Religionsfreiheit VOR Tierschutz?!

Cashadin

Moderator
Teammitglied
So meinte ich das eigentlich nicht. *G*

Der BGH hat ja nun entschieden dass das Ausnahmegenehmigungen nicht nur an Juden verteilt werden dürfen.

Und meine Frage war: Haben sie im Zuge dessen auch gleich entschieden dass jeder der aus religiösen Gründen schächten will (und die Vorraussetzungen erfüllt) dies darf - oder haben sie entschieden, dass es Muslime und Juden dürfen? (also einfach Muslimen ebenfalls das Recht zugestanden)

Bei ersterem müsste ich nicht erst noch zum BGH, sondern bräuchte halt nur meine Ausnahmegenehmigung und die Metzgerlehre - bei letzterem müsst ich noch hin.
 

Baldrick

Póg mo thóin
Cashadin schrieb:
So meinte ich das eigentlich nicht. *G*

Der BGH hat ja nun entschieden dass das Ausnahmegenehmigungen nicht nur an Juden verteilt werden dürfen.

Und meine Frage war: Haben sie im Zuge dessen auch gleich entschieden dass jeder der aus religiösen Gründen schächten will (und die Vorraussetzungen erfüllt) dies darf - oder haben sie entschieden, dass es Muslime und Juden dürfen? (also einfach Muslimen ebenfalls das Recht zugestanden)

Bei ersterem müsste ich nicht erst noch zum BGH, sondern bräuchte halt nur meine Ausnahmegenehmigung und die Metzgerlehre - bei letzterem müsst ich noch hin.

Der BGH heißt in diesem Fall Bundesverwaltungsgericht. Ansonsten bedarf es wohl einer zwingenden Verbindlichkeit der Glaubensregel, die es bzgl. des Schächtens bei den christlichen Glaubensgemeinschafen in dieser Form aber nicht gibt.

EDIT:
Das Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das betäubungslose Schlachten. Es sieht aber eine Ausnahmegenehmigung vor, um den Bedürfnissen der Angehörigen von Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Glaubensvorschriften den Genuss des Fleisches von Tieren verbietet, die vor der Schlachtung betäubt worden sind.

Aus der offiellen Pressemeldung:http://www.bundesverwaltungsgericht...Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Baldrick schrieb:
Der BGH heißt in diesem Fall Bundesverwaltungsgericht. Ansonsten bedarf es wohl einer zwingenden Verbindlichkeit der Glaubensregel, die es bzgl. des Schächtens bei den christlichen Glaubensgemeinschafen in dieser Form aber nicht gibt.

EDIT:


Aus der offiellen Pressemeldung:http://www.bundesverwaltungsgericht...Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Mhh...dann bräuchte ich also wohl eine Glaubensgemeinschaft die sich strenggläubig an den Text des alten Testamentes hält...inklusive der Stellen mit dem töten von Tieren. Da findet sich doch bestimmt eine - und wenn nicht macht man halt eine auf. :floet:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Cashadin schrieb:
Mhh...dann bräuchte ich also wohl eine Glaubensgemeinschaft die sich strenggläubig an den Text des alten Testamentes hält...inklusive der Stellen mit dem töten von Tieren. Da findet sich doch bestimmt eine - und wenn nicht macht man halt eine auf. :floet:

Brauchst du halt nur ein paar Jahrzehnte/-hunderte um über den Status der Sekte hinauszukommen. :zwinker3:
 
CouchCoach schrieb:
Hat mich auch gewundert das keiner was gesagt hat :floet: Hier springt keiner mehr auf Provokationen an. :frown:

Ja du, ich bin nicht gläubig deshalb ist dieser ganze Muslime/Christen/Juden-Kram für mich eh quark/scheisse. Aber absolut sicher sag ich: Wenn du an der Stelle "Scheiss Juden" geschrieben hättest, hätteste jetzt ärger :zwinker3:
 

CouchCoach

Meister Fan
latinloverAusBe schrieb:
Ja du, ich bin nicht gläubig deshalb ist dieser ganze Muslime/Christen/Juden-Kram für mich eh quark/scheisse. Aber absolut sicher sag ich: Wenn du an der Stelle "Scheiss Juden" geschrieben hättest, hätteste jetzt ärger :zwinker3:

Hätte ich ja, aber es ging um Muslime :zucken:
Beim nächsten mal, versprochen :mahnen:
 

CouchCoach

Meister Fan
Stan was hast du denn gegen Kopftücher?

789c33a8313231333036ad313636ae313137a8313431b230b430343437ae494e010075fb07d0.jpg
 
Oben