Arbeitszeugnis

G

g.P.

Guest
Frage:

Eine Bekannte von mir ist vor ein paar Wochen gekündigt worden, bzw. Probezeit wurde nicht verlängert.
Die ehemalige Vorgesetzte will ihr ins Zeugnis schreiben, sie wäre aus "Performance-Gründen" entlassen worden. Darf sie das?
(Es besteht Grund zur Annahme, dass es betriebliche Gründe waren. Nachweisen kann man es natürlich nicht.)

Hier gibts doch sicher den ein oder anderen Arbeitsrecht-Spezl, der mir da Auskunft geben kann! :zwinker3:
 

drunkenbruno

Keyser Söze
Was bitte schön sind denn "Performance Gründe"? Hat sie schlecht gesungen auf der Arbeit? :zwinker3:
Im Ernst, ich weiß wirklich nicht, was das bedeuten kann.... :gruebel:
 

jokie

Bekanntes Mitglied
und darf sowas drinnen stehen? dachte, das wär arbeitsrechtlich irgendwie so geregelt, dass man das zeugnis nicht belastend verfassen darf...

Eigentlich nicht, allerdings wars ja wohl nur das ende einer Probezeit. Die kann der AG meines Wissens ohne Gründe und Zeugnis beenden.
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
ich würde ihm raten zu seinem Arbeitgeber zu gehen und seinen Arbeitszeugnis Berichtigungsanspruch geltend zu machen, § 630 BGB. Wenn er das Gefühl hat, dieses Zeugnis hindert ihm am weiterkommen in seinem beruflichen Werdegang, dieser Satz kann unter Personalchefs ja alles mögliche bedeuten, sollte er dazu dringend einen einen Anwalt aufsuchen und über diesen den Anspruch geltend machen, zur Not einklagen. Der Anspruch auf die Berichtigung erlischt übrigens erst nach 10 Monaten. Jedoch sollte er erst einmal mit seinem Arbeitgeber sprechen. Zeigt sich dieser in der Sache kullant, so wird sich das Problem schnell in Rauch auflösen. Jedoch sollte er sich nicht abspeisen lassen und evt. Glauben schenken, dass dieser Beisatz keine negative Wirkung entfalten könnte. Das würde ich mir lieber von einer neutralen Dritten Person bestätigen lassen.

Wenn du noch weitere Fragen zu Thema hast, schick mir einfach ne pN

Gruß
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
Ach probezeit? Sorry, habe nicht richtig mitgelesen....Dachte Ende der Lehrzeit.Aber auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ha er einen Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses. Der Trick ist nur, dass das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt war, ZB Lehrstelle usw
 

Hollowpineapple

Statistiker
Naja Arbeitszeugnisse dürfen ja eigentlich nicht negativ sein... Wobei wir in der Schule gelernt haben das es da eine art "Geheimsprache" unter den Firmenchefs gibt.... sowas wie komunikativ heißt frei übersetzt das er mehr redet als arbeitet und gesselig heißt das man ein säufer ist etc. also werden "Performence Gründe" so in etwa das selbe sein.... kann mir vorstellen das sie langsam gearbeitet hat
 
G

g.P.

Guest
Naja Arbeitszeugnisse dürfen ja eigentlich nicht negativ sein... Wobei wir in der Schule gelernt haben das es da eine art "Geheimsprache" unter den Firmenchefs gibt.... sowas wie komunikativ heißt frei übersetzt das er mehr redet als arbeitet und gesselig heißt das man ein säufer ist etc. also werden "Performence Gründe" so in etwa das selbe sein.... kann mir vorstellen das sie langsam gearbeitet hat

der tatsächliche grund ist betrieblich, das hat eine andere vorgesetzte ihr bestätigt. nur möchte die firma das natürlich nicht zugeben.
 

Hollowpineapple

Statistiker
der tatsächliche grund ist betrieblich, das hat eine andere vorgesetzte ihr bestätigt. nur möchte die firma das natürlich nicht zugeben.

Das ist natürlich besonders bitter, vorallem weil eventuelle Arbeitgeber sehr auf das Arbeitszeugnis schauen, das legt vlt. eine großen Stein in den Weg!
 
