Einknicken für Fortgeschrittene

Stan-Kowa

Leide an Islamintoleranz
Schule muss Muslim Gebetsraum bereitstellenErschienen am 29. September 2009Ein muslimischer Schüler hat gerichtlich erstritten, dass er in seinem Berliner Gymnasium einmal täglich beten darf und dafür einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekommt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterrichtszeit berechtigt. Das Gericht hatte die Schule bereits im März 2008 mittels einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Schüler vorläufig einmal täglich beten zu lassen. Seitdem hat die Schule ihm dies in einem Extra-Raum ermöglicht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde jedoch eine Berufung zugelassen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an.
Schule verbot Gebet auf dem Flur
Vor gut zwei Jahren war der Streit zwischen den Eltern des Jungen und der Schulleitung entbrannt. Die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte dem damals 14-Jährigen verboten, auf dem Schulflur zu beten, und auf die Neutralität der Schule verwiesen. Der Junge hatte sich jedoch auf seine Pflicht zum fünfmaligen Gebet am Tag berufen und geklagt.


Schule muss Gebetsraum einrichten
Die Richter gaben dem Jungen Recht und forderten die Schule auf, Bedingungen schaffen, die dem Kläger ein ungestörtes Beten ermöglichten - also in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich. Der Kläger habe glaubhaft gemacht, dass es für ihn eine religiöse Verpflichtung sei, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten die islamischen Ritualgebete zu verrichten, und dass er dies auch so praktiziere. Obwohl es nach seinem Glauben in Situationen besonderer äußerer Notwendigkeit auch zulässig sei, einzelne Gebete zusammenzulegen, sehe er keine Möglichkeit, während der Schulzeit gänzlich auf das Beten zu verzichten.


Recht auf Glaubensbekundung
Bei seiner Entscheidung ging das Gericht davon aus, dass auch Anhängern des Islam das Grundrecht der Religionsfreiheit zusteht. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden, sagte der Richter. Hierzu gehöre insbesondere auch das Beten.


Gebetszeiten haben hohen Stellenwert
Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, sagte der Richter. Der Schüler sei zudem bereit, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen. So träten keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes ein.


Richter: Schulfrieden nicht gefährdet
Dem stünden auch die Neutralitätspflicht des Staates, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen, erklärte der Richter. Die Neutralitätspflicht gebiete keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, sagte: "Dies war eine Einzelfallentscheidung. Aber andere muslimische Schüler können sich darauf berufen."

Berlin: Schule muss Muslim Gebetsraum bereitstellen


:suspekt::frown:
 

Forumskollege04

YouTuber und Schalke-Sympathisant.
Schule muss Muslim Gebetsraum bereitstellenErschienen am 29. September 2009Ein muslimischer Schüler hat gerichtlich erstritten, dass er in seinem Berliner Gymnasium einmal täglich beten darf und dafür einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekommt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterrichtszeit berechtigt. Das Gericht hatte die Schule bereits im März 2008 mittels einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Schüler vorläufig einmal täglich beten zu lassen. Seitdem hat die Schule ihm dies in einem Extra-Raum ermöglicht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde jedoch eine Berufung zugelassen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an.
Schule verbot Gebet auf dem Flur
Vor gut zwei Jahren war der Streit zwischen den Eltern des Jungen und der Schulleitung entbrannt. Die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte dem damals 14-Jährigen verboten, auf dem Schulflur zu beten, und auf die Neutralität der Schule verwiesen. Der Junge hatte sich jedoch auf seine Pflicht zum fünfmaligen Gebet am Tag berufen und geklagt.


Schule muss Gebetsraum einrichten
Die Richter gaben dem Jungen Recht und forderten die Schule auf, Bedingungen schaffen, die dem Kläger ein ungestörtes Beten ermöglichten - also in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich. Der Kläger habe glaubhaft gemacht, dass es für ihn eine religiöse Verpflichtung sei, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten die islamischen Ritualgebete zu verrichten, und dass er dies auch so praktiziere. Obwohl es nach seinem Glauben in Situationen besonderer äußerer Notwendigkeit auch zulässig sei, einzelne Gebete zusammenzulegen, sehe er keine Möglichkeit, während der Schulzeit gänzlich auf das Beten zu verzichten.


Recht auf Glaubensbekundung
Bei seiner Entscheidung ging das Gericht davon aus, dass auch Anhängern des Islam das Grundrecht der Religionsfreiheit zusteht. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden, sagte der Richter. Hierzu gehöre insbesondere auch das Beten.


Gebetszeiten haben hohen Stellenwert
Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, sagte der Richter. Der Schüler sei zudem bereit, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen. So träten keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes ein.


Richter: Schulfrieden nicht gefährdet
Dem stünden auch die Neutralitätspflicht des Staates, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen, erklärte der Richter. Die Neutralitätspflicht gebiete keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, sagte: "Dies war eine Einzelfallentscheidung. Aber andere muslimische Schüler können sich darauf berufen."

