Jaja die Menschenwürde im Stadion...Hier finden Sie die Diskussion Jaja die Menschenwürde im Stadion... im Fußballfans und Ultras Forum. Diese befindet sich in der Kategorie Fußball Fanszene; wer von den juristisch vorgebildeten Usern opfert sich und erklärt Werdna etwas über Grundrechte, Grundrechtseingriffe, Ermächtigungsgrundlagen, Verhältnismäßigkeit usw.?
Vielleicht kann ...  | |
07.06.2006, 13:53
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#81 |
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 | wer von den juristisch vorgebildeten Usern opfert sich und erklärt Werdna etwas über Grundrechte, Grundrechtseingriffe, Ermächtigungsgrundlagen, Verhältnismäßigkeit usw.?
Vielleicht kann Baldrick ja seinen Kollegen, den "Professor aus Tübingen"  dazu bewegen sich hier anzumelden.
nein im Ernst: es kommt eben drauf an, warum und wie jemand kontrolliert wird. Wenn die Polizei vor dem Stadion jemand sieht, der sich was in die Unterhose steckt (außer er ist grad mit Pinkeln fertig  ), spricht sehr wenig dagegen, denjenigen genauestens zu kontrollieren. Aber einfach irgendjemand, nur weil er blöderweise Fan vom gleichen Verein wie ein paar Randalierer ist, sich nackt ausziehen muss, ist das eben was anderes.
Ums mal übertrieben zu formulieren: nur weil jemand in der S-Bahn sein Päckchen Drogen im Arsch versteckt hat, rechtfertigt das noch lange nicht, dass jeder der zufällig in der gleichen S-Bahn sitzt, sich rektal untersuchen lassen muss.
Aber was mir grade in den Sinn gekommen ist: müssten die Personenkontrollen nicht eigentlich von Polizisten anstatt von privaten Sicherheitsdiensten dürchgeführt werden? So rein grundrechtsdogmatisch? 
Geändert von derMoralapostel (07.06.2006 um 14:00 Uhr).
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07.06.2006, 14:02
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#82 | | freut sich auf Chelsea
Geschlecht: Registriert seit: 06.02.2006 Ort: wo man trägt die allerschönsten Spiele aus | Womit sich unsere Gerichte und Profs so beschäftigen müssen. Nur weil mal ein 16 jähriges Mädel in der Umkleidekabine durchsucht wurde und dabei klate Füße gekriegt hat. |
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07.06.2006, 14:05
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#83 | | freut sich auf Chelsea
Geschlecht: Registriert seit: 06.02.2006 Ort: wo man trägt die allerschönsten Spiele aus |
Zitat von derMoralapostel nein im Ernst: es kommt eben drauf an, warum und wie jemand kontrolliert wird. Wenn die Polizei vor dem Stadion jemand sieht, der sich was in die Unterhose steckt (außer er ist grad mit Pinkeln fertig ), spricht sehr wenig dagegen, denjenigen genauestens zu kontrollieren. Aber einfach irgendjemand, nur weil er blöderweise Fan vom gleichen Verein wie ein paar Randalierer ist, sich nackt ausziehen muss, ist das eben was anderes.
Ums mal übertrieben zu formulieren: nur weil jemand in der S-Bahn sein Päckchen Drogen im Arsch versteckt hat, rechtfertigt das noch lange nicht, dass jeder der zufällig in der gleichen S-Bahn sitzt, sich rektal untersuchen lassen muss.
Aber was mir grade in den Sinn gekommen ist: müssten die Personenkontrollen nicht eigentlich von Polizisten anstatt von privaten Sicherheitsdiensten dürchgeführt werden? So rein grundrechtsdogmatisch?  | Übertreibst du nicht etwas? |
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07.06.2006, 14:09
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#84 |
Geschlecht: Registriert seit: 31.05.2005 |
ok, dann frage ich...
Was macht das komplette ausziehen zu einer Grundrechtsverletzung?
Wenn es pauschal gilt, dass das unfreiwillige Ausziehen eine Verletzung der Menschenwuerde ist, dann hat das Maedchen Recht und das Gericht hat unrechtsmaessig gehandelt. Dann folgt als Konsequenz, dass man keine Menschen mehr ausziehen darf, bei Kontrollen/Untersuchungen. Dann wuerde meiner Meinung nach mein Beispiel zutreffen, dass jeder Besucher, der vor hat was in ein Stadion zu schmuggeln, die Sicherheit hat, dass man ihn nicht ausziehen darf (sofern die geschmuggelte Ware nicht klar ersichtlich ist).
Ist es aber wie bei einer Beleidigung eine subjektive Empfindung des Opfers, dann muesste jemand, der "nur" abgetastet werden beweisen, dass das fuer ihn genauso eine Verletzung seiner Wuerde ist, wie das komplette ausziehen. Was fuer mich garnicht so abwaegig erscheint.