Frage:

Eine Bekannte von mir ist vor ein paar Wochen gekündigt worden, bzw. Probezeit wurde nicht verlängert.
Die ehemalige Vorgesetzte will ihr ins Zeugnis schreiben, sie wäre aus "Performance-Gründen" entlassen worden. Darf sie das?
(Es besteht Grund zur Annahme, dass es betriebliche Gründe waren. Nachweisen kann man es natürlich nicht.)

Hier gibts doch sicher den ein oder anderen Arbeitsrecht-Spezl, der mir da Auskunft geben kann! :zwinker3:

Stell die Frage doch in wer-weiss-was ein. Dort werden vermutlich eher rechtsbewanderte User vertreten sein. Doch dort solltest Du Deine Frage in allgemeiner Form stellen, da es sich sonst um eine konkrete Rechtsberatung handeln würde. Also z.B. so: "Angenommen ein Arbeitnehmer wird nach Ablauf der Probezeit ..."
Viel Erfolg.
 
B

Braveheart99

Guest
Also ich würde, würde mir so ein Zeugnis vorgelegt werden, das mit den "Performance Gründen" so lesen, das die Arbeitsleistung nicht ausgereicht hat für die entsprechende Stelle und somit die Bewerberin in/nach der Probezeit wieder freigestellt wurde.

Hat also ein (sogar sehr) negatives Gschmäckle diese Formulierung.
 

regelbert

Der, wo ebbes woiß
Hat also ein (sogar sehr) negatives Gschmäckle diese Formulierung.
Absolut - das ist beschissen für ein Zeugnis.

Meines Erachtens darf das so nicht in einem Arbeitszeugnis stehen. Diese dürfen nicht negativ geschrieben sein (was sie natürlich verklausuliert dann doch manchmal sind). Aber diese Formulierung kann nicht verwandt werden. Deine Freundin sollte das auf keinen Fall hinnehmen.
 

Webchiller

Bekanntes Mitglied
Meines Erachtens darf das so nicht in einem Arbeitszeugnis stehen. Diese dürfen nicht negativ geschrieben sein (was sie natürlich verklausuliert dann doch manchmal sind). Aber diese Formulierung kann nicht verwandt werden. Deine Freundin sollte das auf keinen Fall hinnehmen.
Richtig. Wenn man das so stehen lässt, kann man es bestenfalls als Klopapier verwenden. Bewerbungen kann man sich mit einem Zeugnis, in dem eine solche Formulierung verwendet wird, gleich sparen.
Der einfachste Weg ist es sich mit jemandem, der ein wenig Ahnung von Zeugnisformulierungen hat zusammenzusetzen, ein neues aufzusetzen und dem Arbeitgeber vorzulegen. Die alte Formulierung ist sowieso für den Arbeitgeber nicht durchsetzbar. In der Regel unterschreiben die Meisten auch, wenn man ihnen die Arbeit abnimmt, bzw. ändern Nuancen noch ein wenig ab.
Ein Grund der Entlassung innerhalb der Probezeit muss sowieso nicht angegeben werden. Es reicht, wenn eine Bewertung des Mitarbeiters stattfindet und das Zeugnis so in etwa endet wie "wir danken Frau XYZ für Ihre Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Lebensweg alles Gute."... In so einem Fall noch der harmloseste Abschluss.
 

schlappe

Blunaschlürfer a.D.
Dann antwortet mal der Betriebsrat zum Thema:




