es gibt dumme... und es gibt saudumme...

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
zu den letzteren gehört wohl der hier:

Mettmann (ots) - Manchmal offenbart sich die Wahrheit
scheibchenweise, so auch bei einem Vorfall am Sonntagmittag,
20.03.2005, gegen 11.45 Uhr in Velbert.
Im Rahmen einer anderen Amtshandlung fiel einem Velberter
Polizeibeamten zu diesem Zeitpunkt auf der Mettmanner Straße in Höhe
der Friedrich-Ebert -Straße der Fahrer eines grünen Renault-Clio
auf, der nicht angeschnallt war.[...]

ganzer artikel hier (lohnt sich echt *g*
 
Waschbaerbauch schrieb:
also ich finds immer noch witzig :zahn:


Hmmm...Seltsam...

Hatten die Polizeibeamten einen Durchsuchungsbefehl?...oder ist es in D einfach mal so möglich daß die Polizei bei Dir ins Haus geht und DVD's sicherstellt?...

Ist aber schon interessant/amüsant...

...Saludos...
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
DisasterArea schrieb:
Hatten die Polizeibeamten einen Durchsuchungsbefehl?...oder ist es in D einfach mal so möglich daß die Polizei bei Dir ins Haus geht und DVD's sicherstellt?...

eigentlich ne gute frage... aber ich denke, dass in angesichts der anderen straftaten (insbesondere der drogenkonsum, welcher auch auf drogenbesitz hindeutet) zu einem dringenden tatverdacht geführt hat, wodurch meines wissen kein durchsuchungsbefehl nötig ist... zb auch wenn man befürchten muss, dass er das zeug noch beiseite schaffen kann
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
da er behauptet hat, dass sein Führerschein zu hause sei, könnte wohl nach dem gesucht worden sein und dabei ist man dann auf die DVDs gestoßen. Wäre zumindest eine Möglichkeit, zudem könnte ja in der Tat ein Durchsuchungsbefehl vorgelegen haben, nur wird der hier nicht erwähnt.
 

Baldrick

Póg mo thóin
Waschbaerbauch schrieb:
eigentlich ne gute frage... aber ich denke, dass in angesichts der anderen straftaten (insbesondere der drogenkonsum, welcher auch auf drogenbesitz hindeutet) zu einem dringenden tatverdacht geführt hat, wodurch meines wissen kein durchsuchungsbefehl nötig ist... zb auch wenn man befürchten muss, dass er das zeug noch beiseite schaffen kann
Naja, dringender Tatverdacht ist nicht das entscheidende Kriterium und auch die sog. "Gefahr im Verzug" wird äußerst restriktiv ausgelegt. DA hat schon recht, daß es im Normalfall eines richterlichen (schriftlichen) Durchsuchungsbefehl bedarf. Allerdings kann in Notfällen der Durchsuchungsbeschluß auch mündlich d.h. telefonisch beim zuständigen Richter eingeholt werden. Und last but not least kann der Beschuldigte natürlich aus sein Einverständnis erklären, wobei das eines zugekifften vielleicht nicht unbedingt wirksam ist.

[/Ende von Baldricks kleiner Rechtskunde]
 
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