Frage bzgl. Promotion

HorstNeumann

Majestät brauchen Sonne
Weiß das hier zufällig jemand:

Dürfen Privatdozenten eine Promotion betreuen (als Doktorvater)? Oder müssen das immer Professoren bzw. Lehrstuhlinhaber sein?

Habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Kommilitonen hinsichtlich dieser Frage... :mahnen:
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
ich glaube auch, dass die betreuung durch den privatdozenten möglich ist. dieser hat ja im prinzip eher weniger zu entscheiden. dafür ist der promotionsausschuss zuständig und dort sitzen dann "richtige" profs
 

HorstNeumann

Majestät brauchen Sonne
ich glaube auch, dass die betreuung durch den privatdozenten möglich ist. dieser hat ja im prinzip eher weniger zu entscheiden. dafür ist der promotionsausschuss zuständig und dort sitzen dann "richtige" profs

Ok, meine Tendenz war auch eher, dass das auch PDs dürfen. Habe allerdings noch etwas gelesen, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Vielen Dank auf jeden Fall (natürlich auch an die reizende Kanoute).
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
ja, das ist natürlich auch noch möglich, dass es bei euch anders ist wie beispielsweise in bawü.

aber 100% richtige aussagen kannst du im prinzip nur von deinem studiengangleiter o.ä. erreichen. wir können auch nur vermutungen aufstellen. kann ja schließlich von bundesland, hochschule, sogar studiengang abhängen.
 
Weiß das hier zufällig jemand:

Dürfen Privatdozenten eine Promotion betreuen (als Doktorvater)? Oder müssen das immer Professoren bzw. Lehrstuhlinhaber sein?

Habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Kommilitonen hinsichtlich dieser Frage... :mahnen:

Sie dürfen, die Prüfungsberechtigung ist jedoch nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt. Mein Doktorvater war auch PD.

Für den Einzelfall, würde ich in die jew. Promotionsordnung reinschauen.
 
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