Jaja die Menschenwürde im Stadion...Hier finden Sie die Diskussion Jaja die Menschenwürde im Stadion... im Fußballfans und Ultras Forum. Diese befindet sich in der Kategorie Fußball Fanszene; wenn die "anderen" "echten" Fans immer wieder randalieren, den Ruf des Vereins schaedigen und sich fuer wichtiger als den Fussball ...  | |
08.06.2006, 16:46
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#181 |
Geschlecht: Registriert seit: 31.05.2005 | wenn die "anderen" "echten" Fans immer wieder randalieren, den Ruf des Vereins schaedigen und sich fuer wichtiger als den Fussball selber halten...ja dann kann man das auch irgendwo nachvollziehen. |
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08.06.2006, 16:51
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#182 | | Gast |
Zitat von TU-Jens Übrigens: die Bengalfackeln werden von diesen Teilen nicht aufgespürt, jedenfalls nicht die beliebten und billigen Tifobengalen aus Italien. Die klassischen Seenotfackeln mit Metallbügel dagegen schon. Und in Madrid dürfte es eher daran liegen, dass man sich einfach ein Operettenpublikum herangezogen hat.
Jens | Das mit dem "Operettenpublikum" kann natürlich auch sein, wobei ich die (Gott sei Dank wenigen) Ultras Sur keinesfalls zu meinen besten Freunden rechnen würde.
Kenne mich aber persönlich eher weniger damit aus, welche Fackeln jetzt von einem Metalldetektor aufgespürt werden und welche nicht.
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08.06.2006, 17:16
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#183 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Zitat von Cashadin Wir leben in einem Rechtsstaat - dies bedeutet unter anderem, die Menschen haben hier nunmal gewisse Rechte.
Freiheit bedeutet in diesem Zusammenhang die Wahrung dieser Rechte.
In diesem konkretem Fall kann man die Situation auf eine einzige Frage vereinfachen. Konnte die Polizei auch ohne Untersuchung des Slips des Mädchen die Sicherheit im Stadion genausogut wie mit dieser Durchsuchung gewährleisten?
Und wer darauf als Antwort ein nein ernsthaft überdenkt der opfert ebend Freiheit für eine vage Möglichkeit an Sicherheit.
Niemand sagt etwas gegen Polizeikontrollen bei Grossereignissen. Aber wenn man schon nach der Divise: "Der Zweck heiligt die Mittel" geht, dann muss auch ein Zweck zu sehen sein. Eine handelsübliche Bengalfackel, also ein knapp 20 cm langes stabiles Objekt in Slip oder BH zu verstecken ist eher naiv. Kleinere Pyrotechnische Pulver in Päckchen oder ähnlichem liessen sich auch anders transportieren. Hier muss man einfach klar sagen:
100%ige Sicherheit ob nicht doch mal jemand etwas reinschmuggelt gibt es nicht. Wer das doch will, der sollte schonmal anfangen den Leuten ihre Kleidung aufzuschneiden (schliesslich könnt da ja was eingenäht sein) und die Körperhöhlen durchsuchen.
Aber es gibt eine 100%ige Sicherheit, dass derjenige Vater dessen minderjährige Tochter sich grad im Polizeizelt ohne Angabe von Gründen ausziehen musste ebend nicht mehr zur Polizei geht und sagt: Den da vorne hab ich grad beim Pyrofackel anzünden beobachtet. Oder der bei der nächsten Prügelei zwischen Fans und Polizisten schlichtend dazwischen geht.
Die schädliche Wirkung solcher provokativen Massnahmen ist eigentlich klar. Die Polizei steht als Willkürtruppe da - und die Fronten verhärten sich weiter. Darüber hinaus gehen natürlich auch weniger "normale" Fans zu unterklassigen Begegnungen. Nicht nur dass man sich dort weniger von der Polizei geschützt sieht, dank der Problematik von gewaltbereiten Fans - nun bekommt man auch von der anderen Seite noch klargestellt warum ein Stadionbesuch kein Familienausflug mehr sein kann, und das es nur noch zwei Seiten gibt:
Polizei, und gewaltbereite Hools.
Es ist ja auch nicht so als ob es keine anderen Mittel gäbe. Das Deeskalation funktionieren kann sieht man ja durchaus in anderen Bereichen als beim Fussball, in denen Krawalle sogar nicht nur befürchtet werden, sondern wo Krawalle zu erwarten sind. Wie stolz hat noch die Polizei die verhältnissmässig ruhige Lage zum 1. Mai auf ihre Deeskalationsaktionen begründet gesehen?
