Gewaltbereiter BVB-Fan muss Dauerkarte abgeben ...

C.M.B.

Becherwerferbesieger
Dortmund (dpa) - Ein gewaltbereiter Fan des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund muss seine Dauerkarte abgeben und darf bis zum Saisonende keine Spiele der BVB-Profis mehr besuchen. Das hat das Dortmunder Landgericht entschieden.

quelle:

hut ab :spitze:

ich wünsche mir, dass das schule macht. :mahnen:

damit hier keiner auf falsche gedanken aufkommt: :mahnen::mahnen::mahnen:

so sollte man gegen solche fans aller vereine, also auch des s04, vorgehen.
 

abt72

Triple.
Die Gewalt, die meiner Meinung nach strenger bestraft werden sollte, ist das nicht.
Der Angeklagte hatte einem Schalke-Anhänger am Rande eines A-Jugendspiels gegen Borussia Dortmund im Juni 2008 einen blau-weißen Fan-Schal geraubt.

Raub in Verbindung mit einem Schal ist schon starker Tobak. Siehe hierzu Wikipedia
Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen.

Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - schon seltsame Rechtsprechung.
A-Jugendspiele darf der Gute aber weiter besuchen?
 

C.M.B.

Becherwerferbesieger
was fragst du mich das alles. :suspekt:

so steht es halt da. :schimpf:

was ich damit sagen will, habe ich bereits oben zum ausdruck gebracht :mahnen:

ob das strafmaß gerechtfertigt ist, einhergehend mit der berechtigung zum besuch von a-jugend spielen, kann ich dir nicht sagen. :hammer:
 

ammian

Aktives Mitglied
Die Gewalt, die meiner Meinung nach strenger bestraft werden sollte, ist das nicht.


Raub in Verbindung mit einem Schal ist schon starker Tobak. Siehe hierzu Wikipedia


Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - schon seltsame Rechtsprechung.
A-Jugendspiele darf der Gute aber weiter besuchen?

Nö, passt alles schön, denn, so der Artikel weiter: Minderschwerer Raub
Als Minderschweren Raub bezeichnet man einen Raub, der ohne erhebliche Gewaltanwendung begangen wird, nur eine Sache geringen Wertes betrifft und nur unbedeutende Folgen nach sich zieht. Es darf sich gleichfalls um keinen schweren Raub nach § 143 handeln. Die privilegierte Form des Raubes ist nach § 142 Abs. 2 StGB mit nur sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Im Übigen ist das genau die Art von Gewalt, die bekämpft werde sollte oder glaubst du, der hat höflich gefragt?
 

Kerpinho

FL-Pate
Teammitglied
Wie sieht es eigentlich mit möglichen Sanktionen seitens der Vereine aus? Besteht hier eine rechtlich Handhabe, entsprechenden Personen bspw. die Dauerkarte zu entziehen?
 

Alan Smithee

Spezialeinheit!
Die Gewalt, die meiner Meinung nach strenger bestraft werden sollte, ist das nicht.


Raub in Verbindung mit einem Schal ist schon starker Tobak. Siehe hierzu Wikipedia


Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - schon seltsame Rechtsprechung.
A-Jugendspiele darf der Gute aber weiter besuchen?

Naja steht ja auch gewaltbereit da und nicht gewaltätig.:zwinker3:
 
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