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07.06.2006, 14:16
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#85 |
Geschlecht: Registriert seit: 31.05.2005 |
Zitat von derMoralapostel Ums mal übertrieben zu formulieren: nur weil jemand in der S-Bahn sein Päckchen Drogen im Arsch versteckt hat, rechtfertigt das noch lange nicht, dass jeder der zufällig in der gleichen S-Bahn sitzt, sich rektal untersuchen lassen muss. | Das sage ich ja eben nicht...aber, wenn man das Untersuchen womoeglich komplett verbietet, kann sich jeder soviele Drogen in den Arsch schieben, wie er will, da er weiss, dass die Polizei da nicht suchen darf...
ich glaube bei dem Fall geht es einfach eher darum, ob die Verteidiger glaubhaft erklaeren konnten, dass sie wirklich Verdacht hatten, per Zufallsprinzip verschiedene Maedchen zu kontrollieren.
Nur so nebenbei:
Warum haben die anderen untersuchten nicht mitgeklagt?
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07.06.2006, 15:02
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#86 | | Nietzsche-Fan
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 Ort: Sachsen |
Egal wie das Urteil in letzter Instanz ausfällt, es wird weitreichende Konsequenzen haben.
Wird die Klage abgewiesen, ist der Willkür durch die Exekutive Tür und Tor geöffnet. Wird der Klägerin recht gegeben, wird das eine Flut von Sammelklagen nach sich ziehen, die geringsten Vorwürfe werden dann Amtsmissbrauch, Nötigung und Körperverletzung sein.
Das alles wird von den Gerichten mit beachtet werden müssen, da es sich hier um einen Präzedenzfall handelt.
Nach meiner Meinung, ist nur der Klägerin Recht zu geben, im Sinne unseres Grundgesetzes.
Zum Thema Demokratie, dabei handelt es sich um einen Modernen Mythos, dessen eigentliche Bedeutung von Kriegstreibern, wie z. B. Herrn Busch, ad absurdum geführt wurde.
MFG
TRP
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07.06.2006, 15:09
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#87 | | freut sich auf Chelsea
Geschlecht: Registriert seit: 06.02.2006 Ort: wo man trägt die allerschönsten Spiele aus |
Zitat von TheRealPunisher Egal wie das Urteil in letzter Instanz ausfällt, es wird weitreichende Konsequenzen haben.
Wird die Klage abgewiesen, ist der Willkür durch die Exekutive Tür und Tor geöffnet. Wird der Klägerin recht gegeben, wird das eine Flut von Sammelklagen nach sich ziehen, die geringsten Vorwürfe werden dann Amtsmissbrauch, Nötigung und Körperverletzung sein.
Das alles wird von den Gerichten mit beachtet werden müssen, da es sich hier um einen Präzedenzfall handelt.
Nach meiner Meinung, ist nur der Klägerin Recht zu geben, im Sinne unseres Grundgesetzes.
Zum Thema Demokratie, dabei handelt es sich um einen Modernen Mythos, dessen eigentliche Bedeutung von Kriegstreibern, wie z. B. Herrn Busch, ad absurdum geführt wurde.
MFG
TRP | Weil ein braves deutsches 16 järiges Mädchen fälschlicherweise verdächtigt wurde und ihren Pullover in Gegenwart einer Polizistin ausziehen mußte.
So ein quatsch.... Leute ihr übertreibt, da immer gleich das Grundgesetz ändern zu wollen. |
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07.06.2006, 15:23
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#88 | | Moderator
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 |
Am Grundgesetz gibt es da nicht viel zu ändern.
Schliesslich wurde meines Wissens schon mehrfach vom Verfassungsgericht klargestellt: Die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen müssen vor dem Wohl der Gemeinheit (ebend Sicherheitsbedenken bei einem Stadionbesuch mit tausenden Besuchern) zurückstehen.
Soweit so gut. Dies gilt aber ebend nur bei einem konkretem Verdacht. Genau wie am Flughafen die Körperdurchsuchungen nur bei konkretem Verdacht gemacht werden dürfen, und genau wie man Telefone nur bei konkretem Verdacht abhören kann, so muss dies in diesem Fall gelten.
Denn das Argument mit der Sicherheit die nicht gewährleistet ist, wenn man die durchsuchung Unverdächtiger erlaubt könnte man ja auch Brief, Telefon oder Bankgeheimniss einfach mal ohne Grund in einer Routinekontrolle brechen.
Der Gesetzgeber sieht dort ebend nunmal neben der prinzipiellen Möglichkeit dies zu tun die Sicherheitsmassnahme vor dass es nur bei begründetem Verdacht geschehen darf.
