Regelkunde

German_Ice

Bekanntes Mitglied
Wenn PSG in Barcelona nicht angetreten wäre, stünden sie dann jetzt im Viertelfinale? Ein 0:3 hätte ja gereicht... :fress:

Da sich alle Teams gemäß UEFA-Regularien mit der Anmeldung für den Wettbewerb dazu verpflichten, diesen "bis zu ihrem Ausscheiden zu bestreiten" sowie "alle Spiele des Wettbewerbs unter Einhaltung des vorliegenden Reglements auszutragen", hätte der Verband da in meinen Augen eine rechtliche Handhabe, um einen Verein bei Nichtantritt vom Wettbewerb auszuschließen.
 
Das wären alles keine Abwehraktionen, diese sind eigentlich nur der Fall wenn a) versucht wird einen Gegenspieler nicht an den Ball kommen zu lassen (z.B. Kopfballduell um den Ball) oder b) versucht wird einen Schuss zu blocken.

In deinen Beispielen wird der Ball aber ja jeweils aktiv gespielt und prallt nicht einfach nur irgendwie ab.

In meinen Ohren wäre die Formulierung hinreichend, wenn man sich auf das kontrollierte Spiel bezieht. Die Erwähnung der Abwehraktion verwirrkt eigentlich nur. Oder ich habs bislang noch nicht kapiert.
Gerade dein Beispiel, langer Ball, Abwehrspieler will kontrolliert den Ball zurück zum Torwart köpfen, würde ich als eine klare Abwehraktion interpretieren. Aber die Definition ist wohl eine andere...
Ich finde, Abwehraktion und kontrollierter Pass schließen sich aus!
 

Iwan Lokomofeilowitsch

We ❤️ Lenchen
Da sich alle Teams gemäß UEFA-Regularien mit der Anmeldung für den Wettbewerb dazu verpflichten, diesen "bis zu ihrem Ausscheiden zu bestreiten" sowie "alle Spiele des Wettbewerbs unter Einhaltung des vorliegenden Reglements auszutragen", hätte der Verband da in meinen Augen eine rechtliche Handhabe, um einen Verein bei Nichtantritt vom Wettbewerb auszuschließen.

Dass man sich gegen ein solches Vorgehen irgendwie abgesichert hat, steht im Ergebnis wohl außer Frage. Mich hat nur interessiert, ob es für den Fall eine unmittelbare Disqualifikationsregel gibt oder ob der Ausschluss extra entschieden werden müsste.
 

FCK-Fan-Simone

Lehrerin und Mutter
Teammitglied
In meinen Ohren wäre die Formulierung hinreichend, wenn man sich auf das kontrollierte Spiel bezieht. Die Erwähnung der Abwehraktion verwirrkt eigentlich nur. Oder ich habs bislang noch nicht kapiert.
Gerade dein Beispiel, langer Ball, Abwehrspieler will kontrolliert den Ball zurück zum Torwart köpfen, würde ich als eine klare Abwehraktion interpretieren. Aber die Definition ist wohl eine andere...
Ich finde, Abwehraktion und kontrollierter Pass schließen sich aus!
mich verwirrt es auch, aber ich kann Cashadins Regelauslegung nachvollziehen
was aber ja nicht heißen muss, dass er Recht hat, vielleicht hat ers auch falsch interpretiert?
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
mich verwirrt es auch, aber ich kann Cashadins Regelauslegung nachvollziehen
was aber ja nicht heißen muss, dass er Recht hat, vielleicht hat ers auch falsch interpretiert?

Würde ich gewiss nicht ausschließen wollen. :zwinker3:

Aber zumindest hab ich dazu die entsprechenden Regeltexte und Interpretationen mal gelesen. Und gerade was das Einleiten einer neuen Spielsituation angeht sind sie auch relativ eindeutig definiert.

Schwieriger ist so etwas dann im Spiel auszulegen - aber das sieht man ja auch schon beim Rückpass. Wie kontrolliert da ein solcher gespielt wird ist letztlich ein fließender Bereich und am Ende muss der Schiedsrichter entscheiden ob etwas eher ein Pass ist oder nicht.
Gerade dein Beispiel, langer Ball, Abwehrspieler will kontrolliert den Ball zurück zum Torwart köpfen, würde ich als eine klare Abwehraktion interpretieren. Aber die Definition ist wohl eine andere...

