Kinder quälen 83-Jährige Rentnerin

Kaiserkrone90

„Geht's raus und spielt's Fußball.“
Teammitglied
Kinder quälen 83-Jährige stundenlang

München (dpa) - Die alte Frau muss ein Martyrium durchlitten haben. Wahrscheinlich mehrere Stunden lang quälten und misshandelten zwei 13-jährige Jungen die Rentnerin in ihrer Wohnung im Münchner Stadtteil Milbertshofen.
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Nach den bisherigen Ermittlungen spritzten sie der 83-Jährigen flüssige Würze in die Augen und Rasierschaum in den Mund, sagte Frank Hellwig vom Dezernat für Gewaltdelikte und Jugendkriminalität der Münchner Polizei am Mittwoch.

Sie zwangen sie, eine halbe Flasche Schnaps zu trinken. Als sie sich weigerte, sollen die beiden ihr die Flasche gegen die Zähne gerammt haben und in die Flasche uriniert haben. Schließlich hätten sie die am Boden liegende Frau mit Parfüm bespritzt und mit Füssen getreten. Ob die Rentnerin Spätfolgen an den Augen davontragen wird, konnten die Ärzte noch nicht sagen. Sie habe eine Hornhauterosion und eine Bindehautverletzung erlitten.

Die beiden hätten sich in Vernehmungen gegenseitig beschuldigt. «Sie bestreiten jede Tatbeteiligung und bezichtigen den jeweils anderen», sagte Hellwig. Beide waren dem Jugendamt bereits bekannt, weil sie ausgerissen waren. Durch Gewalttaten seien sie aber bisher nicht aufgefallen. Eine Strafe erwartet sie wegen ihres Alters nicht: «Sie sind strafunmündig und können für ihr Verhalten nicht belangt werden.»

Die Rentnerin, die seit Jahren an Demenz leidet, habe keine Aussagen machen wollen. Deshalb gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Die 83-Jährige, um die sich eine Nichte kümmert, war am Mittwoch noch im Krankenhaus. Sie sei aber nicht lebensgefährlich oder sehr schwer verletzt gewesen.

Nur weil einer der Schüler ein schlechtes Gewissen bekam, konnten Polizeibeamte und Retter die völlig verstörte und am Boden liegende Seniorin am Montagabend aus ihrer misslichen Lage befreien und ins Krankenhaus bringen. Der Junge war am Abend zufällig an der Wohnung seines Mitschülers vorbeigegangen, der noch immer nicht zu Hause war. Als dessen Mutter ihn nach ihrem Sohn fragte, erzählte er ihr von den Misshandlungen.

Die Frau rief sofort die Polizei, der Notruf ging gegen 20.30 Uhr ein. Die Details aus dem Überfall stammen laut Hellwig aus den Schilderungen des 13-Jährigen gegenüber der Mutter seines Freundes. Dieser wurde über sein Handy in der Münchner Innenstadt geortet und dort von der Polizei aufgegriffen. Er gilt bisher als Haupttäter.

Der Schüler, der seit früher Kindheit als verhaltensauffällig gilt, hatte für die alte Dame über rund vier Monate gelegentlich gegen ein Entgelt Erledigungen und Einkäufe gemacht. Jedoch gab es schon an Fasching einen Zwischenfall: Aus unklaren Gründen habe der Junge die Frau am Rosenmontag gegen das Bein getreten, so dass sie nur noch unter Schmerzen gehen konnte, sagte Hellwig. Die Frau brach daraufhin den Kontakt mit dem 13-Jährigen ab. Der wurde mittlerweile in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Für den Fall, dass er in ein geschlossenes Heim müsse, hatte er Selbstmordabsichten geäußert.

Unfassbar!
 

Bulldozer

Dummer Türke
Erziehungsproblem. Wenn Kindern von deren Erziehungsberechtigten kein Respekt und keine Sensibilität vermittelt werden kann, dann resultieren Probleme.
 

Iwan Lokomofeilowitsch

We ❤️ Lenchen
§ 19 des Strafgesetzbuchs mag ja zur Zeit seiner Entstehung angemessen gewesen sein, aber für Strafmündigkeit ab 14 gibt es heutzutage eigentlich keinen vernünftigen Grund mehr. Nach deutschem Recht sind unter 14-Jährige schuldunfähig, man kann ihnen ihr Verhalten also aufgrund fehlender Reife nicht zum Vorwurf machen. Mir persönlich ist jedoch in keiner Weise ersichtlich, dass solchen Typen bei der Tat nicht klar ist, was sie tun. Außerdem: Dieser hier ist beileibe kein Einzelfall.
 

