Austria-Torhüter Joey Didulica wurde am Montag im Straflandesgericht Wien wegen seines schweren Fouls an Rapid-Stürmer Axel Lawaree zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Hälfte der Geldstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt. Als Alternative kann der Australo-Kroate auch 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Richterin Bettina Neubauer wertete das inkriminierte Vergehen als fahrlässige Körperverletzung.
Didulica beruft gegen das Urteil, das nicht rechtskräftig ist.
Eine gänzliche Strafnachsicht kam für den bisher unbescholtenen Täter "auf Grund des Verhaltens nach dem Foul" nicht in Frage, wie die Richterin erläuterte.
Didulica habe sich nicht um den Verletzten gekümmert und die Rote Karte lächelnd kommentiert.
Neubauer stieß sich auch an Fotos, auf denen sich Didulica Wochen später im Kreis von Austria-Fans und mit einem Schal ablichten hatte lassen, auf dem er in Kung-Fu-Pose abgebildet war.
von sport1.at
Die Hälfte der Geldstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt. Als Alternative kann der Australo-Kroate auch 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Richterin Bettina Neubauer wertete das inkriminierte Vergehen als fahrlässige Körperverletzung.
Didulica beruft gegen das Urteil, das nicht rechtskräftig ist.
Eine gänzliche Strafnachsicht kam für den bisher unbescholtenen Täter "auf Grund des Verhaltens nach dem Foul" nicht in Frage, wie die Richterin erläuterte.
Didulica habe sich nicht um den Verletzten gekümmert und die Rote Karte lächelnd kommentiert.
Neubauer stieß sich auch an Fotos, auf denen sich Didulica Wochen später im Kreis von Austria-Fans und mit einem Schal ablichten hatte lassen, auf dem er in Kung-Fu-Pose abgebildet war.
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