zariz
Bekanntes Mitglied
gilt eigentlich noch die Regel/Vorgabe, dass Stadionverbote bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden sollen/müssen?
Gegenteiliges ist mir nicht bekannt
gilt eigentlich noch die Regel/Vorgabe, dass Stadionverbote bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden sollen/müssen?
gilt eigentlich noch die Regel/Vorgabe, dass Stadionverbote bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden sollen/müssen?
Es ist echt zu anstrengend, wirklich... Welche Infos hast du also, die wir anderen samt den Leuten, die die Urteile fällen, nicht haben? Vielleicht waren doch nicht alle so eindeutig zu identifizieren, sondern eben nur die zwei Idioten am Megaphon... Waren sie evtl. alkoholisiert, was sich juristisch womöglich strafmildern auswirkt? usw. usf. ... Also, lass uns an deinem Wissen teilhaben, bitte...
Das ist zb so ein Unding welches Cashadin ja hier so vehement verteidigt . Trotz Unschuld bzw Nicht erwiesener schuld bleibt das Stadionverbot bestehen . Tolle rechtssprechung .
Du hast dich eben nicht nur auf die beiden Capos bezogen.
In diesem Fall ist ja sogar ein zweiter mit Megaphon bekannt.
weiß jemand wie das beim Thema Stadionverbote mit dem Datenschutz geregelt ist?Gegenteiliges ist mir nicht bekannt
Und du hast deine Antworten bekommen...
Und insofern: Was ist denn deine Meinung?
Glaubst du es ist sinnvoll wenn die von Stadionverboten betroffenen weiterhin Teil der Fangemeinschaft sind? Wenn sie in den Fangruppierungen weiter aktiv sind, und im Stadion hübsche Grüße erhalten?
Habe ich deine Antwort darauf übersehen?
weiß jemand wie das beim Thema Stadionverbote mit dem Datenschutz geregelt ist?
Stadionverbote dürfen/müssen von den Vereinen und in der Folge vom DFB ausgesprochen werden. Woher weiß aber der Verein/der DFB, dass z.B. gegen die Person X ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Landfriedensbruch bei der Anreise zu einem Fußballspiel eingeleitet wurde? Insbesondere, wie läuft das ab, wenn Person X gar nichts vom Ermittlungsverfahren gegen sich weiß?
Wenn gegen Person Y ein Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls bei Rewe eingeleitet wird, bekommt Edeka dann auch automatisch eine Mitteilung, um ein prophylaktisches Hausverbot zu erteilen?
Hat mit der Thematik erstmal nichts zu tun.
Außerdem bin ich der Auffassung dir in einem Beispiel klar gemacht zu haben, dass nicht jedes Verbot zwangsläufig gerechtfertigt sein muss. Wenn du das nicht erkennst, dann kann ich dir leider auch nicht helfen.
1) Dann wende dich an Katsche.
Richtig... Problem: Die Polizei hat in diesem Augenblick kaum Interesse daran deine Aussage zu hören. Sie stellt dich fest, nimmt deine Personalien auf und lässt dich dann nach Stunden erstmal wieder laufen. Sehr erfreulich bei Auswärtsfahrten, muss man unbedingt mal miterlebenIn deinem Szenario oben sprichst du davon man habe sich "gewehrt" und als die Polizei kommt konnte man nicht mehr unterscheiden wer eigentlich angefangen habe. Das sinnvollste Mittel in solch einer Situation: Einfach aussagen. Die Chance, dass dir jemand einen Stein an den Kopf wirft und du dann wegen Landesfriedensbruchs angeklagt wirst ist recht gering.