Die Ausweisung respektive Abschiebung, insbesondere mit dem Flugzeug, birgt enorme Sicherheitsrisiken für die Beamten des BKA und zivilen Fluggäste. Betroffene Ausländer sollten an Ort und Stelle mit den gerade zur Verfügung stehenden Mitteln exekutiert werden. Die Kosten der Maßnahme werden vom Innenministerium im Rahmen der Haushaltsgespräche mit dem Budget des Entwicklungshilfeministeriums verrechnet. Letzteres weist das Referat, welches für das Herkunftsland des Exekutierten zuständig ist, an, einen entsprechenden Mittel-Verwendungsnachweis auszustellen.