Iwan Lokomofeilowitsch
We ❤️ Lenchen
Für das 'Verbrechen' ist er ja nicht schuldfähig. Und ja, sein rohe Gewalt gegen seine Frau und die Sachbeschädigung lassen wohl darauf schließen, dass er geisteskrank ist.
Und nein, ich meinte kein Dreirad, sondern ein richtiges Auto(ohne Fernsteuerung ).
Das "Verbrechen", von dem ich sprach, bezog sich auf deine Frage, was du verbrochen hättest. Ich meine, dass es keines "Verbrechens" bedarf, um es einfach zu formulieren dass du ihm nichts getan haben musst, damit er deine Reifen zersticht - er ist ja geisteskrank.
Im Übrigen indizieren weder eine Körperverletzung noch eine Sachbeschädigung (das ist ja beinahe peinlich) eine Geisteskrankheit oder per se eine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit. In dieser Allgemeinheit ist das gequirlter Quatsch.