Frage zur deutschen Mehrwertsteuer

Ich gehe mal davon aus, dass das deutsche MWST-Gesetz im Grundsätz ähnlich ist wie jenes der Schweiz. Möchte mich dennoch rasch versichern, damit ich unseren Lieferanten nicht zu unrecht zusammenstauche.

Bei einer Materiallieferung an einen Empfänger im Ausland, hier konkret an eine unserer Tochterfirmen in Schaffhausen, die nicht im deutschen MWST-Register eingetragen ist, dürfte wohl keine deutsche MWST verrechnet werden, da es sich um einen Export handelt?! Ist das auch bei euch so? Der Lieferant beharrt nämlich auf der Zahlung der Mehrwertsteuer und liefert das Material bis dahin nicht aus.

Danke schon mal für's Feedback.
 

The_Great_VfB

bite niecht närven Dancke
Ich gehe mal davon aus, dass das deutsche MWST-Gesetz im Grundsätz ähnlich ist wie jenes der Schweiz. Möchte mich dennoch rasch versichern, damit ich unseren Lieferanten nicht zu unrecht zusammenstauche.

Bei einer Materiallieferung an einen Empfänger im Ausland, hier konkret an eine unserer Tochterfirmen in Schaffhausen, die nicht im deutschen MWST-Register eingetragen ist, dürfte wohl keine deutsche MWST verrechnet werden, da es sich um einen Export handelt?! Ist das auch bei euch so? Der Lieferant beharrt nämlich auf der Zahlung der Mehrwertsteuer und liefert das Material bis dahin nicht aus.

Danke schon mal für's Feedback.

Eigentlich Ja, also keine "deutsche" MwSt, aber ich kenn mich da nicht so gut aus.
 
bei meinem damaligen studentenjob haben wir auch ware (elektronik) in die schweiz verschickt und ich meine auch, dass wir die mehrwertsteuer damals nicht berechnet haben. Allerdings musste man die Ware beim Zoll anmelden. Ist schon recht lange her, daher auch ohne Gewähr...
Wir müssen dann die Einfuhrsteuer gemäss Schweizer MWST-Gesetz bezahlen, jepp. Scheint demnach identisch zu sein wie in der Schweiz, hätte mich auch gewundert, wenn nicht. Danke auch dir.
 

jokie

Bekanntes Mitglied
Wir müssen dann die Einfuhrsteuer gemäss Schweizer MWST-Gesetz bezahlen, jepp. Scheint demnach identisch zu sein wie in der Schweiz, hätte mich auch gewundert, wenn nicht. Danke auch dir.

Soviel ich mich noch erinnern kann muß eure dt. Tochter Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Die Höhe war früher mal mit der MwSt. identisch....
 
Soviel ich mich noch erinnern kann muß eure dt. Tochter Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Die Höhe war früher mal mit der MwSt. identisch....
Wir haben keine deutsche Tochter, sondern ein Schweizer Tochtergesellschaft. Aber vom Vorgehen her stimmt es. Die Einfuhr als Umsatz versteuern, im Gegenzug aber gleich wieder als Vorsteuer (Keine Ahnung, ob das bei euch auch so heisst.) geltend machen. :spitze:
 

Sandmann

Europas Thron!!!
Ich hoffe für alle Schweizer, dass das Mehrwertsteuersystem nicht ähnlich ist zu jenem in Deutschland:

Tierisches-Steuerchaos-543x199.jpg


:floet: :zwinker3:
 

jokie

Bekanntes Mitglied
Wir haben keine deutsche Tochter, sondern ein Schweizer Tochtergesellschaft. Aber vom Vorgehen her stimmt es. Die Einfuhr als Umsatz versteuern, im Gegenzug aber gleich wieder als Vorsteuer (Keine Ahnung, ob das bei euch auch so heisst.) geltend machen. :spitze:

In D gibts keine ausländischen Töchter, aber das ist Erbsenzählerei. Ein Ableger einer ausländischen Gesellschaft muß immer irgendeine dt. Rechtsform haben. :zwinker3:

Genau so dürfte es sein :spitze:
 
In D gibts keine ausländischen Töchter, aber das ist Erbsenzählerei. Ein Ableger einer ausländischen Gesellschaft muß immer irgendeine dt. Rechtsform haben. :zwinker3:
Du hast da was falsch verstanden. Wir haben nichts mit Deutschland am Hut. Wir, also die Mutter, haben den Sitz in Zürich, die betreffende Tochter ihren Sitz in Schaffhausen. :zwinker3:
 

Benjamin

Bekanntes Mitglied
Ich versteh nicht, wer an wen liefert und wer wo sitzt. Und was hat die Muttergesellschaft damit zu tun?
 

Benjamin

Bekanntes Mitglied
Deutscher Lieferant liefert an Schweizer Firma.


Nichts. Die muss lediglich das Missgeschick des deutschen Lieferanten ausbaden. :hammer:

Aber eben, ist längst geklärt. Wollte lediglich wissen, ob das bei euch gleich gehandhabt wird wie bei uns.

Ist doch eine EU-Richtlinie :suspekt:
:zwinker3:

Steuerbefreit in D da Ausfuhrlieferung. Besteuerung bei Einfuhr im Bestimmungsland mit dort gültiger Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug.
 
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