Arbeitszeugnis - Inhalt

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses soll einerseits die zukünftigen Chancen des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen und soll deshalb vom Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein. Andererseits muss das Arbeitszeugnis die Wahrheit widerspiegeln.
Im Einzelnen gilt für den Inhalt folgendes:
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht von vornherein vorschreiben, welche Formulierungen er im Arbeitszeugnis verwenden soll. Soweit es dem Arbeitnehmer also um bestimmte Formulierungen geht, muss er erst die Zeugniserteilung abwarten, um dann eventuell im Nachhinein dagegen vorzugehen.
2. Einmalige Ereignisse, die die Persönlichkeit des Arbeitnehmers nicht charakterisieren, dürfen nicht Inhalt des Arbeitszeugnisses werden. Dies gilt auch für den Fall, dass dieses Ereignis zur fristlosen Kündigung geführt hat.
3. Der Arbeitgeber muss sich im Zeugnis auf arbeitsbezogenen Tatsachen beschränken. Betriebsrats- und Gewerkschaftszugehörigkeit gehören genauso wenig ins Arbeitszeugnis, wie das Privatleben des Arbeitnehmers.
4. Tatsachen, die für den Arbeitnehmer negativ sind, dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sie beweisbar sind. Negative Werturteile (z.B. "geringe Teamfähigkeit") dürfen nur dann ins Zeugnis, wenn ihnen konkrete, nachweisbare Vorgänge zugrunde liegen.
5. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass er die Formulierungen mit Blick auf die Empfängerperspektive des neuen Arbeitgebers wählt. Je nach Lage des Falles kann schon ein unterlassenes Lob eine Kritik darstellen.
Wichtig: 1. Zeugnisse dürfen nicht mit verschlüsselten Formulierungen versehen werden, die den Arbeitnehmer in einer nicht aus dem Wortlaut ersichtlichen Weise charakterisieren. Doppelbödige Formulierungen sind grundsätzlich zu streichen (LAG Hamm, Az. 4 Sa 630/98) 2. Der Arbeitnehmer kann auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses klagen. 3. Der Arbeitgeber kann sich, wenn er ein falsches Arbeitszeugnis ausstellt, schadensersatzpflichtig machen: Ist das Zeugnis zu negativ und kann der Arbeitnehmer deshalb keine neue Arbeit finden, so muss der Arbeitgeber den dadurch eventuell entstehenden Verdienstausfall zahlen. Bewertet er ihn zu positiv, kann es sein, dass er den Schaden des neuen Arbeitgebers ersetzen muss.




Das ganze liest man nach unter:
Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

und unter

Das Arbeitszeugnis

Folgende Themen sind zum Thema aufgeführt:

Arbeitszeugnis - Überblick
Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (in der Regel durch die Kündigung des Arbeitsvertrages), so geschieht das in vielen Fällen nicht im guten Einvernehmen. Gerade dann ist es für den Arbeitnehmer interessant zu wissen, ob er einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, wie das Zeugnis aussehen, was darin stehen muss und was der Inhalt denn bedeutet.
Zum Thema Arbeitszeugnis soll hier folgendes behandelt werden:
1. Arbeitszeugnis - Anspruch auf ..., Form, Inhalt [mehr dazu]
2. Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
[mehr dazu]
3. Inhalt des Zeugnisses [mehr dazu]
4. Die Geheimsprache der Arbeitgeber [mehr dazu]
5. Die Zeugnisnoten [mehr dazu]
6. Zwischenzeugnis
[mehr dazu]
7. Klage auf Zeugniserteilung
[mehr dazu]
8. Beispiele für Arbeitszeugnisse [mehr dazu]


Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

P.S.: Die Formulierung "
Performance-Gründen" ist selbstverständlich absolut nicht statthaft und hat so nichts im AZ zu suchen...

Die entsprechenden § hierzu findet man hier:

§ 109 GewO (Gewerbeordnung)

Für allgemeine Dienstverträge gilt § 630 BGB.
Ausbildungsverhältnis ist die Erteilung des Zeugnisses auch ohne Anforderung zwingend § 16 BBiG.









 
B

Braveheart99

Guest
Absolut - das ist beschissen für ein Zeugnis.

Meines Erachtens darf das so nicht in einem Arbeitszeugnis stehen. Diese dürfen nicht negativ geschrieben sein (was sie natürlich verklausuliert dann doch manchmal sind). Aber diese Formulierung kann nicht verwandt werden. Deine Freundin sollte das auf keinen Fall hinnehmen.


Es dürfen schon negative Dinge drin stehen im Arbeitszeugnis. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum dass das nicht so sein darf. Der Arbeitgeber steht dann allerdings in der Beweispflicht.

In dem aktuellen Beispiel aus dem Eingangspost, wird sich der Arbeitgeber nach ein paar Wochen Probezeit aber mit dem beweisen (z.B. Abmahnungen oder schriftliche Beschwerden über den Arbeitnehmer) wahrscheinlich eher schwer tun. :floet:

P.S.
Hat Schlappe ja auch schon geschrieben, :spitze: dann weiß ich ja jetzt wenigstens das ich nicht daneben liege :zwinker3:
 
Was für einen Sinn solche Zeugnisse haben sollen, wenn man sich nur in Lobhudeleien ergehen darf, bleibt mir jedenfalls schleierhaft. Das ist ja so, als dürften in jedem Schulzeugnis nur 1er stehen, unabhängig von der Leistung, damit nix verbaut wird...
 
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