Und das ist auch gut so. Denn wozu führen solche willkürlichen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht? Doch nur zu noch mehr Abgrenzung zwischen Fans und Polizei als dies ohnehin schon der Fall ist. Jemand der vernünftig behandelt wird neigt sehr viel weniger dazu Randale zu machen, oder aggressiv zu reagieren als jemand der zuvor bedroht oder erniedrigt wurde.
Deeskalation heisst das Zauberwort.
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07.06.2006, 15:23
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#89 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Da seh ich mich nun doch in der Pflicht, etwas zu dieser Diskussion beizutragen. Ich selbst bin Rechtsanwalt, sollte also grundsätzlich wissen worüber ich rede. Wir haben noch gestern Abend im Rahmen unseres Stammtisches, an welchem neben mir auch weitere Kollegen und Richter teilnehmen, dass Urteil in vollem Umfang geprüft und darüber diskutiert. Alle Anwesenden, mich eingeschlossen, waren ohne Ausnahme der Ansicht, dass vorliegend ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin vorgelegen hat und ein den Eingriff rechtfertigender Sachverhalt auf Seiten der Polizei gerade nicht gegeben war. Der Eingriff war unverhältnismäßig, unangemessen und mit dem geltenden Polizei- und Orndungsrecht nicht vereinbar. Folglich lag, insbesondere gemessen an den Umständen (16jähriges Mädchen, einsehbares Durchsuchungszelt, Platzverbot von Seiten des Stadt Saarbrücken, keine Aufklärung) ein massiver Verstoß gegen Art. 2 des Grundgesetzes vor. Hieran zweifelte nicht einer der Anwesenden. Vielmehr waren alle mehr oder weniger darüber sprachlos, wie unverschämt das VG Saarlouis bei einem solchen massiven Verstoß aus generalpräventiven bzw. polizeitaktischen oder gar politischen Gründen die Verhältnismäßigkeit des Polizeiverwaltungsaktes annahm und dies begründete. Vorliegend wurde der Rechtsstaat mit Füßen getreten und das in einer sehr besorgniserregenden Art und Weise. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit und der Prävention.
Es gibt durchaus zahlreiche Möglichkeiten, Straftaten zu verhindern, nur müssen diese verhindernden Maßnahmen sich an die geltenden Gesetze, insbesondere an das Grundgesetz und wie schon von meinen Vorrednern teilweise dargelegt an die freihetlich demokratischen Grundordnung halten. Geschieht dies nicht, lebt man in einem Polizeistaat. Gerade dies steht aber durch das vorliegende Urteil zu befürchten, denn die Maßnahme richtete sich nicht, wie es die Gesetze fordern, gegen Verdächtige, sie fußte auch nicht auf einfachste Verdachtsmomente.
Im Gegenteil wurden die Anforderungen für eine in die Persönlichkeit eingreifende Maßnahme in das genaue Gegenteil verkehrt, denn die Polizei pickte sich gerade die Unverdächtigen heraus. Das ist - gelinde gesagt - schon ein starkes Stück. Man stelle sich einmal vor, die Polizei rückt jedem von Ihnen aufs Haus, führt eine Hausdurchsuchung und eine körperliche Durchsuchung durch und nimmt sie danach für 48 Stunden in Gewahrsam. Als Begründung wird Ihnen mitgeteilt, sie könnten ja ein Terrorist sein und gerade weil sie so unverdächtig sind, sind sie eben verdächtig.
Liebe Leute, das ist hier keine dogmatische Diskussion, ob und wann Eingriffe aus präventiven Gründen geduldet werden müssen. Hier werden ausdrücklich Unverdächtige, unbescholtene Menschen kriminalisiert und müssen sich besonders entwürdigenden Eingriffen aussetzen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation des Mädchens. Ein solcher Eingriff hat die gleiche Wirkung wie eine sexuelle Nötigung, denn tatbestandlich ist das Erzwingen des Entkleidens eine sexuelle Nötigung. Aus dem Blickwinkel des Mädchens ist es sogar egal, ob dies gesetzlich gerechtfertigt ist oder nicht, denn die Handlung als solches erzielt ja die psychische Wirkung. Ergo ist eine solche Maßnahme unter den gegebenen Umständen sehr wohl ein äußerst massiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Selbst wenn man Verdachtsmomente unterstellt, müsste man immer noch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit anwenden. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
Erst recht gilt dies, wenn gar keine Verdachtsmomente vorliegen.
Im Ergebnis bedeutet das, die Besorgnis von strafbaren Handlungen Einzelner rechtfertigt zweifellos präventive Maßnahmen, die jedoch der strengen und restriktiven Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Angemessenheit der Mittel unterliegen. Der Ermessensspielraum der Polizei wird dabei immer kleiner, je schwerer der Eingriff ist und je weniger Verdachtsmomente die Umstände hergeben. Im vorliegenden Fall war dieser Ermessensspielraum auf Null reduziert, denn für eine Präventivmaßnahme von derartiger Stärke lag kein rechtfertigender Umstand mehr vor.
