Transfer Einnahmen versteuern

Tuxedo Mask

In the Air Tonight
Diese Frage interessiert mich schon lange. Im Netz gibt es dazu kaum verständliche Auskünfte. Vielleicht haben wir ja hier kundige Mituser oder gar Steuerberater die Auskunft geben können. So dass es auch der "kleine Mann" versteht. :spitze:

Aktuelles Beispiel: der BVB kassiert eine Summe von sagen wir einfach mal 120 Millionen (die kursieren ja in den Medien) für Dembele. Jetzt kommt Stade Rennes, sein Ex-Verein und bekommt davon sagen wir mal 25% ab (ebenfalls Mediengerücht). Dann würde Dortmund 120 Millionen überwiesen bekommen. Müsste aber direkt 30 Millionen davon an Rennes überweisen. Die Transfereinnahmen betragen in diesem Fall also 90 Millionen. Muss der BVB trotzdem erst einmal 120 Millionen versteuern?

Und wie sieht es dann mit den 90 (oder sogar 120) Millionen aus? Schlagen die sofort als Ertrag für das Geschäftsjahr 2017 zu Buche und sind demzufolge voll zu versteuern?

Da blickt doch kein normaler Mensch durch.
 
D

downie

Guest
1) Nein
2) Fließt ins Konzernergebnis ein, abzüglich Dembeles Restwert.
 

Tuxedo Mask

In the Air Tonight
Das bringt mich vom Wissen und Verstehen auch nicht weiter. Aber trotzdem schonmal danke. Ein erster Anfang.
 
D

downie

Guest
Das Betriebs oder besser gesagt, das Konzernergebnis ist natürlich zu versteuern. Wo liegt dein Verständnisproblem? Am Ende des Jahres kommt nen großer Strich drunter und ergibt dann das EBIT. Ob also etwas und wieviel zu versteuern ist, hängt auch davon ab, ob du dich im BvB Fanshop dieses Jahr endlich mal zurück halten kannst.
 

Tuxedo Mask

In the Air Tonight
Das ist alles viel zu ungenau. Ich glaube fast du hast selbst keine Ahnung? :floet:
Welche Steuer greift denn und wie hoch wird diese bemessen? Steuer der Körperschaft? Gewerbesteuer? Unternehmenssteuer?
Und was passiert wenn ich Transfereinnahmen direkt reinvestiere? Wie wird sowas besteuert?
Hier gibt es extrem viele, komplexe und offene Fragen. Das kann man unmöglich in 2 Sätzen abtun. Wenn sich jemand wirklich damit auskennt dann bitte melden.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Schau dir doch einfach mal die veröffentlichten Dokumente der letzten Jahre an, da findest du auch die Steuern welche seitens des BVB gezahlt werden.
 
D

downie

Guest
Das ist alles viel zu ungenau. Ich glaube fast du hast selbst keine Ahnung? :floet:
Welche Steuer greift denn und wie hoch wird diese bemessen? Steuer der Körperschaft? Gewerbesteuer? Unternehmenssteuer?
Und was passiert wenn ich Transfereinnahmen direkt reinvestiere? Wie wird sowas besteuert?
Hier gibt es extrem viele, komplexe und offene Fragen. Das kann man unmöglich in 2 Sätzen abtun. Wenn sich jemand wirklich damit auskennt dann bitte melden.

Das war ganz genau. Du hast keinen Dunst von was du schwafelst. Aber das hast du ja schon im Eingangsstatement mitgeteilt. :frown: Offensichtlich gehst du davon aus, dass Konzerne Einzelposten separat versteuern. Das ist Nonsens.
 

neo1968

Anarchist aus Prinzip
Das ist alles viel zu ungenau. Ich glaube fast du hast selbst keine Ahnung? :floet:
Welche Steuer greift denn und wie hoch wird diese bemessen? Steuer der Körperschaft? Gewerbesteuer? Unternehmenssteuer?
Und was passiert wenn ich Transfereinnahmen direkt reinvestiere? Wie wird sowas besteuert?
Hier gibt es extrem viele, komplexe und offene Fragen. Das kann man unmöglich in 2 Sätzen abtun. Wenn sich jemand wirklich damit auskennt dann bitte melden.

Ich gehe mal davon aus, dass das bei einer AG ähnlich läuft wie bei einem "normalen" Fotovoltaikanlagenbetreiber, nur in wesentlich größerem Massstab.

Man hat Einnahmen (z.B. Transfererlöse, Tickets, Fanshop, etc.) und Ausgaben (z.B. Transferausgaben, Kosten für Reisen zu Auswärtsspielen, Personalkosten, etc).
Das Steuerjahr geht immer vom 01.01. - 31.12., d. h. alle Ausgaben und Einnahmen in diesem Zeitraum werden gegenübergestellt und am Ende kommt ein Strich drunter.
Für das Ergebnis unter dem Strich dürfte dann die Steuer zu bezahlen sein.
 

German_Ice

Bekanntes Mitglied
Ich gehe mal davon aus, dass das bei einer AG ähnlich läuft wie bei einem "normalen" Fotovoltaikanlagenbetreiber, nur in wesentlich größerem Massstab.

Man hat Einnahmen (z.B. Transfererlöse, Tickets, Fanshop, etc.) und Ausgaben (z.B. Transferausgaben, Kosten für Reisen zu Auswärtsspielen, Personalkosten, etc).
Das Steuerjahr geht immer vom 01.01. - 31.12., d. h. alle Ausgaben und Einnahmen in diesem Zeitraum werden gegenübergestellt und am Ende kommt ein Strich drunter.
Für das Ergebnis unter dem Strich dürfte dann die Steuer zu bezahlen sein.

