Die katholische Kirche

Crazyyyy

SechzigOida
Teammitglied
:frown: Ist ja aber schon ne Weile bekannt. Hätte eine Klage nicht die Verjährung gehemmt oder unterbrochen ????

sollte so sein denke ich , bin aber auch kein Rechtsexperte.

Wenn Minderjährige sexuell missbraucht wurden beginnt die Verjährung erst mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Also wenn ein Verbechen an nem Zwölfjährigen 1994 passiert ist, beginnt die Verjährung ab 2000. Also demnach dann 2010 verjährt. Müsste dann aber noch verfolgt werden sofern das Verfahren bspw. 2007 eingeleitet wurde.

Wie gesagt...gehe ich jetzt von aus, man möge mich korrigieren wenn dat so nicht stimmt.
 

jokie

Bekanntes Mitglied
sollte so sein denke ich , bin aber auch kein Rechtsexperte.

Wenn Minderjährige sexuell missbraucht wurden beginnt die Verjährung erst mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Also wenn ein Verbechen an nem Zwölfjährigen 1994 passiert ist, beginnt die Verjährung ab 2000. Also demnach dann 2010 verjährt. Müsste dann aber noch verfolgt werden sofern das Verfahren bspw. 2007 eingeleitet wurde.

Wie gesagt...gehe ich jetzt von aus, man möge mich korrigieren wenn dat so nicht stimmt.

Leider alles verjährt:

Die Taten sind verjährt, manche Opfer vermutlich nicht mehr am Leben - die Dunkelziffer dürfte hoch sein.

Regensburger Domspatzen: Abschlussbericht Missbrauch und Misshandlungen - SPIEGEL ONLINE
 

gary

Bekanntes Mitglied
....

Im Erzbistum Freiburg sind Beiträge geringfügig Beschäftigter zur gesetzlichen Rentenversicherung über viele Jahre hinweg nicht korrekt abgeführt worden. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden deshalb vorsorglich Rückstellungen von 160 Millionen Euro gebildet. Ob sich die Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einschließlich der Säumniszuschläge tatsächlich in dieser Höhe bewegen, ist nach Angaben eines Sprechers der Erzdiözese noch offen. Jedoch wolle das Erzbistum den betroffenen Mitarbeitern wie der DRV das Signal geben, dass jeglicher Schaden beglichen wird.
...
Erzbistum Freiburg: Finanzielle Unregelmäßigkeiten
 

zariz

Bekanntes Mitglied
D.h., die haben einfach versäumt die Pauschalabgaben abzugeben?? Und das hat bei der GKV und GRV bis dato niemand gemerkt? Großes Kino :spitze:
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Seit 1999 ...hab ich das richtig verstanden ? :floet:

Im April 1999 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass die AG trotz Vers.freiheit Pauschalabgaben leisten müssen. Damals müssten es um die 10-12% gewesen sein. Zuständiger GRV-Träger ist die DRV Knappschaft-Bahn-See, die im Intervall von 4 bis 5 Jahren die AG bzgl. der ordnungsgemäßen Beitragsabführung zu prüfen hat.
 

Wilhelm

Überfliegender Gartenzwerg
Im April 1999 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass die AG trotz Vers.freiheit Pauschalabgaben leisten müssen. Damals müssten es um die 10-12% gewesen sein. Zuständiger GRV-Träger ist die DRV Knappschaft-Bahn-See, die im Intervall von 4 bis 5 Jahren die AG bzgl. der ordnungsgemäßen Beitragsabführung zu prüfen hat.

Und selbst die Knappschaft war völlig überfordert damit. Die schreiben mich heute noch für eine Praktikantin an, die aus einem Förderprogramm Geld vom Amt erhielt und nicht unter diese Regelung fiel. Unendlich Telefonate und Schriftwechsel, die Praktikantin ist schon seit 5 Jahre weg und die schreiben immer noch.
 

The_Great_VfB

bite niecht närven Dancke
Und selbst die Knappschaft war völlig überfordert damit. Die schreiben mich heute noch für eine Praktikantin an, die aus einem Förderprogramm Geld vom Amt erhielt und nicht unter diese Regelung fiel. Unendlich Telefonate und Schriftwechsel, die Praktikantin ist schon seit 5 Jahre weg und die schreiben immer noch.

#metoo :mahnen:
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Und selbst die Knappschaft war völlig überfordert damit. Die schreiben mich heute noch für eine Praktikantin an, die aus einem Förderprogramm Geld vom Amt erhielt und nicht unter diese Regelung fiel. Unendlich Telefonate und Schriftwechsel, die Praktikantin ist schon seit 5 Jahre weg und die schreiben immer noch.

Ich frage mich dennoch, wie es so kommen kann? Entweder ich habe den Artikel zu flüchtig gelesen, oder aber es mangelt an paar Infos. Wenn ich als AG der Auffassung bin, dass ich Rücklagen bilden muss, weil ich ggf. nicht 100%ig gesetzeskonform bin, dann sollte man doch annehmen, dass man sich an die entsprechende Stelle richtet und um Klärung verlangt. Das dies dann 18 Jahre dauert kann ich mir, bei aller Trägheit der Sozialgerichtsbarkeiten, nicht vorstellen.
 

Wilhelm

Überfliegender Gartenzwerg
Ich frage mich dennoch, wie es so kommen kann? Entweder ich habe den Artikel zu flüchtig gelesen, oder aber es mangelt an paar Infos. Wenn ich als AG der Auffassung bin, dass ich Rücklagen bilden muss, weil ich ggf. nicht 100%ig gesetzeskonform bin, dann sollte man doch annehmen, dass man sich an die entsprechende Stelle richtet und um Klärung verlangt. Das dies dann 18 Jahre dauert kann ich mir, bei aller Trägheit der Sozialgerichtsbarkeiten, nicht vorstellen.

Da bin ich völlig bei Dir, nachvollziehbar isses nicht. Aber vielleicht haben die monatlich auch so tolle Briefe bekommen, telefoniert und wieder Briefe bekommen. Dann besser Rückstellungen.
 

gary

Bekanntes Mitglied
Ich frage mich dennoch, wie es so kommen kann? Entweder ich habe den Artikel zu flüchtig gelesen, oder aber es mangelt an paar Infos. Wenn ich als AG der Auffassung bin, dass ich Rücklagen bilden muss, weil ich ggf. nicht 100%ig gesetzeskonform bin, dann sollte man doch annehmen, dass man sich an die entsprechende Stelle richtet und um Klärung verlangt. Das dies dann 18 Jahre dauert kann ich mir, bei aller Trägheit der Sozialgerichtsbarkeiten, nicht vorstellen.

Es ist wohl im Mai 2017 durch eine RV-Prüfung hochgekommen.
Aus der Pressemitteilung des Erzbistums:

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Im Mai diesen Jahres sind wir durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von möglichen Unstimmigkeiten unterrichtet worden.
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Aktuelles
 
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