Köln schmeißt Skandal-Capo nach Megaphone Skandal für zwei Jahre raus!

Moonracker

Grenzwertig Biertrinkend
gilt eigentlich noch die Regel/Vorgabe, dass Stadionverbote bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden sollen/müssen?

Mittlerweile werden doch auch Stadionverbote ausgesprochen obwohl gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dueses Stadionverbot ohne Ermittlungsverfahren zu löschen ist dem laien ohne fachliche hilfe kaum möglich und da ist einer der haken .

Das ist zb so ein Unding welches Cashadin ja hier so vehement verteidigt . Trotz Unschuld bzw Nicht erwiesener schuld bleibt das Stadionverbot bestehen . Tolle rechtssprechung .
 

Cashadin

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Es ist echt zu anstrengend, wirklich... Welche Infos hast du also, die wir anderen samt den Leuten, die die Urteile fällen, nicht haben? Vielleicht waren doch nicht alle so eindeutig zu identifizieren, sondern eben nur die zwei Idioten am Megaphon... Waren sie evtl. alkoholisiert, was sich juristisch womöglich strafmildern auswirkt? usw. usf. ... Also, lass uns an deinem Wissen teilhaben, bitte...

Wie gesagt: Der Satz bezog sich nur auf den Artikel und auf die beiden identifizierten. Gibt kein sonstiges Wissen darüber meinerseits. Reicht doch für die Diskussion erst einmal auch.

Eine Ermahnung ist meiner Meinung nach dafür schlicht zu wenig und eben kein Zeichen für andere solche Aktionen in Zukunft zu lassen.
 

Cashadin

Moderator
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Das ist zb so ein Unding welches Cashadin ja hier so vehement verteidigt . Trotz Unschuld bzw Nicht erwiesener schuld bleibt das Stadionverbot bestehen . Tolle rechtssprechung .

In diesem konkretem Fall sprechen wir doch darüber, dass Leute mit Holzlatten und dergleichen aufeinander losgegangen sind. Wie kann man da von erwiesener Unschuld sprechen?

Natürlich kann es Fälle geben in denen Stadionverbote zu Unrecht ausgesprochen werden. Natürlich sollten die Stadionverbote begründet sein. Aber man muss auch nicht so tun als ob jedes solche zu Unrecht ausgesprochen worden sei.
 
Zuletzt bearbeitet:

zariz

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Du hast dich eben nicht nur auf die beiden Capos bezogen. Ist in diesem Thread auch sehr gut nachvollziehbar. Ansonsten taugt es für eine Diskussion halt nicht, wenn man dir Gegenargumente liefert, die du in gewohnter Manier ignorierst oder dir thematisch so zurechtlegst, wie es dir gutdünkt. Vielleicht war es auch nicht sinnvoll, dass du in der Vergangenheit mal 1/6 eines Jurasemesters besucht hast :zucken:
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Du hast dich eben nicht nur auf die beiden Capos bezogen.

Bei der Aussage es sei trotz Identifizierung in diesem Fall (dem des zweiten Capos) zu keiner Strafe gekommen schon.

Dachte eigentlich dies wäre durch

In diesem Fall ist ja sogar ein zweiter mit Megaphon bekannt.

klar gewesen.

Es hätte sicherlich auch Möglichkeiten gegeben andere Leute zu identifizieren, die Ordner standen ja nicht weit davon entfernt. Und heutzutage gibt es in den Stadien auch genug Kameras. Und ich bin durchaus der Meinung auch andere welche dort mitgerufen haben sollten bestraft werden.

Aber die Aussage oben bezog sich eben auf den zweiten Capo, der nur eine Ermahnung bekam.
 

derMoralapostel

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Gegenteiliges ist mir nicht bekannt :zucken:
weiß jemand wie das beim Thema Stadionverbote mit dem Datenschutz geregelt ist?
Stadionverbote dürfen/müssen von den Vereinen und in der Folge vom DFB ausgesprochen werden. Woher weiß aber der Verein/der DFB, dass z.B. gegen die Person X ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Landfriedensbruch bei der Anreise zu einem Fußballspiel eingeleitet wurde? Insbesondere, wie läuft das ab, wenn Person X gar nichts vom Ermittlungsverfahren gegen sich weiß?
Wenn gegen Person Y ein Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls bei Rewe eingeleitet wird, bekommt Edeka dann auch automatisch eine Mitteilung, um ein prophylaktisches Hausverbot zu erteilen?
 

