Mal ne Frage an unsre Recht***perten

duplo

Bekanntes Mitglied
Ich erklare mal meine Frage an einem fiktivem Beispiel:

Ich habe eine Karte für das BVB Spiel in Berlin bei der Hertha gekauft. Nun kommt vorher der VfB Stuttgart nach Berlin (ich sag ja fiktiv, der VfB ist ja 2. Liga) und Kim ärgert Icke und dieser beleidigt ihn. Diese Beleidigung wird angezeigt beim DFB und der sperrt für das BVB Spiel meinen Block. Gut ich könnte mein Geld zurück kriegen, aber das will ich ja nicht, ich will den Sieg gegen die Oma sehen. Ich habe auch nachweislich nichts gemacht (eigentlich muss man mir ja nachweisen, das ich was getan habe).

Kann ich auf mein Recht das Spiel zu sehen klagen? Ich habe ja mit der Karte ein Vertrag und nicht gegen die AGBs verstoßen, auch findet das Spiel ja statt.
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Ich erklare mal meine Frage an einem fiktivem Beispiel:

Ich habe eine Karte für das BVB Spiel in Berlin bei der Hertha gekauft. Nun kommt vorher der VfB Stuttgart nach Berlin (ich sag ja fiktiv, der VfB ist ja 2. Liga) und Kim ärgert Icke und dieser beleidigt ihn. Diese Beleidigung wird angezeigt beim DFB und der sperrt für das BVB Spiel meinen Block. Gut ich könnte mein Geld zurück kriegen, aber das will ich ja nicht, ich will den Sieg gegen die Oma sehen. Ich habe auch nachweislich nichts gemacht (eigentlich muss man mir ja nachweisen, das ich was getan habe).

Kann ich auf mein Recht das Spiel zu sehen klagen? Ich habe ja mit der Karte ein Vertrag und nicht gegen die AGBs verstoßen, auch findet das Spiel ja statt.

Ohne Recht-S E X-perte zu sein....

Das dürfte über das Hausrecht abgedeckt sein.... niemand muss Dortmund-Fans reinlassen!

Gruss
 

duplo

Bekanntes Mitglied

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Ich erklare mal meine Frage an einem fiktivem Beispiel:

Ich habe eine Karte für das BVB Spiel in Berlin bei der Hertha gekauft. Nun kommt vorher der VfB Stuttgart nach Berlin (ich sag ja fiktiv, der VfB ist ja 2. Liga) und Kim ärgert Icke und dieser beleidigt ihn. Diese Beleidigung wird angezeigt beim DFB und der sperrt für das BVB Spiel meinen Block. Gut ich könnte mein Geld zurück kriegen, aber das will ich ja nicht, ich will den Sieg gegen die Oma sehen. Ich habe auch nachweislich nichts gemacht (eigentlich muss man mir ja nachweisen, das ich was getan habe).

Kann ich auf mein Recht das Spiel zu sehen klagen? Ich habe ja mit der Karte ein Vertrag und nicht gegen die AGBs verstoßen, auch findet das Spiel ja statt.

Ist kompliziert und nicht eindeutig klärbar. Prinzipiell sehen z.B. die Dortmunder AGBs vor, dass die Tickets aufgrund von DFB Strafmaßnahmen nicht eingelöst werden können und dann ein Ersatzticket oder eine Rückerstattung passiert. Dortmund ist dort eigentlich vorbildlich, es haben wohl nicht alle Vereine solch eine Klausel.

Es gibt aber wohl auch Juristen die diese Klausel aufgrund von vermeintlichen Formfehlern für ungültig ansehen. Weil natürlich auch die Vereine alle verschiedene AGBs haben kann man auch nicht sagen inwieweit dies z.B. auf den nächsten Verein übertragbar wäre. Ob Hertha solch eine Klausel hat, und wie wasserdicht diese formuliert ist weiß ich nicht. Auch kommt es evtl. darauf an ob du die Tickets direkt über Hertha erwirbst oder über den BVB oder sonstwelche Verkäufer.

Gab neulich mal einen Artikel darüber.
 

duplo

Bekanntes Mitglied
Ist kompliziert und nicht eindeutig klärbar. Prinzipiell sehen z.B. die Dortmunder AGBs vor, dass die Tickets aufgrund von DFB Strafmaßnahmen nicht eingelöst werden können und dann ein Ersatzticket oder eine Rückerstattung passiert. Dortmund ist dort eigentlich vorbildlich, es haben wohl nicht alle Vereine solch eine Klausel.