Berlin: Schule muss Muslim Gebetsraum bereitstellen


:suspekt::frown:
Außerhalb der Unterrichtszeit? Ist doch okay und sagt keiner was. Aber warum muss man dann einen Raum innerhalb der Schule errichten? Dann soll er das gefälligst auch außerhalb der Schule machen :hammer:
 
Dann gründe ich jetzt 'ne Religion, die mir gebietet, einmal pro Stunde 5 Miunten zu beten und hernach 15 Minuten zu pennen. Initiationsritus: Verzehr einer Warmspeise nach Wahl des Jüngers am Abend und gut ist.

Name der Glaubensgemeinschaft: Die Jünger des gerechten Zechers

Morgen renne ich dann in die Schulen meiner Kinder und fordere die entsprechenden Rechte ein.
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
der einfluss der christlichen sekten auf das öffentliche leben ist zum glück seit langer zeit rückläufig,was dem zustand unserer gesellschaft ausgesprochen gut getan hat.

jetzt sind wir offensichtlich so weit,dass wir, vor dem hintergrund einer völlig falsch verstandenen "toleranz", uns die nächste sekte heranzüchten wollen....:frown:

toll!

find ich voll supi,wie echt voll total wir andere kulturen respektieren!:spitze:
 

abt72

Triple.
der einfluss der christlichen sekten auf das öffentliche leben ist zum glück seit langer zeit rückläufig,was dem zustand unserer gesellschaft ausgesprochen gut getan hat.

jetzt sind wir offensichtlich so weit,dass wir, vor dem hintergrund einer völlig falsch verstandenen "toleranz", uns die nächste sekte heranzüchten wollen....:frown:

toll!

find ich voll supi,wie echt voll total wir andere kulturen respektieren!:spitze:

Hast Du einen Beleg dafür oder schreibst Du das, weil es sich gut anhört? :hammer:
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
Hast Du einen Beleg dafür oder schreibst Du das, weil es sich gut anhört? :hammer:

nun,ich finde,dass diverse gesellschaftliche und politische revolutionen,die aufklärung,der humanismus,der wissenschaftliche fortschritt,...etc.(alles dinge,gegen die sich religionen seit jeher mit händen und füßen gewehrt haben)uns ziemlich gut getan haben.

ich halte den zustand,dass religion privatsache ist,ohne großen einfluss auf politische entscheidungen zu haben,für gut und dort,wo noch nicht erreicht für erstrebenswert.
 

jokie

Bekanntes Mitglied
Dann gründe ich jetzt 'ne Religion, die mir gebietet, einmal pro Stunde 5 Miunten zu beten und hernach 15 Minuten zu pennen. Initiationsritus: Verzehr einer Warmspeise nach Wahl des Jüngers am Abend und gut ist.

Name der Glaubensgemeinschaft: Die Jünger des gerechten Zechers

Morgen renne ich dann in die Schulen meiner Kinder und fordere die entsprechenden Rechte ein.

Warum willst Du nicht 10 Min beten und 20 min pennen und das 2 mal pro Stunde?:suspekt:
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
... oder schreibst Du das, weil es sich gut anhört? :hammer:

vorschlag:

ich geb dir die garantie dafür,dass ich grundsätzlich nur das schreibe,was ich denke(unabhägig davon,ob es sich für den einen oder anderen gerade "gut" oder weniger gut anhört) und du unterlässt in zukunft solch alberne "fragen"...ok?
 

abt72

Triple.
nun,ich finde,dass diverse gesellschaftliche und politische revolutionen,die aufklärung,der humanismus,der wissenschaftliche fortschritt,...etc.(alles dinge,gegen die sich religionen seit jeher mit händen und füßen gewehrt haben)uns ziemlich gut getan haben.

ich halte den zustand,dass religion privatsache ist,ohne großen einfluss auf politische entscheidungen zu haben,für gut und dort,wo noch nicht erreicht für erstrebenswert.

Im großen geschichtlichen Zusammenhang gebe ich Dir recht.
Ich habe Deine Aussage auf die nähere Vergangenheit gemünzt. Da hätte ich widersprechen müssen.
 

abt72

Triple.
vorschlag:

ich geb dir die garantie dafür,dass ich grundsätzlich nur das schreibe,was ich denke(unabhägig davon,ob es sich für den einen oder anderen gerade "gut" oder weniger gut anhört) und du unterlässt in zukunft solch alberne "fragen"...ok?

Bedenke:
Wir befinden uns im Fanlager, einer Sport-Community, wo der Flachs blüht, auch mal Mist geschrieben wird und sich die Meinungen im Viertelstundentakt ändern.
Das Du hier die rühmliche Ausnahme bist, konnte ich nicht wissen und bitte demütigst um Vergebung, dass ich die Worte des Großen Meisters nicht kritiklos geschluckt habe, ich unwürdiger Wicht.
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
Das Du hier die rühmliche Ausnahme bist, konnte ich nicht wissen und bitte demütigst um Vergebung, dass ich die Worte des Großen Meisters nicht kritiklos geschluckt habe, ich unwürdiger Wicht.
:lachtot::spitze:

das war richtig gut!:hand:

da du zu merken scheinst,mit wem du es zu tun hast,erteile ich dir hiermit die absolution!:zwinker3:
 

Kerpinho

FL-Pate
Teammitglied
Wir haben kein Politik- oder Gesellschaftsproblem! Nein, wir haben ein Problem was die Kompetenz und das Urteilsvermögen der Männer in Roben und mit Hammer betrifft!:mahnen::hammer:
 
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