Schabbab
in Therapie
Selbstverständlich, denn wie du pendelst, kann die das Finanzamt ja nicht vorschreiben. Das es bei der Umsetzung gewisse Lücken gibt, wird niemand bestreiten. Bestes Beispiel...man pendelt mit dem (günstigeren) Zug, besitzt aber ein Auto und kann das absetzen. Ist nicht ganz legal, aber das man nicht mit dem Auto gefahren ist, kann einem kaum jemand nachweisen, bzw. der Aufwand ist so groß, dass der Staat das kleinere Übel akzeptiert.eben doch
da es sich hier um eine "entfernungspauschale" handelt
d.h. das verkehrsmittel spielt keine rolle, es wird pro km gezahlt das is ja gerade das kranke daran
Dennoch halte ich die Argumentation in dem zitierten Artikel für korrekt, dass die Fahrten zum Arbeitsplatz berufliche Aufwendungen darstellen, denn ohne hinzufahren kann ich nicht arbeiten und ich fahre auch ausschliesslich deswegen hin. Wie auch immer, ich denke nicht, dass die damit durchkommen, somit wird die gekürzte Pendlerpauschale genauso bleiben.