eines mal vorweg:
natürlich haben die väter und mütter des GG absichtlich herbeigeführte niederlagen bei vertrauensfragen NICHT in erwägung gezogen,als sie die hürden zur auflösung eines gewählten parlaments so hoch ansetzten.
natürlich KANN man demzufolge in die durch gescheiterte vertrauensfrage herbeigeführten neuwahlen 1983 und (wahrscheinlich)2005 einen bruch,oder zumindest eine beugung unserer verfassung hineininterpretieren.....wenn man denn unbedingt will.
es hätte elegantere möglichkeiten gegeben,aber zurücktreten wollte schröder,aus durchsichtigen aber nachvollziehbaren motiven,nicht und eine verfassungsänderung(die über kurz oder lang zu diesem thema überfällig erscheint) kann und sollte man nicht in wenigen wochen über`s knie brechen.
verfassungsbruch,solange alle gesellschaftlich relevanten gruppen(parteien) damit einverstanden sind,gibt es übrigens auf anderen gebieten viel ausgeprägter und dramatischer,aber es scheint offenbar niemanden zu stören.
zwei beispiele dafür:
zweimal (in den 70ern und anfang der 90er) lehnte das BVG die reformierung des §218 in richtung auf eine fristenlösung eindeutig ab und bezeichnete diese explizit als mit unserem grundgesetz nicht vereinbar.
die gängige praxis ist aber seit 1993 nichts anderes als eine fristenlösung mit dem feigenblatt der obligatorischen pro forma-"beratung" vorher.
entrüstete proteste dagegen von den üblichen "hütern" unserer verfassung???
nichts dergleichen,schließlich ist die gültige regelung für alle bequem und praktikabel.
dass unsere verfassung die besondere förderung von familie und besonders kindern vorschreibt ist angesichts der tatsache,dass genau das gegenteil seit jahrzehnten akzeptiert wird eigentlich ein skandal.....nur wer regt sich noch ernsthaft darüber auf????
vor dem hintergrund solcher MASSIVER verstöße gegen das GG scheint mir die frage ,ob bundestagswahlen nun ein jahr früher oder später stattfinden,und dass dafür abgeordnete,...na ja...sagen wir mal "taktisch" abstimmen müssen,von vergleichsweise untergeordneter bedeutung.