Liegt vielleicht an den Begrifflichkeiten? Mit Abwehraktion ist ja nicht eine Aktion eines Abwehrspielers gemeint. Sondern der Versuch eine konkrete andere Aktion zu verhindern. Zum Beispiel: Der Stürmer schießt, der Verteidiger hält das Bein dazwischen. Dies leitet keine neue Spielsituation ein - wenn danach also jemand zum Ball geht der vorher im Abseits stand wäre dies Abseits. Oder kurz gesagt: Es reicht nicht, dass der Verteidiger den Ball irgendwie berührt um das Abseits aufzuheben.

Wenn dagegen der Ball vom Verteidiger bewusst zum Torhüter gespielt wird (und da steht noch ein Gegenspieler dazwischen und krallt sich den Ball) so ist dies keine Abwehraktion gegenüber etwas sondern eine eigenständige Aktion.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Dass man sich gegen ein solches Vorgehen irgendwie abgesichert hat, steht im Ergebnis wohl außer Frage. Mich hat nur interessiert, ob es für den Fall eine unmittelbare Disqualifikationsregel gibt oder ob der Ausschluss extra entschieden werden müsste.

Eine solche Regel gibt es tatsächlich. Diese sieht auch nicht einfach vor das Spiel mit 0:3 zu werten, sondern schlichtweg mit Disqualifikation zu reagieren.

Artikel 27 Weigerung zu spielen und ähnliche Fälle

27.01 Weigert sich ein Verein zu spielen oder kann ein Spiel aus Verschulden eines Vereins nicht oder nicht vollständig ausgetragen werden, verhängt die UEFA Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer gegen den fehlbaren Verein die Niederlage und/oder schließt ihn aus dem Wettbewerb aus. Überdies werden folgende Geldstrafen verhängt:
a. Weigerung vor oder während der ersten, zweiten oder dritten
Qualifikationsrunde: EUR 10 000
b. Weigerung vor oder während der Playoffs: EUR 50 000
c. Weigerung vor der Gruppenphase: EUR 100 000
d. Weigerung während der Gruppenphase: EUR 250 000 (Mindestgeldstrafe für jedes nicht ausgetragene Spiel)

30 III – Spielansetzung
e. Weigerung vor oder während dem Achtelfinale: EUR 350 000
f. Weigerung vor oder während dem Viertel- oder Halbfinale: EUR 500 000
g. Weigerung vor oder während dem Endspiel: EUR 1 000 000
27.02 Ausnahmsweise kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer das Ergebnis bei Spielabbruch als Endresultat werten, wenn das Ergebnis für jenen Verein nachteilig war, der den Spielabbruch zu verschulden hat.
27.03 Wird ein Verein vor Abschluss der Gruppenphase aus dem Wettbewerb
ausgeschlossen oder zieht er seine Mannschaft aus irgendeinem Grund zurück, werden die Resultate und Punkte aus allen Spielen des betreffenden Vereins annulliert.
27.04 Wenn die Umstände zusätzliche Strafmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, ist die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer dafür zuständig, solche zu verhängen.
27.05 Ein Verein, der sich zu spielen weigert oder aus dessen Verschulden ein Spiel nicht oder nicht vollständig ausgetragen werden kann, verliert jeglichen Anspruch auf Zahlungen seitens der UEFA.
27.06 Die UEFA-Administration kann auf begründeten und belegten Antrag des geschädigten Vereins bzw. der geschädigten Vereine Schadenersatz für
Einnahmeausfall zusprechen.
 

Icke

Exil-Berliner
Das mit dem Elfer für den Rückpass und den entfallenden Nachschuss halte ich für Quatsch.
Ich schrieb ja auch nicht, dass alle Ideen sinnvoll sind :zwinker3: Aber gerade, dass Spieler bei Auswechslungen überall das Feld verlassen können ist mMn etwas, dass in jedem Falle eingeführt werden sollte :mahnen:
 

MRB

Aktives Mitglied
Das mit dem Elfer für den Rückpass und den entfallenden Nachschuss halte ich für Quatsch.