Man kann eben nicht alles machen, nur um ein Ziel zu erreichen. George Bush wird den Terrorismus nicht besiegen, in dem er den Irak bombardiert, Heruntergebrochen auf die Polizei wird diese nicht die Randalen in den Stadien besiegen, indem sie völlig unverdächtige und unbescholtene Personen in ihre Präventivmaßnahmen einbezieht.
Ich und meine Kollegen werden in Kürze Kontakt zu unseren Kollegen in Dresden aufnehmen und ihnen unsere Unterstützung zusichern. Auch werden wir jede erdenkliche Möglichkeit zum Protest gegen dieses Urteil nutzen. Allerdings habe ich selbst den Glauben in die Rechtsordnung noch nicht verloren und gehe davon aus, dass spätestens die nächste Instanz hier deutliche Worte finden und der Berufung stattgeben wird. Aber auch die Politik dürfte jetzt - gerade im Hinblick auf die anstehende WM - gefordert sein, diesbezüglich einmal klare Worte zu sprechen, denn dies bleibt den Politikern unbenommen. Die Gesetze brauchen jedoch nicht geändert zu werden, denn sie verbieten schon heute derartige Maßnahmen!
Geändert von kumasan (07.06.2006 um 15:55 Uhr).
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07.06.2006, 15:24
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#90 | | radio soulwax
Geschlecht: Registriert seit: 19.04.2006 |
Zitat von panic Weil ein braves deutsches 16 järiges Mädchen fälschlicherweise verdächtigt wurde und ihren Pullover in Gegenwart einer Polizistin ausziehen mußte.
So ein quatsch.... Leute ihr übertreibt, da immer gleich das Grundgesetz ändern zu wollen.  | hallo, nicht dein ernst oder?
1. musste sie nicht nur ihren pulli ausziehen sondern ihren slip bis zu den knien schieben und einmal im kreis drehen.
versetz dich mal in die lage dieser person. oder einfacher: wie würdest du als vater darauf reagieren?
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07.06.2006, 15:30
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#91 | | Gast |
Zitat von kumasan Da seh ich mich nun doch in der Pflicht, etwas zu dieser Diskussion beizutragen. Ich selbst bin Rechtsanwalt, sollte also grundsätzlich wissen worüber ich rede. Wir haben noch gestern Abend im Rahmen unseres Stammtisches, an welchem neben mir auch weitere Kollegen und Richter teilnehmen, dass Urteil in vollem Umfang geprüft und darüber diskutiert. Alle Anwesenden, mich eingeschlossen, waren ohne Ausnahme der Ansicht, dass vorliegend ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin vorgelegen hat und ein den Eingriff rechtfertigender Sachverhalt auf Seiten der Polizei gerade nicht gegeben war. Der Eingriff war unverhältnismäßig, unangemessen und mit dem geltenden Polizei- und Orndungsrecht nicht vereinbar. Folglich lag, insbesondere gemessen an den Umständen (16jähriges Mädchen, einsehbares Durchsuchungszelt, Platzverbot von Seiten des Stadt Saarbrücken, keine Aufklärung) ein massiver Verstoß gegen Art. 2 des Grundgesetzes vor. Hieran zweifelte nicht einer der Anwesenden. Vielmehr waren alle mehr oder weniger darüber sprachlos, wie unverschämt das VG Saarlouis einen solchen massiven Verstoß aus generalpräventiven bzw. polizeitaktischen oder gar politischen Gründen die Verhältnismäßigkeit des Polizeiverwaltungsaktes annahm und dies begründete. Vorliegend wurde der Rechtsstaat mit Füßen getreten und das in einer sehr besorgniserregenden Art und Weise. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit und der Prävention.
Es gibt durchaus zahlreiche Möglichkeiten, Straftaten zu verhindern, nur müssen diese verhindernden Maßnahmen sich an die geltenden Gesetze, insbesondere an das Grundgesetz und wie schon von meinen Vorrednern teilweise dargelegt an die freihetlich demokratischen Grundordnung halten. Geschieht dies nicht, lebt man in einem Polizeistaat. Gerade dies steht aber durch das vorliegende Urteil zu befürchten, denn die Maßnahme richtete sich nicht, wie es die Gesetze fordern, gegen Verdächtige, sie fußte auch nicht auf einfachste Verdachtsmomente.
