Wuschel
Bekanntes Mitglied
Übrigens schreibt man 'geläutert' so.
Vielleicht sollte ich dir meinen Einwand aus dem Barcelona-Thread erklären...
Übrigens schreibt man 'geläutert' so.
Vielleicht sollte ich dir meinen Einwand aus dem Barcelona-Thread erklären...
Ist schon Unterschied, zumal bei Bilbao das mit th geschrieben wird, als wenn ich etwas mit eu oder äu schreibe.
Ist schon ein Unterschied, zumal bei Bilbao das mit th geschrieben wird, als wenn ich etwas mit eu oder äu schreibe. Ist aber auch egal...
Ja, es ist alles ganz furchtbar hier. Überall Nazis und Menschen, die der böse Rechtsstaat einsperren will, wenn sie zuviel wissen..
Übrigens schreibt man 'geläutert' so.
Jetzt hast du mich erwischt. Ich habe ein Wort falsch geschrieben.... Ich kann bestimmt deswegen heute Nacht nicht schlafen....im Gegensatz zu Uli Hoeneß, der wahrscheinlich den Schlaf des Gerechten schläft.
Fachfrage: ab welchen hinterzogenen Beträgen wird denn üblicherweise von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgegangen?
Fachfrage: ab welchen hinterzogenen Beträgen wird denn üblicherweise von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgegangen?
wäre dann in der Tat ungewöhnlich, wenn (auch noch im gleichen Bundesland) bei 1,1 Millionen ein besonders schwerer Fall angenommen wird, beim dreifachen Betrag aber nicht.Urteil des Bundesgerichtshofs - Millionen-Steuerhinterzieher müssen mit Gefängnis rechnen - Geld - Süddeutsche.de
Gilt natürlich nicht für Uli und Konsorten
wäre dann in der Tat ungewöhnlich, wenn (auch noch im gleichen Bundesland) bei 1,1 Millionen ein besonders schwerer Fall angenommen wird, beim dreifachen Betrag aber nicht.
wäre dann in der Tat ungewöhnlich, wenn (auch noch im gleichen Bundesland) bei 1,1 Millionen ein besonders schwerer Fall angenommen wird, beim dreifachen Betrag aber nicht.
Was mich ansich stutzig macht ist die Tatsache das anfangs von viel höheren Summen gesprochen wurde.Und jetzt welch Wunder knapp darunter. Das stinkt irgendwie gewaltig zum Himmel
Nö, die gehandelten Summen sind alle Mediengewäsch.
wenn von einer Verjährungsfrist von 5 Jahren ausgegangen wird (immer vorausgesetzt, die Medienberichte sind annähernd richtig), ist die Steuerhinterziehung in Gesamthöhe als "normale" Steuerhinterziehung und nicht als besonders schwerer Fall eingestuft worden.Und 900.000 sind dann wohl kein schwerer Fall?
Nö, die gehandelten Summen sind alle Mediengewäsch.
wäre dann in der Tat ungewöhnlich, wenn (auch noch im gleichen Bundesland) bei 1,1 Millionen ein besonders schwerer Fall angenommen wird, beim dreifachen Betrag aber nicht.
richtig, aber der besonders schwere Fall sagt etwas über die Verjährung ausBesonders schweren Fall beginnt IMHO bei 100.000 €, der Strafrahmen dann mind. 6 Monate.
Heißt: selbst besonders schwerer Fall sagt noch nichts über mögliche Bewährung aus. Und umgekehrt: selbst der einfache Steuerbetrug kann in den Knast führen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in 2008 das Merkmal “großes Ausmaß” ausgelegt und dafür 2 Betragsgrenzen bestimmt: hat der Täter lediglich das Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch den staatlichen Steueranspruch gefährdet, ist das Merkmal bei einer Hinterziehung von 100.000 EUR erfüllt.
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Deine Einträge sind so unglaublich oberflächlich und nichtssagend, das schockiert mich immer wieder.
Die Summe von ca. 3 Mio. steht ja immer noch im Raum, allenfalls der Strafverfolgung steht evtl. teilweise die Verjährung entgegen.