EU-Copyright, Artikel 13 und Upload-Filter: Schließt das Fanlager in ein paar Wochen?

The Brain

Kardinal
Das könnte das Aus für das Fanlager und unzählige andere Foren und Webseiten sein!

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Die Reform des EU-Urheberrechts könnte zu einer fehleranfälligen und grundrechtswidrigen Vorzensur führen. Mit ihrer Zustimmung bricht die Bundesregierung den Koalitionsvertrag.

Kommentar von Simon Hurtz

Es ist ein Satz, der keinen Interpretationsspielraum lässt: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern (...) lehnen wir als unverhältnismäßig ab." Diese Formulierung findet sich im Koalitionsvertrag, den Union und SPD im vergangenen März geschlossen haben.
Leider scheint die Bundesregierung vergessen zu haben, was sie vor knapp einem Jahr versprochen hat. Deutschland gehört zu den Befürwortern der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Dieser Sinneswandel ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass den Bürgern in der EU eine Richtlinie droht, die das freie Netz gefährdet.
Die zwei Dutzend Artikel enthalten sinnvolle Änderungen, um das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Doch Artikel 13 allein ist derart verkorkst, dass der potenzielle Schaden weitaus größer ist als der Nutzen. Dort ist nicht explizit von "Upload-Filtern" die Rede. Aber den meisten Plattformen bliebe gar nichts anderes übrig, als alle Inhalte zu scannen, die Nutzer hochladen wollen. Bislang haften die Anbieter erst für Rechtsverletzungen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Artikel 13 sieht eine Haftung ab dem Moment des Uploads vor.

Die Betreiber hätten zwei Möglichkeiten: Entweder sie besorgen sich alle Lizenzen von allen Rechteinhabern der Welt - was für kleinere Unternehmen genauso unmöglich ist, wie es klingt. Oder sie filtern vorab - was aus drei Gründen eine ausgesprochen schlechte Idee ist:
Erstens haben nur wenige Unternehmen die nötigen finanziellen und technischen Ressourcen, solche Filtersysteme zu programmieren. Die meisten davon sitzen im Silicon Valley. Kleinere Anbieter müssten diese Technik einkaufen oder Lizenzen erwerben. Warum EU-Politiker eine Richtlinie verabschieden, die europäische Start-ups noch abhängiger von großen US-Plattformen wie Youtube machen, wissen sie vermutlich nicht mal selbst.
Zweitens sind Fehler garantiert. Youtube setzt bereits Software ein, die Urheberrechtsverletzungen erkennen soll. Dabei geht es nur um geistiges Eigentum im Bereich der Musik, eine vergleichsweise simple Aufgabe. Obwohl Google 100 Millionen Dollar in die Technik investiert hat, löscht das System immer wieder legale Videos und lässt sich missbrauchen. Ein Universalfilter wäre um ein Vielfaches komplexer und wohl noch unzuverlässiger. Maschinen haben keine Ahnung von Mashups und Mems, können Parodien und Remixe nicht erkennen und sind mit dem Zitatrecht überfordert, das die legale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht. Ein Teil der Netzkultur wäre in Gefahr.

Drittens greift Vorabfilterung in die Privatsphäre ein und verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, wie der EuGH 2012 urteilte. Bis die Richter die neue Richtlinie prüfen, wird es aber dauern. In der Zwischenzeit könnten die Grundlagen für eine gigantische Filter-Infrastruktur gelegt werden, die für Zensur missbraucht werden könnte. Auch im sogenannten Kampf gegen den Terror will die EU Plattformen verpflichten, Uploads vorab zu filtern. Dass sich Politiker ein Netz ohne Urheberrechtsverletzungen und extremistische Inhalte wünschen, ist verständlich. Dass sie sich dafür über Grundrechte hinwegsetzen, ist fahrlässig.

Der Widerstand sollte der EU zu denken geben

Es fällt schwer, jemanden zu finden, der die aktuelle Version der Urheberrechtsreform unterstützt. Datenschützer und Youtuber, große Unternehmen und kleine Start-ups, Bürgerrechtler und IT-Verbände, Piraten- und CSU-Politikerinnen, sie alle warnen vor Artikel 13. Eine Petition gegen "Zensurmaschinen" hat mehr als 4,7 Millionen Unterschriften gesammelt. Teils geht die berechtigte Sorge in Panikmache über, etwa wenn sich prominente Youtuber für Kampagnen einspannen lassen und ihre Fans verunsichern. Doch auch wenn einige in Ton und Inhalt über das Ziel hinausschießen, bleibt die Kritik im Kern richtig.

