MarcZellweger
Heidilandbewohner
Gelten Geschlechtskrankheiten dann als arbeitsunfall?
Nein, das ist ein Verkehrsunfall.
Gelten Geschlechtskrankheiten dann als arbeitsunfall?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neuen Entscheidung einen mehrtägigen Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung im Februar 2012 als rechtswidrig gewertet – und damit der Schadensersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport stattgegeben (1 AZR 160/14). Fraport will nun Einnahmeverluste durch ausgefallene Flüge in Höhe von 5,2 Millionen Euro gegen die Gewerkschaft geltend machen.