Fast :zwinker3: die Geschäftsjahre von Fußballklubs gehen meist mit der Saison, also 01.07. - 30.06. ...auch wenn's ein paar wenige Ausnahmen gibt, Schalke bilanziert zB zum 31.12 (ich meine, das gilt generell für e.V., weil offiziell nicht gewerbetreibend).
 
D

downie

Guest
Fast :zwinker3: die Geschäftsjahre von Fußballklubs gehen meist mit der Saison, also 01.07. - 30.06. ...auch wenn's ein paar wenige Ausnahmen gibt, Schalke bilanziert zB zum 31.12 (ich meine, das gilt generell für e.V., weil offiziell nicht gewerbetreibend).

Geschäftsjahre kannst du legen wie du möchtest, da gibts keine Vorschriften.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Wie ist das eigentlich mit Geldüberweisungen ins oder aus dem Ausland? Innerhalb der EU wahrscheinlich keine Steuerfrage, aber was ist wenn dies außerhalb der EU stattfindet?
 
D

downie

Guest
Wie ist das eigentlich mit Geldüberweisungen ins oder aus dem Ausland? Innerhalb der EU wahrscheinlich keine Steuerfrage, aber was ist wenn dies außerhalb der EU stattfindet?

Wenn Borussia Dortmund seinen Firmensitz nach Liechtenstein verlegt, könnte es in der Tat zu verwirrenden Ergebnissen kommen. Ob das möglich ist, müsste man mal bei der DFL anfragen :lachtot: Da Dortmund dies bisher noch nicht hat verlauten lassen, ist es dem Fiskus reichlich wurscht woher (räumlich) die Einnahmen stammen.
 

duplo

Bekanntes Mitglied
Wenn Borussia Dortmund seinen Firmensitz nach Liechtenstein verlegt, könnte es in der Tat zu verwirrenden Ergebnissen kommen. Ob das möglich ist, müsste man mal bei der DFL anfragen :lachtot: Da Dortmund dies bisher noch nicht hat verlauten lassen, ist es dem Fiskus reichlich wurscht woher (räumlich) die Einnahmen stammen.

Wie habt ihr das mit den Schweizer Konten denn geregelt?
 

German_Ice

Bekanntes Mitglied
Geschäftsjahre kannst du legen wie du möchtest, da gibts keine Vorschriften.

Natürlich gibt es die im EStG und KStG. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt grundsätzlich nur für im HR eingetragene Gewerbe und Land-/Forstwirte. Steuerbegünstige bzw. gemeinnützige Körperschaften, also e.V. wie Schalke, brauchen dafür eine Genehmigung, die sie beim Finanzamt beantragen müssen. Die Bedingungen für diese Genehmigung kenne ich aber nicht im Detail.
 
D

downie

Guest
Natürlich gibt es die im EStG und KStG. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt grundsätzlich nur für im HR eingetragene Gewerbe und Land-/Forstwirte. Steuerbegünstige bzw. gemeinnützige Körperschaften, also e.V. wie Schalke, brauchen dafür eine Genehmigung, die sie beim Finanzamt beantragen müssen. Die Bedingungen für diese Genehmigung kenne ich aber nicht im Detail.

Der Rechtsbegriff des Geschäftsjahres wird im Handelsgesetzbuch (§ 242 HGB) verwendet, der Begriff des Wirtschaftsjahres im Einkommensteuergesetz (§ 4a EStG) und nach allgemeinem Sprachgebrauch auch im Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG). Auch der Begriff Fiskaljahr wird gelegentlich verwendet. Im Recht der Idealvereine geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) davon aus, dass jeder Verein ein Geschäftsjahr hat (§ 39 Abs. 2 BGB). Im Sprachgebrauch (insbesondere in Ansprachen, Protokollen, Presseartikeln) wird es auch als Vereinsjahr bezeichnet.
Technisch beginnt das Geschäftsjahr mit der Eröffnungsbilanz und endet am Bilanzstichtag, der höchstens 12 Monate nach dem Eröffnungsstichtag liegen darf (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Regelfall ist die Übereinstimmung des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr, Abweichungen sind jedoch zulässig. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das einmal gewählte Geschäftsjahr in der Regel wegen des Grundsatzes der Bilanzkontinuität beizubehalten ist.
 

German_Ice

Bekanntes Mitglied
Ja, es ist zulässig...aber eben nur mit Einvernehmen des Finanzamts... siehe § 4a EStG. Und dieses Einvernehmen gibt es nur, wenn die Abweichung mit betrieblichen Gründen ausreichend begründet wird.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Wenn Borussia Dortmund seinen Firmensitz nach Liechtenstein verlegt, könnte es in der Tat zu verwirrenden Ergebnissen kommen. Ob das möglich ist, müsste man mal bei der DFL anfragen :lachtot: Da Dortmund dies bisher noch nicht hat verlauten lassen, ist es dem Fiskus reichlich wurscht woher (räumlich) die Einnahmen stammen.

Ich dachte da mehr so an ein Szenario bei dem Verein A bei einem Miniverein in einer Steueroase Transferrechte an einem Spieler für viele Millionen kauft und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert die er ansonsten versteuern müsste. Bei Bedarf würde der Scheinverein dann das Geld zurück überweisen, Quasi als "Rückkauf" der Transferrechte. Der Spieler kickt derweil fröhlich als Amateur in Lichtenstein oder dergleichen.

Würde dies funktionieren?
 
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