Und gleichzeitig marschiert man immer noch mit dem Schlagknüppel in die Blöcke und muss Fans zeigen dass sie um es mal zu zitieren: "Nirgendwo sicher sind, wenn sie Pyrotechnik ins Stadion schmuggeln"
Ja nichtmal, wenn sie es nicht tun. | man kann es kaum besser ausdrücken. |
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08.06.2006, 17:30
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#184 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Zitat von panic Es geht hier doch darum, daß die Gewaltbereitschaft bei den Dresdenern mehr und mehr eskaliert ist und sogar schon mit Leuchtspurgeschossen auf die Karlsruher Fans geschossen wurde,.....
Es wurden unverdächtig aussehende Personen verwendet um den Kram (Munition, etc. keine Fackeln) ins Stadion zu schmuggeln.
Wenn man mal der Polizei glauben darf wurde das Mädchen vorher über Sinn und Zweck der Maßnahme informiert. Außerdem hätte sie der Durchsuchung widersprechen können, indem sie auf den Stadionbesuch verzichtet. | 1. Es ist bislang kein Fall nachgewiesen, wo tatsächlich pyrotechnische oder andere verbotene Gegenstände am Körper getragen durch sog. "unverdächtige" Fans in ein Stadion geschmuggelt wurden. Ergo ist diese Aussage schon einmal falsch.
2. Das Mädchen wurde nach Angaben ihres Anwalts keinesweg in irgendeiner Weise über den Zweck der Maßnahme informiert. Das genau war Teil des Sachvortrags in der Klage. Soweit die Gegenseite (Polizei) etwas anderes behauptet, ist dieser Sachvortrag solange streitig, bis er bewiesen wurde. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen ist dies gerade nicht der Fall, ergo bleibt es streitig.
3. Es gab theoretisch keine Alternative. Da die Klägerin nach ihren eigenen Aussagen nicht aufgeklärt wurde, eröffnete sich ihr die Alternative des einfachen Weggehens nicht. Für sie stellte sich die Staatsmacht als solche dar, welche im Befehlston ein Tun verlangte, gegen das ein Verweigern nicht möglich sei. Zur Erinnerung, das Mädchen war gerade 16 Jahre alt, da weiß man noch nicht, welche juristisch sauberen Alternativen man gegen eine Aufforderung durch mehrere Polizeibeamte hat.
4. Es gab auch praktisch keine Alternative. Die Stadt Saarbrücken hatte im Vorfeld des Spiels ein Stadtverbot für alle Dynamo-Fans verhängt (ein ebenso rechtlich äußerst fragwürdiger Verwaltungsakt). Daraus folgert dass, hätte sich die Klägerin geweigert und wäre des Stadiongeländes verwiesen worden, sie unweigerlich in Polizeigewahrsam gelandet wäre, da außerhalb des Stadiongeländes ja das "Stadtverbot" durchgesetzt wurde.
Die Summe der Umstände macht dieses Urteil zusätzlich zu einem kleinen Skandal, wenngleich die abstrakte Ausstrahlwirkung dieses Urteils das eigentliche Problem ist.
Ich sage es nochmal deutlich, die abstrakte analog wieder verwendbare Kernaussage des Urteils ist: Unverdächtige können ohne einen KONKRETEN Verdacht einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erdulden müssen. Dies ist - nicht nur nach meinem - Rechtsverständnis (unter anderem) ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und somit auch gegen Art. 2 GG, einem sogenannten GRUNDRECHT!
