Sachen gibts...

mimi0815

unausgeschlafen
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:nachdenk:
 

muffy1971

RodalBär
anstatt sich bei aldi wegen 0,29 € zu beschweren sollte sich der typ mal burger king und mcdoof vornehmen

lt umsatzsteuergesetz ist die bemessungrundlage für die ust der "nettobetrag" da es aber bei den schnellrestaurants essen für hier (=16% mwst bald 19%) und zum mitnehmen (=7% mwst) gibt, müsste eigentlich das essen für mitnehmen günstiger sein da, ja nur die bemessungsgrundlage zzgl. 7% berechnet werden dürfte, eigentlich ein skandal :mahnen:

hier ein beispiel um es zu verdeutlichen:

gehen wir davon aus das ein burger netto 1,00 € kostet, so müsste er zum mitnehmen 1,07 € kosten und zum hier essen 1,16 € kosten bald sogar 1,19 € was eine differenz von 0,12 € bedeutet :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

hans-wurst

@sitzplatzjubler
muffy1971 schrieb:
anstatt sich bei aldi wegen 0,29 € zu beschweren sollte sich der typ mal burger king und mcdoof vornehmen

lt umsatzsteuergesetz ist die bemessungrundlage für die ust der "nettobetrag" da es aber bei den schnellrestaurants essen für hier (=16% mwst bald 19%) und zum mitnehmen (=7% mwst) gibt, müsste eigentlich das essen für mitnehmen günstiger sein da, ja nur die bemessungsgrundlage zzgl. 7% berechnet werden dürfte, eigentlich ein skandal :mahnen:

hier ein beispiel um es zu verdeutlichen:

gehen wir davon aus das ein burger netto 1,00 € kostet, so müsste er zum mitnehmen 1,07 € kosten und zum hier essen 1,16 € kosten bald sogar 1,19 € was eine differenz von 0,12 € bedeutet :eek:

Ich denke mal, die werden sich rechtlich schon abgesichert haben: Das Restaurant (also die Plätze im Restaurant) wird unabhängig von der Theke laufen und eigentlich nur als "Zusatz-Service" angeboten, der unentgeltlich genutzt werden darf.

Ausserdem kenn ich kein Restaurant, dass diesen Unterschied macht - aber ich schau mir eigentlich auch nie die Rechnungen an...

wurst
 
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