Baldrick schrieb:Jep, weil es jetzt natürlich einfach ist, die Strafverfolgungsbehörden verantwortlich zu machen. "Fahrlässig der Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen". Sorry, aber was ein Schwachsinn. Eine gewisse Öffentlichkeit des Verfahrens gehört in einem Rechtsstaat zu den wesentlichen Grundsätzen (in anderen Staaten sogar mit der Zulässigkeit von Ausstrahlungen im TV). Würden nämlich die Strafverfolgung vollkommen im Verborgenen durchgeführt, so würde mit Recht der Vorwurf der Geheimniskrämerei erhoben werden können.
Auch scheint mir die Rolle der Staatsanwaltschaft wesentlich verkannt zu werden. Die ist nichts anderes als die Ermittlungs- und Anklagebehörde. Dabei ist sie grundsätzlich neutral. Erst am Ende der Ermittlungen muß sie sich überlegen, ob der Verdacht die Erhebung der Anklage rechtfertigt. Im Fall Türck hat sie das getan und hat die letztliche Bewertung der Strafbarkeit dem Gericht überlassen, das dafür auch zuständig ist und die Anklage zugelassen hat. Vollkommen aus der Luft gegriffen schienen die Vorwürfe daher nicht.
Was wären die Alternativen gewesen? Sie hätten das Verfahren einstellen können, womöglich gegen Geldauflage. Dann wäre aber an Türck womöglich trotzdem ein gewisser Makel hängen geblieben. Nach dem Motto, daß er sich "freikaufen" konnte. In diesen Fällen wird dann gerne der Vorwurf des Promibonus erhoben (vgl. Kohl - Schwarzgeld).
Für Türck ist zumindest jetzt eindeutig und unwiderlegbar seine Unschuld festgestellt worden. Damit ist ihm vermutlich mehr geholfen als in allen anderen Konstellationen.
Daß er in den letzten Wochen und Monaten Zielscheibe der Öffentlichkeit war, liegt nur an der von den Boulevardmedien bedienten Sensationsgier der Öffentlichkeit...
wer hat denn die öffentlichkeit eines verfahrens kritisiert???.....ich jedenfalls nicht!
richtig ist ,dass die staatsanwaltschaft ermitteln MUSS,wenn der anfangsverdacht auf eine straftat besteht.dieser war im fall türck durch ein abgehörtes telefongespräch des vermeintlichen opfers mit einer freundin(deren telefon wegen einer anderen ermittlung abgehört wurde)in dem sie etwas von "Vergewaltigung" erzählte,gegeben...so weit ,so gut!
bevor es zum prozess(der dann die öffentlichkeit erst so RICHTIG herstellt)kommt sollte eine staatsanwaltschaft,angesichts der schwere des vorwurfs,sehr genau abwägen,ob die beweislage auch nur annähernd ausreichend ist.
wenn z.b. auch nur eines der beiden psychologischen gutachten,die türck letztlich entlasteten,und die zum freispruch führten,VORHER angefertigt worden wäre,hätte man allen beteiligten diesen überflüssigen prozess ersparen können.
wenn die staatsanwaltschaft,was ihre pflicht ist,auch alle entlastenden fakten eingesammelt hätte,wie z.b. die tatsache,dass diese bedauernswerte frau in ihrem ganzen bekanntenkreis als "geschichtenerzählerin" mit problematischem verhältnis zur wahrheit,und mit massiven psychischen problemen bekannt ist,dann wäre man eben bereits VOR eröffnung des prozesses drauf gekommen,dass dieser "fall" definitiv kein fall ist,und hätte das verfahren schlicht und einfach eingestellt.
türck ist freigesprochen worden,das ist wahr,aber mal ehrlich:was geht es die öffentlichkeit an,dass er jemand ist,der sich im suff,ganz spontan und etwas auf die rustikale art,auf einer main-brücke,mal eben von einer fremden einen blasen lässt????
dies gehört nunmal zur intimsphäre eines menschen und diese intimsphäre(ist im übrigen auch gesetzlich geschützt)ist durch die mangelhafte ermittlungsarbeit der frankfurter staatsanwälte leichtfertig verletzt worden.
sowohl türck,dem diese "episode" beruflich bestimmt nicht nutzen wird,als auch die offenbar psychisch kranke,oder zumindest gestörte junge frau hätte man bei entsprechender sorgfalt vor diesem prozess bewahren können und müssen.
für dich mag das "schwachsinn" sein(danke übrigens!),für mich haben da einfach ein paar staatsbedienstete ihren job nicht richtig gemacht.
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