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08.06.2006, 18:24
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#185 | | Póg mo thóin
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 |
Zitat von kumasan Ich sage es nochmal deutlich, die abstrakte analog wieder verwendbare Kernaussage des Urteils ist: Unverdächtige können ohne einen KONKRETEN Verdacht einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erdulden müssen. Dies ist - nicht nur nach meinem - Rechtsverständnis (unter anderem) ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und somit auch gegen Art. 2 GG, einem sogenannten GRUNDRECHT! | In der Bewertung, daß der Eingriff unverhältnismäßig war, gehe ich konform, im Rest nicht. Die Kernaussage des Urteils ist eben nicht, daß verdachtsunabhängige Untersuchungen von Fußballfans grundsätzlich zulässig sind, sondern setzt sich in den Gründen mit den besonderen Umständen auseinander. Ob es tatsächlich keine Fälle gibt, in denen "neutrale" Fans mit verbotenen Gegenständen erwischt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Anordnung in Saarbrücken beruhte aber ausweislich des Urteils auf den konkreten Angaben der szenekundigen Beamten aus Dresden und auf den Aussagen der Polizei in Karlsruhe, wo es unmittelbar im Spiel zuvor zu schwereren Auseinandersetzungen mit den Fans aus Dresden gekommen war, daß dieses so war. Ich scheue mich der Polizei insofern Lügen zu unterstellen (und gehe davon aus, daß das VG die diesbezüglichen Behördenakten vorliegen hatte). Mittels weiterer objektiver Differenzierungskriterien ließ sich die Verdachtsgruppe (unscheinbare jüngere oder ältere weibliche Dynamofans) unter 800-1000 Fans zumindest mengenmäßig so weit reduzieren, daß zumindest die Auswahlentscheinung nicht völlig unverhältnismäßig erscheint. Insoweit läßt sich das Urteil eben nicht auf jeden beliebigen Fall von Fußballspielen an Wochenenden übertragen. In den meisten Fällen genießen die Fans eben nicht das gleiche Ansehen wie die Dresdenfans (vor allem unter Berücksichtigung der Ereignisse unmittelbar zuvor). Und in den meisten Fällen wird auch an der entsprechenden Erkenntnislage der Polizei fehlen, für die diese letztlich beweispflichtig ist. Ich bin vollkommen davon überzeugt, daß es - wenn überhaupt - nur in den absoluten Extremfällen bei Problemspielen zu derartigen Untersuchungen kommen wird.
Ich bin zumindest verwundert, wie hier von vielen meines Erachtens teilweise völlig naiv eine Idealisierung von Fans vorgenommen wird. Die Erfahrung habe ich selber nur selten gemacht. Ich erinnere mich nur, daß vor drei Jahren als Kassel gegen Darmstadt spielte, das Spiel aufgrund der Erfahrungen aus den 80ern nur unter einem absolut extremen Polizeiaufgebot stattfinden konnte. Tatsächlich aber kenne ich fast keinen Kasselfan, den nicht im Nachhinein die absolute Perfektion des Einsatzes beeindruckt hatte. Und abgesehen eines Minieinsatzes im Block blieb alles ruhig. Als man jetzt an Himmelfahrt beim Aufstiegsduell in Frankfurt meinte, mit einem inkompetenten Miniaufgebot auskommen zu können, ist das leider nur bedingt honoriert worden.
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08.06.2006, 19:03
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#186 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Zitat von Baldrick In der Bewertung, daß der Eingriff unverhältnismäßig war, gehe ich konform, im Rest nicht. Die Kernaussage des Urteils ist eben nicht, daß verdachtsunabhängige Untersuchungen von Fußballfans grundsätzlich zulässig sind, sondern setzt sich in den Gründen mit den besonderen Umständen auseinander. | eben nicht wie man schon jetzt sieht:
[...]Im Vorfeld der WM wurde auch in Neuss das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes begrüßt, nach dem sich Stadionbesucher von der Polizei ohne Angabe von Gründen dazu gezwungen werden können, sich nackt auszuziehen. "Es ist eine von vielen Sicherheitsmaßnahmen, mehr nicht", erklärte ein ranghoher Beamter gegenüber heise online.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/73974 Ob es tatsächlich keine Fälle gibt, in denen "neutrale" Fans mit verbotenen Gegenständen erwischt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Anordnung in Saarbrücken beruhte aber ausweislich des Urteils auf den konkreten Angaben der szenekundigen Beamten aus Dresden und auf den Aussagen der Polizei in Karlsruhe, wo es unmittelbar im Spiel zuvor zu schwereren Auseinandersetzungen mit den Fans aus Dresden gekommen war, daß dieses so war. Ich scheue mich der Polizei insofern Lügen zu unterstellen (und gehe davon aus, daß das VG die diesbezüglichen Behördenakten vorliegen hatte). | Ich unterstelle keine Lügen, dieser Sachverhalt ist nach meinem Kenntnisstand nach wie vor zwischen den Parteien streitig, allerdings ist wohl bis heute kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden. Mittels weiterer objektiver Differenzierungskriterien ließ sich die Verdachtsgruppe (unscheinbare jüngere oder ältere weibliche Dynamofans) unter 800-1000 Fans zumindest mengenmäßig so weit reduzieren, daß zumindest die Auswahlentscheinung nicht völlig unverhältnismäßig erscheint. Insoweit läßt sich das Urteil eben nicht auf jeden beliebigen Fall von Fußballspielen an Wochenenden übertragen. In den meisten Fällen genießen die Fans eben nicht das gleiche Ansehen wie die Dresdenfans (vor allem unter Berücksichtigung der Ereignisse unmittelbar zuvor). Und in den meisten Fällen wird auch an der entsprechenden Erkenntnislage der Polizei fehlen, für die diese letztlich beweispflichtig ist. Ich bin vollkommen davon überzeugt, daß es - wenn überhaupt - nur in den absoluten Extremfällen bei Problemspielen zu derartigen Untersuchungen kommen wird. | Nach meinen bisherigen Recherchen ist es in der jüngeren Vergangenheit schon mehrmals zu ähnlichen Aktionen gekommen. Ob und inwieweit eine vergleichbare Gefährdungslage vorgelegen hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
War es tatsächlich so, dass der Verdächtigenkreis sich auf 800-1000 Personen reduzieren ließ? Und: Sind das nicht immer noch unverhältnismäßig viele Personen? Können diese alle durchsucht werden? Gibt es keine milderen Mittel? Das sind nur ein kleiner Teil der Fragen, die das VG Saarlouis meiner Ansicht nach nur unzureichend beantwortete.
