Jan
Nur der SFS!
Eben, dann kann man meinetwegen auch im Bus gesessen habe (weil man nicht rechtzeitig rauskam oder sonstwas). Kann man nachweisen, dass man versucht hat zu helfen, hätte man auch eine Chance gegen das Stadionverbot vorzugehen.Aber das stimmt schon, wenn man ein Verbrechen sieht, ist man verpflichtet zu helfen. Und wenn man sich selbst einer Gefahr aussetzen würde wenn man aktiv eingreift, hat man immer noch die Möglichkeit (und auch die Pflicht) die 110 zu wählen.
Edit: Was ich mich frage, ist, warum der Busfahrer da mitgespielt hat