Im Gegenteil wurden die Anforderungen für eine in die Persönlichkeit eingreifende Maßnahme in das genaue Gegenteil verkehrt, denn die Polizei pickte sich gerade die Unverdächtigen heraus. Das ist - gelinde gesagt - schon ein starkes Stück. Man stelle sich einmal vor, die Polizei rückt jedem von Ihnen aufs Haus, führt eine Hausdurchsuchung und eine körperliche Durchsuchung durch und nimmt sie danach für 48 Stunden in Gewahrsam. Als Begründung wird Ihnen mitgeteilt, sie könnten ja ein Terrorist sein und gerade weil sie so unverdächtig sind, sind sie eben verdächtig.
Liebe Leute, das ist hier keine dogmatische Diskussion, ob und wann Eingriffe aus präventiven Gründen geduldet werden müssen. Hier werden ausdrücklich Unverdächtige, unbescholtene Menschen kriminalisiert und müssen sich besonders entwürdigenden Eingriffen aussetzen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation des Mädchens. Ein solcher Eingriff hat die gleiche Wirkung wie eine sexuelle Nötigung, denn tatbestandlich ist das Erzwingen des Entkleidens eine sexuelle Nötigung. Aus dem Blickwinkel des Mädchens ist es sogar egal, ob dies gesetzlich gerechtfertigt ist oder nicht, denn die Handlung als solches erzielt ja die psychische Wirkung. Ergo ist eine solche Maßnahme unter den gegebenen Umständen sehr wohl ein äußerst massiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Selbst wenn man Verdachtsmomente unterstellt, müsste man immer noch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit anwenden. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
Erst recht gilt dies, wenn gar keine Verdachtsmomente vorliegen.
Im Ergebnis bedeutet das, die Besorgnis von strafbaren Handlungen Einzelner rechtfertigt zweifellos präventive Maßnahmen, die jedoch der strengen und restriktiven Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Angemessenheit der Mittel unterliegen. Der Ermessensspielraum der Polizei wird dabei immer kleiner, je schwerer der Eingriff ist und je weniger Verdachtsmomente die Umstände hergeben. Im vorliegenden Fall war dieser Ermessensspielraum auf Null reduziert, denn für eine Präventivmaßnahme von derartiger Stärke lag kein rechtfertigender Umstand mehr vor.
Man kann eben nicht alles machen, nur um ein Ziel zu erreichen. George Bush wird den Terrorismus nicht besiegen, in dem er den Irak bombardiert, Heruntergebrochen auf die Polizei wird diese nicht die Randalen in den Stadien besiegen, indem sie völlig unverdächtige und unbescholtene Personen in ihre Präventivmaßnahmen einbezieht.
Ich und meine Kollegen werden in Kürze Kontakt zu unseren Kollegen in Dresden aufnehmen und ihnen unsere Unterstützung zusichern. Auch werden wir jede erdenkliche Möglichkeit zum Protest gegen dieses Urteil nutzen. Allerdings habe ich selbst den Glauben in die Rechtsordnung noch nicht verloren und gehe davon aus, dass spätestens die nächste Instanz hier deutliche Worte finden und der Berufung stattgeben wird. Aber auch die Politik dürfte jetzt - gerade im Hinblick auf die anstehende WM - gefordert sein, diesbezüglich einmal klare Worte zu sprechen, denn dies bleibt den Politikern unbenommen. Die Gesetze brauchen jedoch nicht geändert zu werden, denn sie verbieten schon heute derartige Maßnahmen! | Sollte ich mal einen Rechtsanwalt brauchen, rufe ich SIE an!!! | |
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07.06.2006, 15:42
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#92 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Zitat von beribert Sollte ich mal einen Rechtsanwalt brauchen, rufe ich SIE an!!!  | Danke, danke!
es würd ja schon reichen, wenn ich in dem vorliegenden Fall helfen könnte. :-)
Aber im Ernst, die Kollegen haben das bis jetzt gut gemacht. Gegen die Borniertheit mancher Richter nützt nur leider oft die beste Argumentation nichts. |
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07.06.2006, 15:52
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#94 | | freut sich auf Chelsea
Geschlecht: Registriert seit: 06.02.2006 Ort: wo man trägt die allerschönsten Spiele aus |
Zitat von kumasan .... Alle Anwesenden, mich eingeschlossen, waren ohne Ausnahme der Ansicht, dass vorliegend ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin vorgelegen hat und ein den Eingriff rechtfertigender Sachverhalt auf Seiten der Polizei gerade nicht gegeben war. Der Eingriff war unverhältnismäßig, unangemessen und mit dem geltenden Polizei- und Orndungsrecht nicht vereinbar. | Das mag ja sein. Ich wünsch dem Mädchen auch alles gute vor dem OLG. Nur ich bin der Meinung, daß es sich um eine Fehleinschätzung eines Polizeibeamten handelt und deswegen nicht ein Präzedenzfall herverklausuliert werden sollte.
