Laso bei der GmbH & Co KG vereint man die Haftungsvorteile eienr Kapitalgesellschaft (GmbH) mit den Vorteilen einer Personengesellschaft (hier KG) (Vorteile, bei Besteuerung und Buchführung etc.)
die GmbH & Co KG ist letztlich eine Personengesellschaft.
Es ist eine Sonderform einer kommantditgesellschaft.
KG, enthält haftenden Untermehmer (Komplementär) und nicht am Betrieb teilnehmende
Kommanditist(en) (Geldgeber, sprich jemand der nur Kapital beisetuert und dafür eine Verzinsung erhält bzw am Gewinn beteiligt ist.
Der Komplementär haftet mit seinem Privatvermögen, bei eienr KG.
Ber der Sonderform tut er dies aber nicht, und seine Frau logischerweise auch nicht.
Denn hier tritt eine Kapitalgesellschaft (GmbH) an die haftende und leitende Stelle.
Zu deinem Problem. Ist die Frau Gesellschafterin der GmbH?
Ist sie Angestellte der GmbH & Co.KG
Diurch die Bürgschaft kompliziert sich das ganze - ist sie überhaupt "gut" um diese hohe Bürgschaft auf sich zu nehmen?
Ich denke wenn sie einen Angestelltenvertrag hat kommst sie aus der Pflicht nicht raus,
sollte sie aber Gesellschafterin der GmbH sein oder weder noch, sprich einfach nur die Frau des Gesellschafters der GmbH welche als Komplemntär der KG eingetragen ist und eine hohe Bürgschaft auf siche ingetragen hat (und diese auch gültig ist - wobei das wohl kaum geprüft wird), denke ich das sie befreit werden kann auch zukünftig, solane diese Bürgschaft für Kredite der KG benötigt wird und existiert. Wenn diese Bürgschaft wegfällt weil der Kredit abbezahhlt ist zB, wird sie um die Beiträge aber kaum drum herum kommen.
Hoffe ich hab das ganze einigermaßenb plausibel zusammengefasst.