GmbH & Co.KG

jokie

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zariz schrieb:
gute frage... wart ich schau mal

edit: es handelt sich um zwei bürgschaften über insgesamt 840.000 € für firmenkredite über insgesamt 1.130.000 €

Schau schau, dann hat sie also mit Ihrem Privatvernmögen gehaftet, das ist natürlich was anderes als eine GmbH Haftung. Da trägt sie wirklich Unternehmerisches Risiko.

Die Crux liegt darin das Banken so gut wie keine Kredite an GmbH s oder GmbH & Co KG s geben wg der quasi nicht existenten Haftung. Brauchen solche Firmen Geld müssen die Gesellschafter a) Bürgschaften abgeben oder b) die Eintragung von Grundschulden akzeptieren. da kann ich dann schon das
"Unternehmerische" Risiko sehen, da in dem Fall der Pleite hier tatsächlich Ihr geld weg wär. Aber wie das Euer Verein bewertet kann ich Dir ned sagen.

Schönen Abend noch :hand:
 

zariz

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wessen verein? :suspekt:

für die zeit der gültigkeit der bürgschaften ist sie ja befreit worden. mir geht es aber noch um sieben vergangene jahre, sowie zukünftig ab 2004
 

jokie

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zariz schrieb:
wessen verein? :suspekt:

für die zeit der gültigkeit der bürgschaften ist sie ja befreit worden. mir geht es aber noch um sieben vergangene jahre, sowie zukünftig ab 2004

Na der Verein der über die Befreiung Entscheidet....

Für die Zeit als sie gebürgt hat kann ich das Nachvollziehen, da hat sie ja "Unternehmerisches Risiko" getragen. Aber für den Rest :suspekt:
 

zariz

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jokie schrieb:
Na der Verein der über die Befreiung Entscheidet....
aso... in diesem fall eine aok im bayerischen raum

Für die Zeit als sie gebürgt hat kann ich das Nachvollziehen, da hat sie ja "Unternehmerisches Risiko" getragen. Aber für den Rest :suspekt:
wie gesagt... personengesellschaft, bereitschaft zum unternehmerischen risiko, weisungsfrei, usw.
notfalls ziehe ich halt vors sozialgericht, dann kann ich euch bei der gelegenheit mal in münchen besuchen :zwinker3:
 
jokie schrieb:
Was ist denn das für eine Bürgschaft, wenn sie nur mit dem Geschäftsvermögen haftet :suspekt:

Das scheint mir wieder was anderes zu sein. Das Grundkapital einer Gmbh ist Peanuts und muß nur zur Hälfte eingezahlt werden, da sind die Gebühren für ne Bürgschaft höher :suspekt:

Ganz einfach: Die Begründung lieferst Du mit Deinem Nachsatz! Nachdem das Kapital zumeist nie ganz eingezahlt ist und machmal auch die ausgeliehenden Kredite nicht alleine auf das Firmenvermögen abgestellt werden können, ist es im Kreditgeschäft duchaus üblich sich von den Geschäftsführern und Gesellschaftern Bürgschaften einzuholen. Und um eine Vermögensverschiebung derer zu Gunsten ihrer Ehepartner zu vermeiden, was ja die Bürgschaft ins Leere laufen lassen würde, werden die Ehepartner der Geschäftsführer und/oder Gesellschafte auch gerne über Bürgschaft mitverpflichtet. Allerdings sollte auf diesen Ehegatten-Bürgschaften festgehalten werden, daß sie nur zur Absicherung eventueller Vermögesverschiebungen dienen um nicht in die Falle zu tappen, daß die Bürgschaft am Ende im Zweifelsfall nichtig ist (Bürgschaften Vermögensloser)

Das ist mal die "Kreditler-Sicht"

Nur, inwiefern dies Auswirkungen auf eine Sozialversicherungspflicht hat, weiß ich beim besten Willen nicht