Zitat von kumasan Vorliegend wurde der Rechtsstaat mit Füßen getreten und das in einer sehr besorgniserregenden Art und Weise. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit und der Prävention.
... | Da passiert woanders aber schlimmeres und natürlich geht es hier um die Sicherheit und Prävention.
George Bush und den Irak fand ich auch ein bißchen weit hergeholt, ansonsten viel Erfolg beim OLG.
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07.06.2006, 15:58
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#95 | | Moderator
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 |
Naja - ein Präzedenzfall wird es dadurch dass diese Fehleinschätzung der Polizeibeamten ebend nicht als solches behandelt wurde, sondern als korrektes Verhalten.
Zum Beispiel könnte ich dir auch die Geldbörse klauen. Wenn das Gericht dann sagt: Taschendiebstahl ist eigentlich nicht so schlimm, wir sind alle eine grosse Gemeinschaft dann wird es dadurch zum Präzedenzfall, weil es definitiv das erste Urteil in dieser Form wäre.
Und rein rechtlich wäre es ein Urteil auf ähnlichem Niveau.
Es gibt also nichts das an den Gesetzen zu ändern wäre - diese müssten nur klar angewandt werden. Und das sehe ich da eigentlich auch nicht. Da kann man ja nicht einmal von einer Grauzone sprechen.
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07.06.2006, 16:05
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#96 |
Geschlecht: Registriert seit: 31.05.2005 |
Zitat von kumasan Da seh ich mich nun doch in der Pflicht, etwas zu dieser Diskussion beizutragen. Ich selbst bin Rechtsanwalt, sollte also grundsätzlich wissen worüber ich rede. Wir haben noch gestern Abend im Rahmen unseres Stammtisches, an welchem neben mir auch weitere Kollegen und Richter teilnehmen, dass Urteil in vollem Umfang geprüft und darüber diskutiert. Alle Anwesenden, mich eingeschlossen, waren ohne Ausnahme der Ansicht, dass vorliegend ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin vorgelegen hat und ein den Eingriff rechtfertigender Sachverhalt auf Seiten der Polizei gerade nicht gegeben war. Der Eingriff war unverhältnismäßig, unangemessen und mit dem geltenden Polizei- und Orndungsrecht nicht vereinbar. Folglich lag, insbesondere gemessen an den Umständen (16jähriges Mädchen, einsehbares Durchsuchungszelt, Platzverbot von Seiten des Stadt Saarbrücken, keine Aufklärung) ein massiver Verstoß gegen Art. 2 des Grundgesetzes vor. Hieran zweifelte nicht einer der Anwesenden. Vielmehr waren alle mehr oder weniger darüber sprachlos, wie unverschämt das VG Saarlouis bei einem solchen massiven Verstoß aus generalpräventiven bzw. polizeitaktischen oder gar politischen Gründen die Verhältnismäßigkeit des Polizeiverwaltungsaktes annahm und dies begründete. Vorliegend wurde der Rechtsstaat mit Füßen getreten und das in einer sehr besorgniserregenden Art und Weise. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit und der Prävention.
Es gibt durchaus zahlreiche Möglichkeiten, Straftaten zu verhindern, nur müssen diese verhindernden Maßnahmen sich an die geltenden Gesetze, insbesondere an das Grundgesetz und wie schon von meinen Vorrednern teilweise dargelegt an die freihetlich demokratischen Grundordnung halten. Geschieht dies nicht, lebt man in einem Polizeistaat. Gerade dies steht aber durch das vorliegende Urteil zu befürchten, denn die Maßnahme richtete sich nicht, wie es die Gesetze fordern, gegen Verdächtige, sie fußte auch nicht auf einfachste Verdachtsmomente.
Im Gegenteil wurden die Anforderungen für eine in die Persönlichkeit eingreifende Maßnahme in das genaue Gegenteil verkehrt, denn die Polizei pickte sich gerade die Unverdächtigen heraus. Das ist - gelinde gesagt - schon ein starkes Stück. Man stelle sich einmal vor, die Polizei rückt jedem von Ihnen aufs Haus, führt eine Hausdurchsuchung und eine körperliche Durchsuchung durch und nimmt sie danach für 48 Stunden in Gewahrsam. Als Begründung wird Ihnen mitgeteilt, sie könnten ja ein Terrorist sein und gerade weil sie so unverdächtig sind, sind sie eben verdächtig.
