anstatt sich bei aldi wegen 0,29 € zu beschweren sollte sich der typ mal burger king und mcdoof vornehmen
lt umsatzsteuergesetz ist die bemessungrundlage für die ust der "nettobetrag" da es aber bei den schnellrestaurants essen für hier (=16% mwst bald 19%) und zum mitnehmen (=7% mwst) gibt, müsste eigentlich das essen für mitnehmen günstiger sein da, ja nur die bemessungsgrundlage zzgl. 7% berechnet werden dürfte, eigentlich ein skandal
hier ein beispiel um es zu verdeutlichen:
gehen wir davon aus das ein burger netto 1,00 € kostet, so müsste er zum mitnehmen 1,07 € kosten und zum hier essen 1,16 € kosten bald sogar 1,19 € was eine differenz von 0,12 € bedeutet