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09.06.2006, 13:14
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#187 |
Geschlecht: Registriert seit: 09.06.2006 |
Hallo,
ohne unnötig polemisch werden zu wollen, stelle ich in den letzten Jahren immer wieder fest, dass die öffentliche Meinung erstaunlich tolerant ist gegenüber Tendenzen, der Exekutive größere Befugnisse zu geben, und zwar nicht nur hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung, was man ja noch verstehen könnte, sondern auch auf Feldern, wo sich die Sicherheitslage keineswegs verschlechtert hat.
In diesem Lichte ist das vorläufige Ergebnis einer Online-Umfrage von T-Online, nach der 77 % der Teilnehmer den Konsequenzen des Urteils ablehnend gegenüberstehen, bemerkenswert, auch, wenn die Umfrage vielleicht nicht als repräsentativ gelten kann.
Ich möchte ausdrücklich kumasan für seine Beiträge hier danken, durch die ich überhaupt erst auf dieses Forum gestoßen bin, und bin froh, dass es Juristen gibt, die so denken, wie er.
Auch ich sehe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schon durch die polizeiliche Maßnahme in dem konkreten Zusammenhang an sich verletzt. Ich möchte aber ergänzend auf einige Umstände hinweisen, die in der Diskussion (soweit ich nicht etwas Wichtiges übersehen habe) nicht oder nur zu kurz beleuchtet wurden.
Da ist die Frage der Zumutbarkeit.
Auch das Gericht konzidiert, dass die Maßnahme für das Mädchen ein erheblicher Eingriff darstellte, der für sie jedoch aus verschiedenen Gründen zumutbar gewesen sei. Ich bin da anderer Meinung, aber darüber hinaus frage ich, ob denn nicht die Frage der Zumutbarkeit auch den durchführenden Polizeibeamten zu stellen ist? Nämlich inwieweit es zumutbar ist, die für die Betroffenen entstehenden psychischen und physischen Belastungen so gering wie möglich zu halten? Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist die Polizei m. E. zwingend verpflichtet, dies, soweit erkennbar, zumutbar und dem Zweck der Maßnahme nicht entgegenstehend, zu tun.
Hätte die Polizei, die diese Kontrolle ja nicht ad hoc durchgeführt, sondern sehr wohl vorbereitet hatte, denn nicht erkennen können bzw. müssen, dass eine Einblicksmöglichkeit in die Kabine von außen bestand? Es wäre doch ein Leichtes gewesen, diesem Umstand Abhilfe zu verschaffen.
Gleiches trifft auf den Umstand zu, dass die Klägerin mit nackten Füßen auf dem kalten Boden der Straße stehen mußte. Auch hier wäre es der Polizei mit ganz unerheblichem Aufwand möglich gewesen, diese Belastung zu vermeiden, indem sie zumindest eine wärmeisolierende Unterlage bereitgestellt hätte; eigentlich hätte man auch noch einen Schutz gegen die Übertragung von Hautpilzen erwarten müssen. (Hier denke ich gerade an meine eigene Empfindlichkeit und dass ich mir regelmäßig in öffentlichen Bädern oder Saunen etwas einfange, trotz Badelatschen.)
