Freistellung wegen Gerichtstermin

G

g.P.

Guest
Weiss grad einer auf die Schnelle, wie das mit der Freistellungspflicht genau aussieht?

Mein Azubi war vor ein paar Wochen Zeuge einer Körperverletzung, jetzt hat er vor ein paar Tagen Post bekommen, dass er diesen Donnerstag vor Gericht erscheinen muss. Ich weiß, dass ich da ne Freistellungspflicht habe, aber da mein eh schon kleines Team durch Urlaub und Krankheit bereits dezimiert ist, ist das für mich ein Problem. Besteht da der leiseste Hauch einer Chance, von der Freistellungspflicht (wie bei Urlaub oder Krankheit) befreit zu werden oder sind die deutschen Arbeitgeber mal wieder die Gearschten? :mahnen:
 

ammian

Aktives Mitglied
Freistellen musst du (staatsbürgerliche Pflicht), aber nicht unbedingt den Lohn für die Zeit bezahlen.
 

Crazyyyy

SechzigOida
Teammitglied
Meinste die Verschieben die Verhandlung weil du nen Personalengpass hast...ich denke das wird dem deutschen Staat ziemlich egal sein.

Zudem verstehe ich das das für dich persönlich übel ist aber er hat ja vermutlich nen guten Grund vor Gericht zu sein um vielleicht ne Straftat mitaufzuklären. Gibts ne bessere "Ausrede" ?
 

The_Great_VfB

bite niecht närven Dancke
Weiss grad einer auf die Schnelle, wie das mit der Freistellungspflicht genau aussieht?

Mein Azubi war vor ein paar Wochen Zeuge einer Körperverletzung, jetzt hat er vor ein paar Tagen Post bekommen, dass er diesen Donnerstag vor Gericht erscheinen muss. Ich weiß, dass ich da ne Freistellungspflicht habe, aber da mein eh schon kleines Team durch Urlaub und Krankheit bereits dezimiert ist, ist das für mich ein Problem. Besteht da der leiseste Hauch einer Chance, von der Freistellungspflicht (wie bei Urlaub oder Krankheit) befreit zu werden oder sind die deutschen Arbeitgeber mal wieder die Gearschten? :mahnen:

Wie wäre es mal 2-3 Leute zusätzlich einzustellen, anstatt sich über Engpässe zu beschweren :zahn:
 

DO4EVER

Pubquiz-Master
Teammitglied
Wie siehts eigentlich bei zwei gebrochenen Händen aus? Der Sklave kann doch auch seine Feinmotorik mit den Füßen verbessern.... :mahnen:
 

Crazyyyy

SechzigOida
Teammitglied
Wie siehts aus wenn die Omma gestorben ist ? Muss ich meinen Azubi zur Beerdingung wirklich freistellen ?
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Wie siehts aus wenn die Omma gestorben ist ? Muss ich meinen Azubi zur Beerdingung wirklich freistellen ?

Großerltern sind meiner Kenntnis nach Verwandschaftsgrad II. Demnach musst du ihn eher nicht freistellen. Bin aber kein Arbeitsrechtler.

Moralisch würde ich dieser Person zumindest einen unentgeltlichen Sonderurlaub gewähren.
 

Crazyyyy

SechzigOida
Teammitglied
Großerltern sind meiner Kenntnis nach Verwandschaftsgrad II. Demnach musst du ihn eher nicht freistellen. Bin aber kein Arbeitsrechtler.

Moralisch würde ich dieser Person zumindest einen unentgeltlichen Sonderurlaub gewähren.



Mir gings hier auch eher um den moralischen "Part" :zwinker3:
 
Wie siehts aus wenn die Omma gestorben ist ? Muss ich meinen Azubi zur Beerdingung wirklich freistellen ?
Die gleiche Diskussion kannst bei guten Freunden, nicht verheirateten Paaren etc. auch aufmachen. Eine Frage ist immer, was einem rechtlich zugesprochen wird. Wie man sich evtl in der Realität einigt eine völlig andre...
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Die gleiche Diskussion kannst bei guten Freunden, nicht verheirateten Paaren etc. auch aufmachen. Eine Frage ist immer, was einem rechtlich zugesprochen wird. Wie man sich evtl in der Realität einigt eine völlig andre...

Reden wir jetzt über Freistellung, Sonderurlaub oder Urlaub bzw. Urlaubssperre? :fress:
 
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