Phillip´s Lahma
"Ich wähle, das Banjo!"
An alle Juristen hier. Liege ich da Falsch und bin jetzt total bescheuert? Ist a was, was ich nicht weiß?
Habe folgendes Problem. Habe mir Weihnachten vor einem Jahr einen IPoD gekauft. Alles schön und gut. 20 Gig, hat natürlich diese Wackelfestplatte drin. Nach einem 3/4 Jahr Festplattenschaden. Habe ihn eingeschickt und einen Brandneuen bekommen. Superservice! Bis heute.
Also...als ich den Brandneuen IPoD in den Händen hielt, dachte ich mir, kaufst dir gleich die Schutzhülle, erspart Kratzer und ein Clip zur Befestigung für Gürtel und Jacke war auch dabei. Somit wird gewährleistet, dass der IPoD,hatte ihn vorher immer in der Hosentasche, nicht mehr hin und her geschleudert wird beim laufen. Runtergefallen ist er mir auch nicht. Trotzdem hatte er letzte Woche wieder diesen Festplattenschaden. Ärgerlich!
Habe ihn natürlich wieder eingeschickt!
Noch ärgerlicher ist das, was mir Äppel heute geschrieben hat.
Die Gewährleistung wäre abgelaufen!
Nach 1 1/4 Jahren?
Reperaturkosten 250 Euronen!
Warum sagen sie mir nicht gleich, kauf dir einen neuen?
Also Folgendes:
1. Bei Verbrauchsgüterkauf gem. §§ 474 ff., speziell dem Umkehrschluss aus 475 BGB liegt dir Gewährleistung doch bei neuen Sachen 2 Jahre und nicht wie bei gebrauchten1 Jahr oder lese ich da quatsch hinein
2.Verjährung der Mängelansprüche gem. §§434 I 1 Nr.2,439, 437. Nr1, 438 I Nr.3 BGB
kann ich doch Nacherfüllung bis zu zwei Jahren verlangen. Punkt Aus Fertig
Ich kann mich sogar dunkel erinnern das,wenn ich eine neune Sache geliefert bekomme, dass die Verjähtungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefährenübergangs neu beginnt, oder Täsche ich mich da?
Weiß leider nicht mehr wo es steht. Also bin ich auf dem Holzweg oder weiß APFEL etwas, was ich nicht weiß? Finde leider auch keine Brauchbaren AGB´s von denen. Sollte ich mir die mal schicken lassen? Aber as ist bei neunen Sachen doch sowieso hinfällig, zumindest bei Gebrauchsgüterkauf oder irre ich mich da schon wieder?
Helft mir mal auf die Sprünge bitte...bevor ich mich mit dem Laden anlege und ich etwas übersehen habe, könnt dann peinlich werden
Gruss
Habe folgendes Problem. Habe mir Weihnachten vor einem Jahr einen IPoD gekauft. Alles schön und gut. 20 Gig, hat natürlich diese Wackelfestplatte drin. Nach einem 3/4 Jahr Festplattenschaden. Habe ihn eingeschickt und einen Brandneuen bekommen. Superservice! Bis heute.
Also...als ich den Brandneuen IPoD in den Händen hielt, dachte ich mir, kaufst dir gleich die Schutzhülle, erspart Kratzer und ein Clip zur Befestigung für Gürtel und Jacke war auch dabei. Somit wird gewährleistet, dass der IPoD,hatte ihn vorher immer in der Hosentasche, nicht mehr hin und her geschleudert wird beim laufen. Runtergefallen ist er mir auch nicht. Trotzdem hatte er letzte Woche wieder diesen Festplattenschaden. Ärgerlich!
Habe ihn natürlich wieder eingeschickt!
Noch ärgerlicher ist das, was mir Äppel heute geschrieben hat.
Die Gewährleistung wäre abgelaufen!
Nach 1 1/4 Jahren?
Reperaturkosten 250 Euronen!
Warum sagen sie mir nicht gleich, kauf dir einen neuen?
Also Folgendes:
1. Bei Verbrauchsgüterkauf gem. §§ 474 ff., speziell dem Umkehrschluss aus 475 BGB liegt dir Gewährleistung doch bei neuen Sachen 2 Jahre und nicht wie bei gebrauchten1 Jahr oder lese ich da quatsch hinein
2.Verjährung der Mängelansprüche gem. §§434 I 1 Nr.2,439, 437. Nr1, 438 I Nr.3 BGB
kann ich doch Nacherfüllung bis zu zwei Jahren verlangen. Punkt Aus Fertig
Ich kann mich sogar dunkel erinnern das,wenn ich eine neune Sache geliefert bekomme, dass die Verjähtungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefährenübergangs neu beginnt, oder Täsche ich mich da?
Weiß leider nicht mehr wo es steht. Also bin ich auf dem Holzweg oder weiß APFEL etwas, was ich nicht weiß? Finde leider auch keine Brauchbaren AGB´s von denen. Sollte ich mir die mal schicken lassen? Aber as ist bei neunen Sachen doch sowieso hinfällig, zumindest bei Gebrauchsgüterkauf oder irre ich mich da schon wieder?
Helft mir mal auf die Sprünge bitte...bevor ich mich mit dem Laden anlege und ich etwas übersehen habe, könnt dann peinlich werden
Gruss