Tippspiel Grundgesetz!!!!

Neuwahl verfassungskonform - droht uns die innenpolitische Instabilität???

  • Klar

    Stimmen: 5 29,4%
  • Nee

    Stimmen: 12 70,6%

  • Umfrageteilnehmer
    17
  • Umfrage geschlossen .

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Seit Heute tagen unsere höchsten Richter.. die Bewahrer unseres Grundgesetzes...allem worauf unser soziales Zusammenleben basiert... sie entscheiden darüber, ob die Neuwahl die mit Nachdruck scheinbar aus allen politischen Lagern gefordert ist nun wirklich unserer Verfassung entspricht.

Was denkt Ihr?

Ist unser GG so gemeint?

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

Sandmann

Europas Thron!!!
Man kann noch nichts absehen, denn ähnlich wie bei dem Verbotsverfahren der NPD erwarte ich eine unabhängige Prüfung, egal was die "große Koalition aller Parteien" will...

Leider hat man ja 1983 bereits das Grundgesetzt in dieser Hinsicht gebrochen. Ich bin gespannt ob wenigstens heute die letzte Instanz der Verfassung unsere Verfassung schützt.
Denn wer das "Vertrauen der gesamten SPD-Fraktion" besitzt, dem kann man normalerweise nicht das Vertrauen entziehen :gruebel:
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
wobei es sicher nicht wenige gibt, die nur vertrauen, weil sie sonst ihren bequemen bundestagssessel hergeben müssen :floet:
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Waschbaerbauch schrieb:
deine frage ist auch nur rhetorisch... eigentlich ist es wohl verfassungswidrig, aber dennoch ist die entscheidung wasserdicht...

Also glaubst Du auch, dass eine Neuwahl verfassungswidrig wäre?

Gruss
 

drunkenbruno

Keyser Söze
Ganz klar NEIN.....

Leider hat der Dicke es versäumt seinen Verfassungsbruch 1983 durch ein späteres Gesetz zu legitimieren... Das konnte er wohl nicht machen, da er wohl sonst an Renomee eingebüßt hätte.....

..und so wird sie wohl wieder gebrochen.
 

neo1968

Anarchist aus Prinzip
Eindeutiges Nein.

Ein sauberer Weg wäre der Rücktritt des Kanzlers gewesen, bzw, da alle Parteien ja Neuwahlen wollen, das Grundgesetzt so zu ändern, das eine Selbstauflösung des Parlamentes mit 3/4-Mehrheit möglich ist.

Greez
 

jokie

Bekanntes Mitglied
neo1968 schrieb:
Eindeutiges Nein.

Ein sauberer Weg wäre der Rücktritt des Kanzlers gewesen, bzw, da alle Parteien ja Neuwahlen wollen, das Grundgesetzt so zu ändern, das eine Selbstauflösung des Parlamentes mit 3/4-Mehrheit möglich ist.

Greez

So wärs korrekt gewesen.
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
eines mal vorweg:

natürlich haben die väter und mütter des GG absichtlich herbeigeführte niederlagen bei vertrauensfragen NICHT in erwägung gezogen,als sie die hürden zur auflösung eines gewählten parlaments so hoch ansetzten.
natürlich KANN man demzufolge in die durch gescheiterte vertrauensfrage herbeigeführten neuwahlen 1983 und (wahrscheinlich)2005 einen bruch,oder zumindest eine beugung unserer verfassung hineininterpretieren.....wenn man denn unbedingt will.

es hätte elegantere möglichkeiten gegeben,aber zurücktreten wollte schröder,aus durchsichtigen aber nachvollziehbaren motiven,nicht und eine verfassungsänderung(die über kurz oder lang zu diesem thema überfällig erscheint) kann und sollte man nicht in wenigen wochen über`s knie brechen.

verfassungsbruch,solange alle gesellschaftlich relevanten gruppen(parteien) damit einverstanden sind,gibt es übrigens auf anderen gebieten viel ausgeprägter und dramatischer,aber es scheint offenbar niemanden zu stören.

zwei beispiele dafür:

zweimal (in den 70ern und anfang der 90er) lehnte das BVG die reformierung des §218 in richtung auf eine fristenlösung eindeutig ab und bezeichnete diese explizit als mit unserem grundgesetz nicht vereinbar.
die gängige praxis ist aber seit 1993 nichts anderes als eine fristenlösung mit dem feigenblatt der obligatorischen pro forma-"beratung" vorher.
entrüstete proteste dagegen von den üblichen "hütern" unserer verfassung???
nichts dergleichen,schließlich ist die gültige regelung für alle bequem und praktikabel.

dass unsere verfassung die besondere förderung von familie und besonders kindern vorschreibt ist angesichts der tatsache,dass genau das gegenteil seit jahrzehnten akzeptiert wird eigentlich ein skandal.....nur wer regt sich noch ernsthaft darüber auf????

vor dem hintergrund solcher MASSIVER verstöße gegen das GG scheint mir die frage ,ob bundestagswahlen nun ein jahr früher oder später stattfinden,und dass dafür abgeordnete,...na ja...sagen wir mal "taktisch" abstimmen müssen,von vergleichsweise untergeordneter bedeutung.
 
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