so kann man auch zu geld kommen

muffy1971

RodalBär
HB MÜNCHEN. Dem Freistaat könnte zum Verhängnis werden, dass das Finanzamt den Bescheid über eine Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von exakt 2 129 062 104 Euro und 16 Cent nicht innerhalb der selbst von ihm gesetzten Zahlungsfrist korrigierte. Die völlig schockierte Kleinunternehmerin hatte noch am gleichen Tag die Sacharbeiter telefonisch über die Panne informierte hatte.

Die Imbissbudenbesitzerin musste daher über ihren Steuerberater Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen. Allerdings berechnet sich das Honorar des Steuerberaters für seinen simplen Brief an das Finanzamt gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem so genannten Streitwert: Wegen des vom Finanzamt geforderten Milliardenbetrags müsste die Imbissbudenbesitzerin deshalb ihrem Steuerberater über 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen und fordert nun Schadenersatz.

Um nicht noch zusätzlich hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Schadensersatzanspruch gegen das Finanzamt an zwei Rechtsanwälte abgetreten, die nun den Freistaat verklagt haben. Das Landgericht München verhandelt den Fall am Mittwoch kommender Woche.



:lachtot: :lachtot:
 

Schabbab

in Therapie
Daran erkennt man mal wieder exemplarisch die ganze Idiotie des deutschen Rechstsystems, vorallem der Vergütungsverordnung dieser Heinis :frown:
 
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