Selbst der deutsche Bertelsmann-Konzern, einer der größten Rechteinhaber der Welt, dessen Position die Richtlinie stärken sollte, lehnt den Kompromiss "komplett" ab. Dem Medienkonzern geht es dabei nicht um die Gefahr von Upload-Filtern, er sieht aber insgesamt "mehr Nachteile als Vorteile". Diese Auffassung teilt Bertelsmann mit Dutzenden Produktionsfirmen, Verbänden und Inhabern von Film-, Fernseh- und Sportrechten wie der DFL (PDF).
Wenn beide Seiten einen Kompromiss scharf kritisieren, könnte man sagen: Wir haben alles richtig gemacht, schließlich konnte keine Lobby ihre Interessen durchsetzen. Die treffendere Interpretation lautet: Dieser Kompromiss hilft fast niemandem weiter, lasst uns von vorn anfangen. Diesen Mut sollte das EU-Parlament haben. Die Abgeordneten sind die einzigen, die eine misslungene Reform noch stoppen können.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/digital/uploadfilter-ergebnis-eu-urheberrecht-1.4329775
 
KAPITEL 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen
1.Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.
2.Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die in Absatz 1 genannten Diensteanbieter den Nutzern für den Fall von Streitigkeiten über die Anwendung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen Beschwerdemechanismen und Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
3.Die Mitgliedstaaten erleichtern gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Diensteanbietern der Informationsgesellschaft und den Rechteinhabern durch Dialoge zwischen den Interessenträgern, damit festgelegt werden kann, welche Verfahren sich beispielsweise unter Berücksichtigung der Art der Dienste, der verfügbaren Technik und deren Wirksamkeit vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen als geeignete und angemessene Inhalteerkennungstechniken bewährt haben.
 
Wie in vielen Schutzgesetzen oder Richtlinien wird versucht, Menschen gegen ihre eigenen Fehler zu sichern. Dabei vergisst der Gesetzgeber immer wieder, dass Dummheit nicht verboten ist. Zwischenzeitlich gibt es viele vorgegebene Risikoaufklärungen, dass ich mich schon oft gefragt habe, hält der Gesetzgeber die Menschen für Blöd?

Wenn Rechteinhaber ihre Werke ungeschützt ins Internet einstellen, können sie sich nach den neuen Vorgaben darauf verlassen, dass andere ihre Rechte schützen.

Aber es sich unsere gesetzgebenden Stellen, die nicht wissen bzw. verstehen, was sie tun. Sie sagen einfach, "es sich Maßnahmen zu ergreifen" ohne die Maßnahmen zu nennen oder die Wirkungen dieser Maßnahmen zu erkennen.

Ich kann unsere gesetzgebenden Stellen wirklich nicht mehr verstehen.

Auf die, die mit mir fühlen
zum wohl
 

74 or more

Bekanntes Mitglied

Wird amn sehen, was das jetzt wirklich für Auswirkungen hat.

Meiner Meinung nach haben die dagegen es auch nicht wirklich geschafft, die Auswirkungen im Alltag wirklich darzulegen.
Im Moma waren in den letzten Tagen die Digital-Beauftragte der Linken und der putzige Sozen-Kevin, der schon mit Gegen-Groko gescheitert ist.

Bei beiden war die Hauptaussage Urheberrecht schon, aber kein Filter, die bösen Konzerne müssen was von ihrer Kohle abgeben. Das ist dann schon dünn
 

Icke

Exil-Berliner
wo ist denn das Problem mit Artikel 13?
Geht "nur" um Urheberrecht?
Plattformen wie YouTube, aber auch das Fahrzeug (weil älter als drei Jahre), müssen dann mit technischen Hilfsmitteln (Stichwort: Upload-Filter) dafür sorge tragen, dass nichts urheberrechtlich geschütztes Material (außer sie haben die entsprechenden Lizenzen) auf ihre Plattformen hochgeladen werden.

Viel Spaß Kerp :floet:
 

The_Great_VfB

bite niecht närven Dancke
Plattformen wie YouTube, aber auch das Fahrzeug (weil älter als drei Jahre), müssen dann mit technischen Hilfsmitteln (Stichwort: Upload-Filter) dafür sorge tragen, dass nichts urheberrechtlich geschütztes Material (außer sie haben die entsprechenden Lizenzen) auf ihre Plattformen hochgeladen werden.

Viel Spaß Kerp :floet:

Aber das ist doch ok?
Und was für ein Fahrzeug?
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Plattformen wie YouTube, aber auch das Fahrzeug (weil älter als drei Jahre), müssen dann mit technischen Hilfsmitteln (Stichwort: Upload-Filter) dafür sorge tragen, dass nichts urheberrechtlich geschütztes Material (außer sie haben die entsprechenden Lizenzen) auf ihre Plattformen hochgeladen werden.

Viel Spaß Kerp :floet:
oder sie können (vorbehaltlich der Umsetzung in nationales Recht) eine "Allgemeinlizenz" kaufen, richtig?
 

FCK-Fan-Simone

Lehrerin und Mutter
Teammitglied
Es ist schwer zu verhindern, dass etwas urheberrechtlich geschütztes hochgeladen wird solange es möglich ist Bilder einzufügen. Vielleicht kann kerp diese Funktion sperren.
 
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