und Umsatzzahlen dienlich war, dann ist das eine Schweinerei. Daum ist gut beraten dagegen vorzugehen.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Naja, was für eine Klausel sollte das denn eigentlich gewesen sein?

Wenn du kokst dürfen wir dich rausschmeissen? Man solls ja nicht glauben, aber dafür braucht es keine Klausel. Klingt also wirklich alles sehr weit hergeholt.
 

Fußballexperte

Neunmalklug
Cashadin schrieb:
Naja, was für eine Klausel sollte das denn eigentlich gewesen sein?

Wenn du kokst dürfen wir dich rausschmeissen? Man solls ja nicht glauben, aber dafür braucht es keine Klausel. Klingt also wirklich alles sehr weit hergeholt.
So ist es. Und Daum hätte unter solchen Voraussetzungen garantiert keinen Vertrag unterschrieben.
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Cashadin schrieb:
Wenn du kokst dürfen wir dich rausschmeissen? Man solls ja nicht glauben, aber dafür braucht es keine Klausel. Klingt also wirklich alles sehr weit hergeholt.
solange das Koksen die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, wirds schwierig so ohne weiteres fristlos zu kündigen.
 
G

g.P.

Guest
derMoralapostel schrieb:
solange das Koksen die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, wirds schwierig so ohne weiteres fristlos zu kündigen.

:suspekt: bezweifle ich. war doch in leverkusen auch so, oder nicht?
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Meines Wissens ist der Besitz von Kokain illegal - Daum kam damals zwar rein rechtlich mit einer Geldbusse davon (unter anderem imho weil er aussagte), als Widerholungstäter wäre dies dieses mal jedoch evtl. nicht der Fall.

Und ja - schon Leverkusen konnte ihm damals fristlos kündigen, und meines Wissens ohne ihm eine Abfindung zahlen zu müssen.
 
G

g.P.

Guest
Cashadin schrieb:
Und ja - schon Leverkusen konnte ihm damals fristlos kündigen, und meines Wissens ohne ihm eine Abfindung zahlen zu müssen.

ich weiß nicht, wie weit ein Arbeitgeber das Recht hat, den Angestellten nach einer Straftat zu entlassen, aber bei einem Fußball-Trainer müsste das doch alleine durch den entstandenen Imageschaden zu rechtfertigen sein...
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Ja. Sowas zählt dann wohl unter grob Betriebsschädliches Verhalten. Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht so sehr aus - praktisch gibt es aber natürlich kaum einen Grund für so eine Klausel.

Und selbst wenn sie drin wäre. Warum sollte es überhaupt interessieren? Das Daum mal gekokst hat wissen wir ja nun auch alle.
 
G

g.P.

Guest
Cashadin schrieb:
Ja. Sowas zählt dann wohl unter grob Betriebsschädliches Verhalten. Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht so sehr aus - praktisch gibt es aber natürlich kaum einen Grund für so eine Klausel.

Und selbst wenn sie drin wäre. Warum sollte es überhaupt interessieren? Das Daum mal gekokst hat wissen wir ja nun auch alle.

ja, aber die SportBild wollte uns halt anscheinend noch mal erinnern :floet:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Cashadin schrieb:
Ja. Sowas zählt dann wohl unter grob Betriebsschädliches Verhalten. Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht so sehr aus - praktisch gibt es aber natürlich kaum einen Grund für so eine Klausel.

Und selbst wenn sie drin wäre. Warum sollte es überhaupt interessieren? Das Daum mal gekokst hat wissen wir ja nun auch alle.

Naja, grundsätzlich reicht Drogenkonsum alleine nicht für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung. In Einzelfällen kann auch etwas anderes gelten, zuletzt waren das in der (verwaltungsrechtlichen) Rechtsprechung Drogenkonsum bei Bundeswehrsoldaten.

Eine klare Rechtslage gibt es also in diesem Bereich nicht. Eine arbeitsvertragliche Klausel, die das ganze klarstellt, ergibt daher durchaus einen Sinn.
 

Jan

Nur der SFS!
Wenn's frei erfunden ist, wundert es mich schon, dass die Sport-Bild soweit geht. Hätte ich nicht gedacht ...
 
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