Brauche Juristische Absicherung!

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
An alle Juristen hier. Liege ich da Falsch und bin jetzt total bescheuert? Ist a was, was ich nicht weiß?


Habe folgendes Problem. Habe mir Weihnachten vor einem Jahr einen IPoD gekauft. Alles schön und gut. 20 Gig, hat natürlich diese Wackelfestplatte drin. Nach einem 3/4 Jahr Festplattenschaden. Habe ihn eingeschickt und einen Brandneuen bekommen. Superservice! Bis heute.

Also...als ich den Brandneuen IPoD in den Händen hielt, dachte ich mir, kaufst dir gleich die Schutzhülle, erspart Kratzer und ein Clip zur Befestigung für Gürtel und Jacke war auch dabei. Somit wird gewährleistet, dass der IPoD,hatte ihn vorher immer in der Hosentasche, nicht mehr hin und her geschleudert wird beim laufen. Runtergefallen ist er mir auch nicht. Trotzdem hatte er letzte Woche wieder diesen Festplattenschaden. Ärgerlich!
Habe ihn natürlich wieder eingeschickt!

Noch ärgerlicher ist das, was mir Äppel heute geschrieben hat.
Die Gewährleistung wäre abgelaufen!
Nach 1 1/4 Jahren?
Reperaturkosten 250 Euronen!
Warum sagen sie mir nicht gleich, kauf dir einen neuen? :schimpf:


Also Folgendes:

1. Bei Verbrauchsgüterkauf gem. §§ 474 ff., speziell dem Umkehrschluss aus 475 BGB liegt dir Gewährleistung doch bei neuen Sachen 2 Jahre und nicht wie bei gebrauchten1 Jahr oder lese ich da quatsch hinein


2.Verjährung der Mängelansprüche gem. §§434 I 1 Nr.2,439, 437. Nr1, 438 I Nr.3 BGB
kann ich doch Nacherfüllung bis zu zwei Jahren verlangen. Punkt Aus Fertig

Ich kann mich sogar dunkel erinnern das,wenn ich eine neune Sache geliefert bekomme, dass die Verjähtungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefährenübergangs neu beginnt, oder Täsche ich mich da? :mahnen:
Weiß leider nicht mehr wo es steht. Also bin ich auf dem Holzweg oder weiß APFEL etwas, was ich nicht weiß? Finde leider auch keine Brauchbaren AGB´s von denen. Sollte ich mir die mal schicken lassen? Aber as ist bei neunen Sachen doch sowieso hinfällig, zumindest bei Gebrauchsgüterkauf oder irre ich mich da schon wieder?

Helft mir mal auf die Sprünge bitte...bevor ich mich mit dem Laden anlege und ich etwas übersehen habe, könnt dann peinlich werden



Gruss
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
ganz einfach beim Verbrauchsgüterkauf: Gewährleistung 2 Jahre, erste 6 Monate Beweislastumkehr. Bei neuem Gerät gibts natürlich auch wieder neue Gewährleistung.
 
außerdem gibs da noch sone sache mit versteckten und offenen mängeln bei garantiefristen! und n softwarefehler is versteckt ;)

du hast 100%ig ein recht drauf
 
Zuletzt bearbeitet:

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
Hab natürlich alles noch zusammen (Bon) :D Danke....hab ich ja doch nicht Falsch gelegen! Hab mich schon arg gewundert warum die mir die Gewährleistung verweigern und selbst an mir gezweifelt. Gründe haben sie ja keine genannt. Schreib jetzt mal einen netten Brief.

MFG
 
meine berufsschullehrerin sagt mir öfter das die unternehmen auch bei AGB's verarschen usw! also einfach durchziehen und am ende mit nem anwalt drohen ;)
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Blödsinn was die Dir erzählen. Die Gewährleistungspflicht des Herstellers liegt bei derzeit mindestens zwei, kann bis zu fünf Jahren gelten und beginnt mit in Anspruchnahme neu... so hab´s ich zumindest verstanden...

Wenn Du Dich wirklich darüber informieren möchtest lade Dir das mal runter...