Liebe Leute, das ist hier keine dogmatische Diskussion, ob und wann Eingriffe aus präventiven Gründen geduldet werden müssen. Hier werden ausdrücklich Unverdächtige, unbescholtene Menschen kriminalisiert und müssen sich besonders entwürdigenden Eingriffen aussetzen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation des Mädchens. Ein solcher Eingriff hat die gleiche Wirkung wie eine sexuelle Nötigung, denn tatbestandlich ist das Erzwingen des Entkleidens eine sexuelle Nötigung. Aus dem Blickwinkel des Mädchens ist es sogar egal, ob dies gesetzlich gerechtfertigt ist oder nicht, denn die Handlung als solches erzielt ja die psychische Wirkung. Ergo ist eine solche Maßnahme unter den gegebenen Umständen sehr wohl ein äußerst massiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Selbst wenn man Verdachtsmomente unterstellt, müsste man immer noch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit anwenden. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
Erst recht gilt dies, wenn gar keine Verdachtsmomente vorliegen.
Im Ergebnis bedeutet das, die Besorgnis von strafbaren Handlungen Einzelner rechtfertigt zweifellos präventive Maßnahmen, die jedoch der strengen und restriktiven Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Angemessenheit der Mittel unterliegen. Der Ermessensspielraum der Polizei wird dabei immer kleiner, je schwerer der Eingriff ist und je weniger Verdachtsmomente die Umstände hergeben. Im vorliegenden Fall war dieser Ermessensspielraum auf Null reduziert, denn für eine Präventivmaßnahme von derartiger Stärke lag kein rechtfertigender Umstand mehr vor.
Man kann eben nicht alles machen, nur um ein Ziel zu erreichen. George Bush wird den Terrorismus nicht besiegen, in dem er den Irak bombardiert, Heruntergebrochen auf die Polizei wird diese nicht die Randalen in den Stadien besiegen, indem sie völlig unverdächtige und unbescholtene Personen in ihre Präventivmaßnahmen einbezieht.
Ich und meine Kollegen werden in Kürze Kontakt zu unseren Kollegen in Dresden aufnehmen und ihnen unsere Unterstützung zusichern. Auch werden wir jede erdenkliche Möglichkeit zum Protest gegen dieses Urteil nutzen. Allerdings habe ich selbst den Glauben in die Rechtsordnung noch nicht verloren und gehe davon aus, dass spätestens die nächste Instanz hier deutliche Worte finden und der Berufung stattgeben wird. Aber auch die Politik dürfte jetzt - gerade im Hinblick auf die anstehende WM - gefordert sein, diesbezüglich einmal klare Worte zu sprechen, denn dies bleibt den Politikern unbenommen. Die Gesetze brauchen jedoch nicht geändert zu werden, denn sie verbieten schon heute derartige Maßnahmen! |
Danke fuer die recht logische Erklaerung! |
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07.06.2006, 16:12
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#97 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 |
Zitat von panic Das mag ja sein. Ich wünsch dem Mädchen auch alles gute vor dem OLG. Nur ich bin der Meinung, daß es sich um eine Fehleinschätzung eines Polizeibeamten handelt und deswegen nicht ein Präzedenzfall herverklausuliert werden sollte. | Wer sagt denn, dass es ein Präzedenzfall ist?
In der deutschen Rechtsprechung der Nachkriegszeit hat es einen solchen Freibrief für willkürliches polizeiliches Handeln noch nicht gegeben. Es war bislang nach den Polizeigesetzen der Länder nicht erlaubt (übrigens der Grund dafür, dass es in vielen anderen Bundesländern nicht zu solchen Kontrollen kam und auch nicht kommen wird) und wird es auch nicht sein. Daran wird ein einzelnes Urteil eines saarländischen Verwaltungsgerichts auch nichts ändern.
Es wird allerhöchstens zu einem Präzedenzfall vor einem höchstinstanzlichen oder dem Bundesverfassungsgericht, das aber auch nur, weil das VG Saarlouis ein Urteil konstruiert hat, dass ein Präzedenzverfahren in einer nachgeordneten Instanz geradezu herausfordert. Hätte das VG hingegen der Klage stattgegeben, hätte kein Hahn mehr danach gekräht, denn von da an hätte die Polizei im Saarland (und ggf. in BaWü und Bayern) wieder so gehandelt, wie sie es schon die ganzen Jahre zuvor getan hat. Back to the roots halt. Das hätte kaum weiteres Aufsehen nach sich gezogen. Da passiert woanders aber schlimmeres und natürlich geht es hier um die Sicherheit und Prävention.
George Bush und den Irak fand ich auch ein bißchen weit hergeholt, ansonsten viel Erfolg beim OLG. | Was soll das denn heißen? Weil woanders Schlimmeres passiert, soll ich auf die Geltendmachung meiner Rechte verzichten? Seltsame Einstellung.
Natürlich hinkt der Vergleich mit George Bush, aber bei Grundrechtsbeeinträchtigungen stellt sich immer die Frage, wo es anfängt. Denn wenn man sich nicht den Anfängen wehrt, wer weiß, was dann noch kommt. Ich glaube, gerade wir Deutschen können da ein Lied singen. Wer dieses Thema aber vertiefen will, dem empfehle ich die äußerst unterhaltsame Kommentierung des Grundgesetzes unseres ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, dem sich bei diesem Urteil übrigens der Magen drehen wird.