Es gibt aber wohl auch Juristen die diese Klausel aufgrund von vermeintlichen Formfehlern für ungültig ansehen. Weil natürlich auch die Vereine alle verschiedene AGBs haben kann man auch nicht sagen inwieweit dies z.B. auf den nächsten Verein übertragbar wäre. Ob Hertha solch eine Klausel hat, und wie wasserdicht diese formuliert ist weiß ich nicht. Auch kommt es evtl. darauf an ob du die Tickets direkt über Hertha erwirbst oder über den BVB oder sonstwelche Verkäufer.

Gab neulich mal einen Artikel darüber.

Ich finde moralis Beispiel besser und würde, wenn ich betroffen wär, es ernsthaft in Erwägung ziehen.
 

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Ich finde moralis Beispiel besser und würde, wenn ich betroffen wär, es ernsthaft in Erwägung ziehen.
In Moralis Beispiel geht es aber vorrangig um Dauerkartenbesitzer und deren Vorkaufsrecht. In deinem Beispiel dürfte das gar nicht greifen. Wäre schon wieder ganz anders gelagert.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Ich finde moralis Beispiel besser und würde, wenn ich betroffen wär, es ernsthaft in Erwägung ziehen.

Klar. Bloß muss man sich dort die genaue Begründung ansehen. Im Frankfurter Fall kam der Fan rein weil der Verein ihm ein Vorkaufsrecht zugestanden hatte - dann aber dies nicht eingehalten hat. Damit dies also funktioniert würde es nicht ausreichen einfach nur eine Karte für Hertha gegen den BVB zu kaufen wie in obigem Beispiel. Es müsste auch in den AGBs drinstehen, dass bei Sperrung von Teilen des Stadions man ein Vorkaufsrecht auf eine andere Karte hat. Und der Verein dieses dann verweigern.

Sind ein wenig viele Wenns. Doch auch mit einer "nur" normal gekauften Eintrittskarte könnte man sich (abhängig davon was der Verein in die AGBs schreibt und ob diese Klauseln gültig sind) evtl. ins Stadion klagen, je nachdem sogar auf genau seinen Platz.

Ist halt von Fall zu Fall sehr verschieden und juristisch umstritten.
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
interessant wäre noch die Frage, wie siehts mit Erstattung von vergeblichen Fahrtkosten aus, z.B. bereits gebuchte Bahnfahrkarte oder Flug oder daraus resultierende Stornogebühren.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Siehste und das wär mir der Spass wert, das auszuprobieren.

Ist ja ein hypothetisches Szenario, aber feel free. Ich hab vorhin auch mal in die AGB von Hertha geschaut...auch dort ist das relativ schwammig geregelt. Am ehesten würde dort wohl dieser Abschnitt gelten:

Bei einer örtlichen Verlegung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf einen - verglichen mit dem erworbenen - gleichwertigen Platz. Soweit eine Zuweisung eines vergleichbaren Platzes nicht möglich ist, wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der Karte zurückerstattet

Dauerkarteninhaber erhalten für diesen Fall bei Vorlage der Karte beim Veranstalter auf Wunsch eine Teilerstattung des rechnerisch auf das verlegte Spiel entfallenden Dauerkartengesamtpreises.

Ähnliche rechtliche Bedenken wie im Fall der Dortmunder AGBs wären dort aber wohl angebracht.
 

German_Ice

Bekanntes Mitglied
Nach der Sperrung der Südtribüne gab es auch schon Kommentare von Juristen, die den Fans gute Chancen einräumten, mit einer einstweiligen Verfügung gegen den DFB ihr Recht auf die erstandene Dienstleistung zu erzwingen. Die meisten werden aber wohl das Risiko mit den Anwaltskosten nicht eingehen wollen.
 

duplo

Bekanntes Mitglied
Ist ja ein hypothetisches Szenario, aber feel free. Ich hab vorhin auch mal in die AGB von Hertha geschaut...auch dort ist das relativ schwammig geregelt. Am ehesten würde dort wohl dieser Abschnitt gelten:



Ähnliche rechtliche Bedenken wie im Fall der Dortmunder AGBs wären dort aber wohl angebracht.
Mein Platz ist ja frei, eine Verlegung gibt es auch nicht, das Spiel findet statt, ich war artig.

Mit welcher Begründung will man mir den Zutritt verweigern?
 
Oben