Gruss
 

DÄN-de-Borussia

Pottkind im Norden
ich würde denen keinen netten Brief schreiben sondern einen Brief von der Verbraucherzentrale schreiben lassen :floet:

das wirkt Wunder, ich sags Dir :zwinker3:

wie unverschämt ist es denn eine Rechnung über 250€ zu verschicken :schimpf:
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
LatinloverAusB schrieb:
außerdem gibs da noch sone sache mit versteckten und offenen mängeln bei garantiefristen! und n softwarefehler is versteckt ;)

du hast 100%ig ein recht drauf

Ja Software ist es nicht, die Festplatte ist wohl wieder locker geworden,also eher Hardware, so wie immer bei den IPoDs.....
Ich war halt heute Mittag so perplex, hätte beinahe gesagt, werft es auf den Müll, 250 ist mir zuviel da kauf ich mir einen neuen....habe was die Gewährleistung bei Apple angeht schon die dollsten Dinger gehört, deshalb bin ich erst mal von ausgegangen das die nur 1 Jahr Gewährleisten aber das ja im endeffekt Quatsch

Also Gruß, merci und schönen Abend noch
 

Baldrick

Póg mo thóin
Du hast Recht, die Sachmängelgewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadenersatz) kannst Du zwei Jahre geltend machen. Das einzige, was bei Verbrauchsgüterkäufen nach sechs Monaten umkippt ist die Vermutungsregel, daß die Sache bereits bei Verkauf mangelhaft war. Nach dieser Zeit bist du also darlegungs- und beweispflichtig, daß der Sachmangel bereits bei Vertragsschluß vorlag, also nicht erst später entstanden ist. Wenn Äpfel sich stur stellt und sagt, das Ding wäre nicht kaputt gewesen, kannst Du allenfalls prozessieren, hast aber auch weiterhin das Problem, daß du beweisen mußt, daß der Fehler der Sache anfänglich anhaftete.

Was für dich aber evtl. günstig ist, ist wenn es noch keine sechs Monate her ist, daß du das Ersatzgerät bekommen hast. Die sechsmonatige Vermutungsregelung gilt jeweils ab Gefahrübergang, also der Übergabe der Sache. In diesem Fall wärest wieder Du in der besseren Position.
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
LatinloverAusB schrieb:
meine berufsschullehrerin sagt mir öfter das die unternehmen auch bei AGB's verarschen usw! also einfach durchziehen und am ende mit nem anwalt drohen ;)

Nee mit AGB´s zieht mich keiner mehr über den Tisch!....Ich hab nur keine von denen Gefunden und bevor ich da morgen Terz mache wollt ich erst mal schauen ob ich nicht umsonst studiere :D

Hatte echt arge Zweifel an mir.....

Das aber auch immer nur diese sture Theorie und dann in der Praxis erzählt dir einer was vom Pferd und dann stehste da und hast von nix mehr Ahnung! :frown:
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
DÄN-de-Borussia schrieb:
ich würde denen keinen netten Brief schreiben sondern einen Brief von der Verbraucherzentrale schreiben lassen :floet:

das wirkt Wunder, ich sags Dir :zwinker3:

wie unverschämt ist es denn eine Rechnung über 250€ zu verschicken :schimpf:
Das wäre dann der letzte Schritt wenn nix mehr geht was ich selber tun könnte!
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
Baldrick schrieb:
Du hast Recht, die Sachmängelgewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadenersatz) kannst Du zwei Jahre geltend machen. Das einzige, was bei Verbrauchsgüterkäufen nach sechs Monaten umkippt ist die Vermutungsregel, daß die Sache bereits bei Verkauf mangelhaft war. Nach dieser Zeit bist du also darlegungs- und beweispflichtig, daß der Sachmangel bereits bei Vertragsschluß vorlag, also nicht erst später entstanden ist. Wenn Äpfel sich stur stellt und sagt, das Ding wäre nicht kaputt gewesen, kannst Du allenfalls prozessieren, hast aber auch weiterhin das Problem, daß du beweisen mußt, daß der Fehler der Sache anfänglich anhaftete.

Was für dich aber evtl. günstig ist, ist wenn es noch keine sechs Monate her ist, daß du das Ersatzgerät bekommen hast. Die sechsmonatige Vermutungsregelung gilt jeweils ab Gefahrübergang, also der Übergabe der Sache. In diesem Fall wärest wieder Du in der besseren Position.