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07.06.2006, 16:25
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#98 | | Fan
Geschlecht: Registriert seit: 14.06.2005 Ort: Dortmund-Kreuzviertel |
Ich wundere mich über nichts mehr, wenn ich manche Meinung hier lesen muß. Ich wünsche einigen fast schon, dass sie mal in eine vollkommen willkürliche Aktion der Polizei geraten. Vielleicht ändert das ihre Meinung. Ich finde das Rechtsverständnis fast schon erschütternd. Aber was wundere ich mich eigentlich? Hierzulande gilt man ja schon als Straftäter, wenn Ermittlungen aufgenommen wurden.
Aktuelles Beispiel gefällig? Ein Freund von mir wurde im letzten Sommer von einem Szenekundigen Beamten angezeigt, er habe einen anderen Fan mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Vor Gericht konnte nicht einmal der angeblich Geschädigte diese Aussage nachvollziehen, der Beamte verzettelte sich in Widersprüche (ist übrigens kurz nach der Anzeige versetzt worden und kein SKB mehr) und mein Freund wurde freigesprochen. Bis dahin und seitdem ist er nie auffällig geworden, nicht einmal seine Personalien wurden aufgenommen. Jetzt wurde er besucht von der Polizei und bekam eine Gefährdenansprache zur WM. Ob er denn nach Dortmund wolle und das er sich das lieber sparen solle etc.pp. Und da ist er nicht der einzige.
Jens
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07.06.2006, 16:28
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#99 | | freut sich auf Chelsea
Geschlecht: Registriert seit: 06.02.2006 Ort: wo man trägt die allerschönsten Spiele aus |
Zitat von kumasan Wer sagt denn, dass es ein Präzedenzfall ist?
In der deutschen Rechtsprechung der Nachkriegszeit hat es einen solchen Freibrief für willkürliches polizeiliches Handeln noch nicht gegeben. Es war bislang nach den Polizeigesetzen der Länder nicht erlaubt (übrigens der Grund dafür, dass es in vielen anderen Bundesländern nicht zu solchen Kontrollen kam und auch nicht kommen wird) und wird es auch nicht sein. Daran wird ein einzelnes Urteil eines saarländischen Verwaltungsgerichts auch nichts ändern.
Es wird allerhöchstens zu einem Präzedenzfall vor einem höchstinstanzlichen oder dem Bundesverfassungsgericht, das aber auch nur, weil das VG Saarlouis ein Urteil konstruiert hat, dass ein Präzedenzverfahren in einer nachgeordneten Instanz geradezu herausfordert. Hätte das VG hingegen der Klage stattgegeben, hätte kein Hahn mehr danach gekräht, denn von da an hätte die Polizei im Saarland (und ggf. in BaWü und Bayern) wieder so gehandelt, wie sie es schon die ganzen Jahre zuvor getan hat. Back to the roots halt. Das hätte kaum weiteres Aufsehen nach sich gezogen. | Also ist es dann ja doch ein zumindest erfreuliches Urteil, weil sich jetzt was bewegen kann.
Zitat von kumasan Was soll das denn heißen? Weil woanders Schlimmeres passiert, soll ich auf die Geltendmachung meiner Rechte verzichten? Seltsame Einstellung. | Ich bin halt der Meinung, daß man der Polizei schon etwas Spielraum geben darf. Ich geh häufig mit meinem 5 Jährigen Sohn ins Stadion und finde das dann nicht so berauschend wenn da irgendwelche Leute mit Feuerwerkskörpern um sich werfen sollten. Und das was da jetzt passiert ist mit einer sexuellen Nötigung gleichzustellen und als äußerst massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu bewerten. Ich seh das etwas anders, ohne allerdings jede Maßnahme der Polizei gutheißen zu wollen. Nach der Darstellung der Polizei hätte sie halt jederzeit gehen und auf das Spiel verzichten können. Also war das doch kein wirklicher Zwang.
Aber trotzdem, viel Erfolg.
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07.06.2006, 16:28
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#100 |
Geschlecht: Registriert seit: 07.06.2006 | Nur noch der Vollständigkeit halber: Natürlich hat die Polizei hier das entscheidende Fehlverhalten zu verantworten. Sie haben die bestehenden Gesetze zur Erreichung ihrer Ziele zu extensiv ausgelegt. Das VG Saarlouis hat letztendlich bei der Kontrolle darüber seinerseits Fehler gemacht. Jedenfalls meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach. Nicht dass es nachher noch heißt, ich würde nur das Gericht verantwortlich machen. |
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