EDIT: Ich hab jetzt mal das Szenario noch weitergesponnen. Gesetzt den Fall, daß die Ehefrau über kein Privatvermögen (zumindest nicht in erheblichen Ausmaß) besitzt und die Bürgschaftshöhe in Relation zu Vermögen und Verdienst unangemessen ist, und die Bank vergessen hat sich in diesem Fall abzusichern, dann könnten die Bürgschaften doch eventuell für nichtig erklärt werden... Und dann ist die schöne Argumentation mit der Haftung im Allerwertesten! :hammer:
 
Zuletzt bearbeitet:

zariz

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trinity schrieb:
EDIT: Ich hab jetzt mal das Szenario noch weitergesponnen. Gesetzt den Fall, daß die Ehefrau über kein Privatvermögen (zumindest nicht in erheblichen Ausmaß) besitzt und die Bürgschaftshöhe in Relation zu Vermögen und Verdienst unangemessen ist, und die Bank vergessen hat sich in diesem Fall abzusichern, dann könnten die Bürgschaften doch eventuell für nichtig erklärt werden... Und dann ist die schöne Argumentation mit der Haftung im Allerwertesten! :hammer:
soviel gripps unterstelle ich den aok-mitarbeitern einfach mal nicht :zwinker3:
 

derMoralapostel

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wäre natürlich auch interessant zu wissen, wer Gesellschafter der GmbH ist und ob evtl. noch ein Komplementär neben der GmbH vorhanden ist.
 

Mattlok

Comunio Legende a.D.
Laso bei der GmbH & Co KG vereint man die Haftungsvorteile eienr Kapitalgesellschaft (GmbH) mit den Vorteilen einer Personengesellschaft (hier KG) (Vorteile, bei Besteuerung und Buchführung etc.)

die GmbH & Co KG ist letztlich eine Personengesellschaft.
Es ist eine Sonderform einer kommantditgesellschaft.

KG, enthält haftenden Untermehmer (Komplementär) und nicht am Betrieb teilnehmende(n) Kommanditist(en) (Geldgeber, sprich jemand der nur Kapital beisetuert und dafür eine Verzinsung erhält bzw am Gewinn beteiligt ist.

Der Komplementär haftet mit seinem Privatvermögen, bei eienr KG.

Ber der Sonderform tut er dies aber nicht, und seine Frau logischerweise auch nicht.

Denn hier tritt eine Kapitalgesellschaft (GmbH) an die haftende und leitende Stelle.

Zu deinem Problem. Ist die Frau Gesellschafterin der GmbH?
Ist sie Angestellte der GmbH & Co.KG
Diurch die Bürgschaft kompliziert sich das ganze - ist sie überhaupt "gut" um diese hohe Bürgschaft auf sich zu nehmen?

Ich denke wenn sie einen Angestelltenvertrag hat kommst sie aus der Pflicht nicht raus,
sollte sie aber Gesellschafterin der GmbH sein oder weder noch, sprich einfach nur die Frau des Gesellschafters der GmbH welche als Komplemntär der KG eingetragen ist und eine hohe Bürgschaft auf siche ingetragen hat (und diese auch gültig ist - wobei das wohl kaum geprüft wird), denke ich das sie befreit werden kann auch zukünftig, solane diese Bürgschaft für Kredite der KG benötigt wird und existiert. Wenn diese Bürgschaft wegfällt weil der Kredit abbezahhlt ist zB, wird sie um die Beiträge aber kaum drum herum kommen.

Hoffe ich hab das ganze einigermaßenb plausibel zusammengefasst.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
so... jetzt muß ich mich erst um meine kosten streiten, da die aok der meinung ist meine widerspruchkosten nicht übernehmen zu müssen :024: ... was gleichbedeutend ist, mit einer verdoppelung der rechnungssumme... aok die gesundheitskasse :spitze:

und wenn ich die mücken habe, dann teste ich mal eure argumente :zwinker3:
 
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