Cashadin

Moderator
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Und du hast deine Antworten bekommen...

Ehrlich gesagt: Nein, den Eindruck habe ich nicht.

Oben frage ich dich z.B.
Und insofern: Was ist denn deine Meinung?

Glaubst du es ist sinnvoll wenn die von Stadionverboten betroffenen weiterhin Teil der Fangemeinschaft sind? Wenn sie in den Fangruppierungen weiter aktiv sind, und im Stadion hübsche Grüße erhalten?

Habe ich deine Antwort darauf übersehen?
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Habe ich deine Antwort darauf übersehen?

Hat mit der Thematik erstmal nichts zu tun. Außerdem bin ich der Auffassung dir in einem Beispiel klar gemacht zu haben, dass nicht jedes Verbot zwangsläufig gerechtfertigt sein muss. Wenn du das nicht erkennst, dann kann ich dir leider auch nicht helfen.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
weiß jemand wie das beim Thema Stadionverbote mit dem Datenschutz geregelt ist?
Stadionverbote dürfen/müssen von den Vereinen und in der Folge vom DFB ausgesprochen werden. Woher weiß aber der Verein/der DFB, dass z.B. gegen die Person X ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Landfriedensbruch bei der Anreise zu einem Fußballspiel eingeleitet wurde? Insbesondere, wie läuft das ab, wenn Person X gar nichts vom Ermittlungsverfahren gegen sich weiß?
Wenn gegen Person Y ein Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls bei Rewe eingeleitet wird, bekommt Edeka dann auch automatisch eine Mitteilung, um ein prophylaktisches Hausverbot zu erteilen?

:zahn:

Gute Fragen... Hier tummeln sich doch unzählige Stammtischjuristen... Vielleicht weiss es von denen einer :fress:
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Hat mit der Thematik erstmal nichts zu tun.

Nein, allerdings mit Katsches Aussage "die lernen es nicht" - auf welche ich geantwortet hatte.

Eben mit einer Erklärung warum es dort keinen Lerneffekt gibt dahingehend solche Aktionen zu unterlassen. Der würde sich nur einstellen wenn das Umfeld mitmacht. Wenn du dazu keine Meinung hast musst du aber ja auch nicht darauf antworten.

Außerdem bin ich der Auffassung dir in einem Beispiel klar gemacht zu haben, dass nicht jedes Verbot zwangsläufig gerechtfertigt sein muss. Wenn du das nicht erkennst, dann kann ich dir leider auch nicht helfen.

Wie kommst du denn darauf ich würde es nicht erkennen? Steht doch schon oben als Aussage von mir. Ich kann es dir auch nochmal schreiben: Natürlich gibt es auch ungerechtfertigte Strafen. Genauso wie es unschuldige gibt die im Gefängnis sitzen.

Doch in dem oben geschilderten Fall ging es um eine Massenschlägerei infolge derer seitens der Polizei Personalien aufgenommen wurden, Ermittlungen wegen Landesfriedensbruch eingeleitet und Schlagwerkzeuge sichergestellt wurden. Nebenbei wurde auch noch der Autobahnverkehr durch Pyrotechnik gefährdet.

Können wir uns denn darauf einigen, dass dies kein akzeptables Verhalten ist?
 

zariz

Bekanntes Mitglied
1) Dann wende dich an Katsche.

2) Hat mein Beispiel nichts mit dem geschilderten Vorfall zwischen LEV und Köln zu tun gehabt.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Nein, der Auffasung bin ich eigentlich nicht. Ich habe dir unabhängig davon eine einfache Frage gestellt.

Aber egal. Sollte ich dem Katsche ungewollt zur Seite gesprungen sein, womit auch immer, dann habe ich offensichtlich kläglich versagt. Entschuldige vielmals.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Kein Grund für Entschuldigungen. Ging mir oben ja ähnlich, als ich davon ausging du hättest meine Aussage bezüglich der Identifizierung nur so verstanden wie ich sie meinte (auf die 2 bezogen) und nicht auf alle.