Also Elfer nach Rückpass fände ich auch übertrieben. Die jetzige Regel ist doch ok.

Den entfallenden Nachschuss fände ich top:
1. Sind schon viel zu viele richtig schlecht geschossene Elfer dann im zweiten Versuch doch noch verwandelt worden, was ich dann für ziemlich unverdient halte.
2. Kann man sich dann diese ganze blöde Diskussion sparen mit "wer ist wann zu früh reingelaufen und muss das wiederholt werden".
 

Stan-Kowa

Leide an Islamintoleranz
Die einzig sinnvolle Änderung der letzten Jahrzehnte war die das der Keeper den Ball nach einem Rückpass nicht mehr in die Hand nehmen darf........alle anderen wie die z.B. die unübersichtliche Abseitsregel ( wann genau steht ein Spieler im aktiven oder passiven Abseits) und die unsäglich Handspielregel gehört auf den Prüfstand und vereinfacht.
Meiner Meinung nach dürfte nur absichtliches Handspiel gepfiffen werden. Vergrößerung der Körperfläche ebenso wie unnatürliche Handbewegung wird zu häufig willkürlich und nach persönlichem Ermessen des Schiedsrichtes geahndet. Mit dem Ergebnis das im Grunde jede Flanke in den Strafraum und jeder Schuss Richtung Tor auf die bzw den eine Berührung eines verteidigenden Spielers folgt mit z.T. wilden Reklamationen des angreifenden Teams begleitet wird.
 

MRB

Aktives Mitglied
Die einzig sinnvolle Änderung der letzten Jahrzehnte war die das der Keeper den Ball nach einem Rückpass nicht mehr in die Hand nehmen darf........alle anderen wie die z.B. die unübersichtliche Abseitsregel ( wann genau steht ein Spieler im aktiven oder passiven Abseits) und die unsäglich Handspielregel gehört auf den Prüfstand und vereinfacht.
Meiner Meinung nach dürfte nur absichtliches Handspiel gepfiffen werden. Vergrößerung der Körperfläche ebenso wie unnatürliche Handbewegung wird zu häufig willkürlich und nach persönlichem Ermessen des Schiedsrichtes geahndet. Mit dem Ergebnis das im Grunde jede Flanke in den Strafraum und jeder Schuss Richtung Tor auf die bzw den eine Berührung eines verteidigenden Spielers folgt mit z.T. wilden Reklamationen des angreifenden Teams begleitet wird.

falscher Thread :zwinker3:
 

Stan-Kowa

Leide an Islamintoleranz
Die einzig sinnvolle Änderung der letzten Jahrzehnte war die das der Keeper den Ball nach einem Rückpass nicht mehr in die Hand nehmen darf........alle anderen wie die z.B. die unübersichtliche Abseitsregel ( wann genau steht ein Spieler im aktiven oder passiven Abseits) und die unsäglich Handspielregel gehört auf den Prüfstand und vereinfacht.
Meiner Meinung nach dürfte nur absichtliches Handspiel gepfiffen werden. Vergrößerung der Körperfläche ebenso wie unnatürliche Handbewegung wird zu häufig willkürlich und nach persönlichem Ermessen des Schiedsrichtes geahndet. Mit dem Ergebnis das im Grunde jede Flanke in den Strafraum und jeder Schuss Richtung Tor auf die bzw den eine Berührung eines verteidigenden Spielers folgt mit z.T. wilden Reklamationen des angreifenden Teams begleitet wird.

:platsch:

Kann man das Gesülze vielleicht in den Regelkunde verschieben.....?
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Meiner Meinung nach dürfte nur absichtliches Handspiel gepfiffen werden. Vergrößerung der Körperfläche ebenso wie unnatürliche Handbewegung wird zu häufig willkürlich und nach persönlichem Ermessen des Schiedsrichtes geahndet.

Wie auch sonst? Wenn man nur absichtliches Handspiel abpfeifen will, so muss der Schiedsrichter nun einmal bewerten ob eine Absicht vorliegt. Und solange er keine Gedanken lesen kann hilft nur die Situation und Bewegung zu beurteilen.
 
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