Und schließlich: Wäre es nicht völlig zumutbar für die Polizei gewesen, die Betroffenen sowohl über den Anlaß und den Zweck dieser ganz besonders weitgehenden Maßnahme aufzuklären, wie auch über die Rechte der Betroffenen und insbesondere über die vom Gericht genannte und gewürdigte Möglichkeit, der Kontrolle (bei Verzicht auf den Besuch des Stadions) zu entgehen?
Zweitens:
Es ist schon allein, zumal für ein 16-jähriges Mädchen, ein starker Eingriff in die Intimsphäre, sich vor uniformierten Beamtinnen praktisch vollständig entkleiden zu müssen. Die Szene aber, dass das Mädchen gezwungen wurde, mit in den Knien hängendem Slip eine Körperübung vor den Augen der Beamtinnen zu absolvieren, halte ich für besonders entwürdigend.
Drittens:
Ich gehe davon aus, dass bei einer von der Polizei ausgewählten Zielgruppe von 800 - 1000 Personen diese nicht alle, und auch nicht eine überwiegende Anzahl von ihnen, der Kontrolle in dieser Form unterzogen wurden, sondern dass es sich um Stichproben handelte. Nun wird vom Gericht die Alternativmöglichkeit (dass also die Klägerin, nachdem sie ausgewählt worden war, der Kontrolle noch hätte entgehen können, indem sie ihren Verzicht auf den Stadionbesuch erklärt hätte) mit als Begründung für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme herangezogen.
Der Witz ist nun der, dass aber genau durch diesen Umstand die Maßnahme erst recht unrechtmäßig wird, denn durch die Möglichkeit, der Kontrolle auf diesem Wege zu entgehen, kann sie nicht mehr das Gebot der Zweckmäßigkeit erfüllen.
Eine stichprobenartige Kontrolle ist nur dadurch zweckmäßig, dass fuer eine Missetäterin die Gefahr des Entdecktwerdens und daraus folgender Konsequenzen erhöht wird (Abschreckungswirkung). Wenn Betroffene jedoch die Möglichkeit haben, der Kontrolle zu entgehen, indem sie, nachdem die Stichprobe auf sie gefallen ist, auf den Zutritt zum Stadion verzichten, dann erhöht die Kontrolle die Gefahr des Entdecktwerdens eben nicht und kann dadurch ihren Zweck eben nicht erfüllen, auch wenn im Einzelfall der Transport einer "geringsten" Menge pyrotechnischen Materials ins Stadion verhindert würde.
Also, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Alternative gegeben gewesen wäre, macht das die Sache nicht besser.
Ich möchte nur hoffen, dass die Weiterverfolgung der Angelegenheit nicht an finanziellen Fragen scheitert.
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17.06.2006, 13:32
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#188 | | radio soulwax
Geschlecht: Registriert seit: 19.04.2006 |
hier ein kleines video
WRD - Sendung: Monitor (2005)
thema: Böses Foul am Datenschutz (23mb) - aber es lohnt sich http://www.referendum-bwis.ch/monitor.wmv
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25.07.2006, 13:01
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#189 |
Geschlecht: Registriert seit: 25.07.2006 Ort: Mönchengladbach | Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mit regem Interesse,diese Diskussion verfolgt. Ich denke man hätte bei dieser Durchsuchung einiges anders machen können.z.B. Blickdichte Kabine, Bodenbelag usw.
Ich würde gerne mal darlegen, wie es bei uns im Ordnungsdienst abläuft.
Ich bin zuständig für den Bereich Gästefans im Nordpark. Wir haben durchaus auch bei unverdächtigen Personen, Pyros, Drogen und Waffen gefunden. Das heisst jetzt nicht das alle unverdächtigen Personen auch etwas haben. Aber es ist sehr auffällig geworden, das die sogenannten( polizeibekannten Verdächtigen ) immer weniger mitführen, weil sie ja wissen, das sie kontrolliert werden.
Deshalb entscheiden sich leider viele davon ihre Mitbringsel an ihre unscheinbaren
Mitbegleiter weiter zu geben. Leider haben wir auch schon einmal !!! pyro bei einem 10jährigen gefunden, der von seinem Vater begleitet wurde.
Ich muss auch gestehen, das natürlich eine 100% Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Der Ordnungsdienst darf ja auch nur im gewissen Maße kontrollieren.
Nichts desto trotz sind wir relativ erfolgreich, weil wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten alles dafür zu tun, um einen reibungslosen Ablauf im Stadion zu Gewährleisten.
Ich sehe schon einiges auf uns zukommen, da unsere U23 ja in die Regionalliga aufgestiegen ist und wir jetzt schon auf einige Gäste Gruppen trainiert werden. |
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