Aimar
Frauensportbeauftragter
27.10.2019 2.Liga HSV gegen VFB
29/30.10.2019 DFB-Pokal HSV gegen VFB
Da haben wir 2 sichere Sige eingeplant.
zum Wohl
Wusste gar nicht, dass du pro VfB bist
27.10.2019 2.Liga HSV gegen VFB
29/30.10.2019 DFB-Pokal HSV gegen VFB
Da haben wir 2 sichere Sige eingeplant.
zum Wohl
Erfolgsaussichten aber sehr gering. Hoffentlich ist das Thema bald durch.Die Bochumer Fo....n legen ebenfalls Einspruch ein weil Jatta am Start war.
Tolle Sportsmänner....
Mich würde mal interessieren ob der VfB nach dem Ligaspiel in HH bleibt und sowas wie ein Trainingslager veranstaltet oder ob per Flugzeug hin und emissioniert wird.
Wusste gar nicht, dass du pro VfB bist
https://de.wikipedia.org/wiki/Anthony_Yeboah
Zitat aus wikipedia: Yeboahs unklares Geburtsdatum kommentierte Ghanas damaliger Nationaltrainer Otto Pfister Anfang der 1990er Jahre mit: „Da hilft nur eins: Bein aufsägen und Jahresringe zählen.“
Vielleicht muss man bei Jatta auf diesen Vorschlag zurückkommen.
Aber es ist bekannt, dass in Afrika oft nur das Geburtsjahr im Pass angegeben wird. Als Geburtsjahr gilt das Jahr der Anmeldung bei der Behörde. Und dann spielt es keine Rolle, ob das Kind bereits 2 oder 5 Jahre alt ist. Mit diesem Fakt hatte bisher noch niemand ein Problem.
zum Wohl
Das Thema ist nicht dem HSV oder DFB anzulasten!
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2. Fußballvereine sollten bei Ausländern grundsätzlich die Angaben in den Aufenthaltstiteln, der Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens oder in anderen Bescheinigungen der Behörden zur Grundlage ihres Handelns machen. Für Vereine besteht kein Grund, behördliche Dokumente in Zweifel zu ziehen oder die dortigen Angaben gar selbst zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn in den Dokumenten oder Bescheinigungen vermerkt sein sollte, dass die dort festgehaltenen Daten auf eigene Angaben des Inhabers zurückgehen.
....
https://www.dfb.de/vielfaltanti-diskriminierung/integration/fussball-mit-fluechtlingen/weiterfuehrende-hinweise/
Der DFB schreibt das selber auch klar in seiner Integrationsbroschüre:
2. Fußballvereine sollten bei Ausländern grundsätzlich die Angaben in den Aufenthaltstiteln, der Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens oder in anderen Bescheinigungen der Behörden zur Grundlage ihres Handelns machen. Für Vereine besteht kein Grund, behördliche Dokumente in Zweifel zu ziehen oder die dortigen Angaben gar selbst zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn in den Dokumenten oder Bescheinigungen vermerkt sein sollte, dass die dort festgehaltenen Daten auf eigene Angaben des Inhabers zurückgehen.
https://www.dfb.de/vielfaltanti-disk...ende-hinweise/
In was für einer kranken Welt leben wir eigentlich, dass eine Meldung der Bild ausreicht, dass ein Mensch so diskreditiert wird und alle sogar in diegleiche Kerbe schlagen.
Na ja vom Fall Enke nichts gelernt - bekommen die Vereine dann 3 Punkte noch nachträglich wegen Rufschädigung abgezogen, wenn die Schuld nicht bewiesen worden ist? Gilt die Unschuldsvermutung in Deutschland nicht, dass man Jatta vorsorglich 4 Wochen nicht spielen lassen sollte?
Da lob ich mir Darmstadt, Chemnitz und schon im voraus die Zecken nach dem 0:4, die auch keinen Einspruch einlegen werden
Da ist es schon sehr schwer zu verstehen warum die anderen Vereine Einspruch einlegen, zumindest aufgrund der bisherigen Informationen.
Das Kostenrisiko eines Einspruchs ist wohl so gering, dass es ohne Bedenken und leichtfertig in Kauf genommen wird.
Als leichtfertig könnte man auch die HSV-Führung bezeichnen, welche in einem unklaren Verfahren den Spieler stumpf weiter einsetzt. Mindestens seit dem Nürnberg-Einspruch können die sich auch nicht mehr mit Unwissenheit rausreden. Das Risiko von Spielwertungen für den Gegner besteht durchaus, auch wenn HSVer das nicht hören mögen.
da DFB und DFL nach dem Nürnberg-Spiel die Spielgenehmigung bis auf weiteres explizit bestätigt haben, wäre eine Strafe für den HSV hier doch sehr ungewöhnlich. Vorausgesetzt natürlich der HSV hat weder aktiv mitgewirkt noch irgendwann vorher was gewusst.Als leichtfertig könnte man auch die HSV-Führung bezeichnen, welche in einem unklaren Verfahren den Spieler stumpf weiter einsetzt. Mindestens seit dem Nürnberg-Einspruch können die sich auch nicht mehr mit Unwissenheit rausreden. Das Risiko von Spielwertungen für den Gegner besteht durchaus, auch wenn HSVer das nicht hören mögen.
da DFB und DFL nach dem Nürnberg-Spiel die Spielgenehmigung bis auf weiteres explizit bestätigt haben, wäre eine Strafe für den HSV hier doch sehr ungewöhnlich. Vorausgesetzt natürlich der HSV hat weder aktiv mitgewirkt noch irgendwann vorher was gewusst.
Wenn der HSV nicht am angeblichen Identitätsschwindel mitgewirkt hat, muss das von DFB und DFL aufgeklärt werden. Wenn diese dann in Kenntnis der Vorwürfe und des ersten Protests sogar öffentlich erklären, dass die Spielgenehmigung weiter bestehe, muss sich ein Verein darauf verlassen können.Ich gehe auch nicht von einer Strafe aus. Aber es ist halt noch ein schwebendes Verfahren.
Ab dem Zeitpunkt, wo es offiziell beanstandet wurde (also nach dem Nürnberger Einspruch) kann sich auch nicht mehr auf Unwissenheit berufen werden.
Ggf. muss eine neue Aufenthaltsgenehmigung und eine neue Spielgenehmigung erteilt werden. Aber bis dahin könnte die jetzige doch rückwirkend bis zum Nürnberger Einspruch ungültig werden. Falls die Personalien nicht mit der Spielgenehmigung übereinstimmen.
Ja, wobei ich es nicht leichtfertig nennen würde. Leichtfertig wäre -wenn schon- aus Vorstandssicht keinen Einspruch einzulegen.
Als leichtfertig könnte man auch die HSV-Führung bezeichnen, welche in einem unklaren Verfahren den Spieler stumpf weiter einsetzt.