Das mit der Beweislastumkehr ist mir auch schon durch den Kopf gegangen!
Es ist ein dreiviertel Jahr her seit ich das neue Gerät bekommen habe. Es hat einwandfrei funktioniert! Ich habe es sorgfältig behandelt. Ich sehe keinen Grund warum es durch mich kaputt gegangen sein soll. Wie beweise ich das nun? Das Gerät hat keinen Kratzer! Das ist das einzigste was ich vorweisen kann. Reicht eine Sorgfältige Behandlung als Beweis?
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
LatinloverAusB schrieb:
EIGENTLICH müsste gleich noch ne entschädigung für die versuchte-verarsche verlangen ;) :D

Ja zwei IPÖTTE!
Einen schon mal einen als Ersatz! Die können sich sichersein, das ich das Spiel bis an mein Lebensende treibe, wenn das nicht lang genug hält! :hammer:
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Phillip´s Lahma schrieb:
Das mit der Beweislastumkehr ist mir auch schon durch den Kopf gegangen!
Es ist ein dreiviertel Jahr her seit ich das neue Gerät bekommen habe. Es hat einwandfrei funktioniert! Ich habe es sorgfältig behandelt. Ich sehe keinen Grund warum es durch mich kaputt gegangen sein soll. Wie beweise ich das nun? Das Gerät hat keinen Kratzer! Das ist das einzigste was ich vorweisen kann. Reicht eine Sorgfältige Behandlung als Beweis?
wenn ich dich in deinem ersten Beitrag richtig verstanden habe, ist der Festplattenfehler ja so etwas wie eine Art "Standarddefekt". Da sollte es kein Problem sein das zu beweisen.
 

Baldrick

Póg mo thóin
Phillip´s Lahma schrieb:
Das mit der Beweislastumkehr ist mir auch schon durch den Kopf gegangen!
Es ist ein dreiviertel Jahr her seit ich das neue Gerät bekommen habe. Es hat einwandfrei funktioniert! Ich habe es sorgfältig behandelt. Ich sehe keinen Grund warum es durch mich kaputt gegangen sein soll. Wie beweise ich das nun? Das Gerät hat keinen Kratzer! Das ist das einzigste was ich vorweisen kann. Reicht eine Sorgfältige Behandlung als Beweis?

Die sorgfältige Behandlung ist ja eigentlich nichts anderes als eine bloße Behauptung, die so alleine nichts beweist. Wenn Äpfel dir das einfach so glaubt kannst Du noch Glück haben, in einem Prozeß kämst Du damit nicht weit, sondern du müßtest es wohl über einen Sachverständigen darlegen.

Ansonsten helfen hier wirklich einige von den bereits gegebenen Tipps. Entweder den eigenen Standpunkt energisch und überzeugend darlegen, um Apple zu verunsichern oder denen durch Einschaltung etwa einer Verbraucherzentrale etwas Feuer machen.

Edit: Was Morali sagt, ist für das Vertreten des eigenen Standpunkts wichtig. Ruhig klarmachen, daß es sich um einen Standardfehler handelt, vielleicht auf irgendwelche Zeitschriften, Tests oder ähnliches verweisen. Googlen hilft da vielleicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

marky

Wir kommen zurück !!!
Ist zwar alles nur fachchinesisch , aber wenn ich das hier richtig verstehe , hast Du nur 1 Jahr beschränkte Gewährleistung bei apple für ipods :suspekt:
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
marky schrieb:
Ist zwar alles nur fachchinesisch , aber wenn ich das hier richtig verstehe , hast Du nur 1 Jahr beschränkte Gewährleistung bei apple für ipods :suspekt:
eben nicht, der entscheidende Abschnitt steht hier
Soweit gesetzlich zulässig, sind diese Gewährleistung und die oben beschriebenen Ansprüche ausschliesslich und ersetzen alle anderen mündlichen oder schriftlichen, gesetzlichen und ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Gewährleistungen, Ansprüche und Bedingungen.
in Deutschland ist gegenüber Verbrauchern eine Verkürzung der Gewährleitungsfrist eben nicht gesetzlich zulässig :zwinker3:
 

Phillip´s Lahma

"Ich wähle, das Banjo!"
Richtig! Moralapostel hats rausgefiltert! Firmen verpacken ihre AGB´s oder Garantie- und Gewährleistungsbeschränkungen gerne in solchen Blendertexten, dass der Ottonormalverbraucher erstens nichts versteht und zweitens den Eindruck gewinnt er hätte keine Rechte und drittens schon nach dem Absatz aufhört zu lesen.......
 
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