Passiert.

Was das von dir geschilderte Szenario angeht: Ich denke so etwas hängt immer stark davon ab was man denn nun eigentlich gemacht hat.

Wenn wir mal Vorfälle wie den oben geschilderten beiseite lassen, und über tatsächlich zu Unrecht beschuldigte Leute reden wollen so wäre es natürlich sinnvoll diesen Möglichkeiten zu geben die Vorwürfe aus der Welt zu räumen. Diese Möglichkeit existiert natürlich aktuell auch bereits, Stadionverbote können aufgehoben werden wenn sich erweist, dass der betroffene nichts getan hat. Dies ist aber eben nicht identisch mit "wenn ihm strafrechtlich nichts relevantes nachgewiesen werden konnte" - da es sich um ein privatrechtliches Hausverbot handelt.

Beispielsweise ist es in Deutschland natürlich noch nicht verboten mit einer Zaunlatte herumzulaufen - die Vereine dürfen Leuten aber dennoch den Besuch von Stadien verbieten welche sich solcherlei Schlagwerkzeuge schnappen und dabei von der Polizei erwischt werden.

In deinem Szenario oben sprichst du davon man habe sich "gewehrt" und als die Polizei kommt konnte man nicht mehr unterscheiden wer eigentlich angefangen habe. Das sinnvollste Mittel in solch einer Situation: Einfach aussagen. Die Chance, dass dir jemand einen Stein an den Kopf wirft und du dann wegen Landesfriedensbruchs angeklagt wirst ist recht gering.

Halt es sei denn du hast dich vorher mit diesem zum gemeinsamen Steinewerfen verabredet.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Das Problem ist, dass die Verbote schnell ausgesprochen und nur träge revidiert werden. Außerdem ist es nicht selten so, dass man als gebrandmarkt gilt.

In deinem Szenario oben sprichst du davon man habe sich "gewehrt" und als die Polizei kommt konnte man nicht mehr unterscheiden wer eigentlich angefangen habe. Das sinnvollste Mittel in solch einer Situation: Einfach aussagen. Die Chance, dass dir jemand einen Stein an den Kopf wirft und du dann wegen Landesfriedensbruchs angeklagt wirst ist recht gering.
Richtig... Problem: Die Polizei hat in diesem Augenblick kaum Interesse daran deine Aussage zu hören. Sie stellt dich fest, nimmt deine Personalien auf und lässt dich dann nach Stunden erstmal wieder laufen. Sehr erfreulich bei Auswärtsfahrten, muss man unbedingt mal miterleben :spitze:
 

Cashadin

Moderator
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Durchaus. Aber hindert dich dies daran diese Aussage später zu machen? Klar zu sagen wer dort etwas gemacht hat und wer nicht? Leider können wir ja z.B. durchaus Beispiele für klare Opfer benennen. Beispielsweise die neun Leute welche zuletzt durch Pyrotechnik verletzt wurden oder im Vorjahr die angegriffenen Leute beim Spiel der Leipziger in Dortmund. Stadionverbote wurden nicht gegen sie ausgesprochen.

Es ist nicht so als ob die Polizei Ermittlungen einfach gegen jeden durchführen würde der nur während einer Straftat anwesend war. Dafür muss es zumindest Hinweise geben welche diese Ermittlungen rechtfertigen.

Wenn diese falsch sind, wenn am Ende rauskommt das vorgeworfene war ja eigentlich ein ganz anderer lässt sich ein Stadionverbot auch problemlos aufheben. Aber man sollte die Debatte nicht auf diese Ausnahmefälle reduzieren. Leider gibt es genug Leute bei denen die Ermittlungen völlig gerechtfertigt sind. Oben im Thread sind dafür letztlich zwei Beispiele genannt. Leider gibt es allein aus den letzten Jahren noch etliche mehr.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Mich hindern? Meinst du die Poilzei erstattet mir (und den vielen anderen) die Eintritts- und Reisekosten und nimmt jemand anderen dafür in Regress, nur weil meine Aussage von Notwehr handelt? Wie gesagt, in der Theorie ist alles bzw. vieles zur Zufriedenheit lösbar. Realität ist aber anders.
 
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