neo1968
Anarchist aus Prinzip
Ich gehe mal davon aus, dass das deutsche MWST-Gesetz im Grundsätz ähnlich ist wie jenes der Schweiz. Möchte mich dennoch rasch versichern, damit ich unseren Lieferanten nicht zu unrecht zusammenstauche.
Bei einer Materiallieferung an einen Empfänger im Ausland, hier konkret an eine unserer Tochterfirmen in Schaffhausen, die nicht im deutschen MWST-Register eingetragen ist, dürfte wohl keine deutsche MWST verrechnet werden, da es sich um einen Export handelt?! Ist das auch bei euch so? Der Lieferant beharrt nämlich auf der Zahlung der Mehrwertsteuer und liefert das Material bis dahin nicht aus.
Danke schon mal für's Feedback.
Wer war der Auftraggeber? Unterliegt der Auftraggeber dem deutschen MwSt-Recht? Handelt es sich möglicherweise um ein Dreiecksgeschäft?
Greez