Quincy

Ice-Fisher
Vielleicht sollte man einfach mal exemplarisch ein paar von denen am Marienplatz aufhaengen? Bestimmt lustig wenn die am Strang noch ein paar mal zucken
 

Hollowpineapple

Statistiker
§ 19 des Strafgesetzbuchs mag ja zur Zeit seiner Entstehung angemessen gewesen sein, aber für Strafmündigkeit ab 14 gibt es heutzutage eigentlich keinen vernünftigen Grund mehr. Nach deutschem Recht sind unter 14-Jährige schuldunfähig, man kann ihnen ihr Verhalten also aufgrund fehlender Reife nicht zum Vorwurf machen. Mir persönlich ist jedoch in keiner Weise ersichtlich, dass solchen Typen bei der Tat nicht klar ist, was sie tun. Außerdem: Dieser hier ist beileibe kein Einzelfall.

Ich denke das man den Paragraphen bendeknlos streichen kann. Man sollte das einfach in einzelfällen entscheiden wer für was belangt werden kann. Es gibt einige Jugendliche die, bevor sie 14 werden noch schnell was ausfressen, weil man ihnen eh nix tuen kann!
 

Iwan Lokomofeilowitsch

We ❤️ Lenchen
Ich denke nicht, dass man ihn ersatzlos streichen sollte. Die Strafmündigkeit ist eine Mindestaltersgrenze, ab der man bestraft werden KANN. Wie schon gesagt, ist 14 dafür aber nicht mehr angemessen, das sieht man eben unter anderem an solchen Taten. Wenn die Gewaltbereitschaft in dem Maße auch schon im geringen Alter steigt, muss dem entgegengewirkt werden. Ich würde vorschlagen, die Grenze auf 10 Jahre herabzusetzen, einfach um mehr Möglichkeiten zu haben. Ob und wie man tatsächlich bestraft, ist dann immer eine Frage des Einzelfalls. Für das Alter unterhalb von 10 genügen dann regelmäßig die zivilrechtlichen Regelungen über die deliktische Haftung, etwa wenn ein Achtjähriger ein Auto zerkratzt. Wirklich schwere Straftaten mit Personenschaden sind in dieser Gruppe außerdem extrem selten.




Es gibt einige Jugendliche die, bevor sie 14 werden noch schnell was ausfressen, weil man ihnen eh nix tuen kann!

Traurig, aber wahr. Bei manchen jedenfalls dürfte schon das Wissen um die Strafmündigkeit abschrecken, sodass mit der Absenkung zumindest ein Teil der Taten vermieden werden könnte.
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Das wäre an sich auch mein Vorschlag, aber leider ist die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Wieder so eine dumme Regelung eben.

:lachtot:

Klar, weil harte Strafen ja Delikte verhindern...

Oder wie eine Frau, offensichtlich aus Deinem geistigen Keller stammend, so schön gesagt hat:

Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

Iwan Lokomofeilowitsch

We ❤️ Lenchen
scheißt hier von vorne bis hinten klug und verzapft dann derartigen Mist.... :lachtot::spitze: Dafür brauchs eigentlich noch nicht mal eine Regelung. Denn wenn du hier schon mit Paragraphen um dich wirfst nimm halt Art.2 II GG und deine Todesstrafe lässt sich schon niemals erlauben...

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du das Wort "Ironie" und seine Bedeutung schon einmal ansatzweise gehört hast.

Im Übrigen ist es Unfug, dass Art. 2 II die Todesstrafe verbietet. Nach Satz 3 darf in die Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. So ein Gesetz könnte theoretisch in bestimmten Fällen die Todesstrafe als Sanktion anordnen. Ausgeschlossen wird ihre Anwendbarkeit in Deutschland, auch wenn man das wahrscheinlich auch aus Art. 1 begründen könnte, letztlich durch Art. 102 GG.
Ein solches Ermächtigungsgesetz findet sich etwa im Polizeigesetz (dieses ist in jedem Bundesland unterschiedlich, hier ist es § 8 PolG NRW). § 8 erlaubt, je nachdem wie man ihn auslegt, den "finalen Rettungsschuss". Der ist zwar präventiv und nicht repressiv, das ist in dem Fall jedoch unwichtig. Würde sich das Verbot der gezielten Tötung durch Staatsorgane unmittelbar aus Art. 2 II ergeben, so wäre das oben genannte Gesetz verfassungswidrig oder bedürfte jedenfalls einer verfassungskonformen Auslegung. Bisher ist aus Karlsruhe aber nichts in diese Richtung gekommen.

Weil also die Todesstrafe abgeschafft ist, ist zumindest für Deutschland die Frage nach ihrem Zweck oder Nutzen von vornherein überflüssig. Ob man sie wieder einführen sollte, ist, wenn das nicht sowieso an den verfassungsimmanenten Schranken scheitert, eine andere Frage als die, weshalb sie verboten ist. Auf diese Frage will ich hier auch nicht näher eingehen.

Ferner sei angemerkt, dass ich deiner Aufforderung, weiter mit Paragrafen zu werfen, nicht in angemessener Weise nachkommen konnte. Das Grundgesetz hat nämlich leider nur Artikel. Das war echt unfair von dir.
 
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