So meinte ich das eigentlich nicht. *G*
Der BGH hat ja nun entschieden dass das Ausnahmegenehmigungen nicht nur an Juden verteilt werden dürfen.
Und meine Frage war: Haben sie im Zuge dessen auch gleich entschieden dass jeder der aus religiösen Gründen schächten will (und die Vorraussetzungen erfüllt) dies darf - oder haben sie entschieden, dass es Muslime und Juden dürfen? (also einfach Muslimen ebenfalls das Recht zugestanden)
Bei ersterem müsste ich nicht erst noch zum BGH, sondern bräuchte halt nur meine Ausnahmegenehmigung und die Metzgerlehre - bei letzterem müsst ich noch hin.
Der BGH hat ja nun entschieden dass das Ausnahmegenehmigungen nicht nur an Juden verteilt werden dürfen.
Und meine Frage war: Haben sie im Zuge dessen auch gleich entschieden dass jeder der aus religiösen Gründen schächten will (und die Vorraussetzungen erfüllt) dies darf - oder haben sie entschieden, dass es Muslime und Juden dürfen? (also einfach Muslimen ebenfalls das Recht zugestanden)
Bei ersterem müsste ich nicht erst noch zum BGH, sondern bräuchte halt nur meine Ausnahmegenehmigung und die Metzgerlehre - bei letzterem müsst ich noch hin.