Und wieder ist ein Flugzeug abgestürzt!

whiteman

Becksteins erste Ehefrau

niebel.jpg


Da hat sein Gagschreiber mal einen rausgehauen! :zahn:

Gruss
 

gary

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Wie immer folgt auf Unglücke Aktionismus.
U.a. Forderungen, die Gunst der Stunde zu nutzen, um ärztliche Schweigepflicht einzuschränken.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Wie immer folgt auf Unglücke Aktionismus.
U.a. Forderungen, die Gunst der Stunde zu nutzen, um ärztliche Schweigepflicht einzuschränken.

Ich finde es gar nicht verkehrt, wenn zumindest die Vorschrift des § 203 Absatz 4 StGB für gewisse Fälle aufgeweicht wird (z.B. in §§ 34 oder 138 StGB). Den Schutz des persönlichen Lebens für jemand rechtlich anzunehmen, der dieses Leben womöglich selbstverschuldet beendet hat, ist schon irgendwie abstrus.
 

derMoralapostel

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Ich finde es gar nicht verkehrt, wenn zumindest die Vorschrift des § 203 Absatz 4 StGB für gewisse Fälle aufgeweicht wird (z.B. in §§ 34 oder 138 StGB). Den Schutz des persönlichen Lebens für jemand rechtlich anzunehmen, der dieses Leben womöglich selbstverschuldet beendet hat, ist schon irgendwie abstrus.
wenn ich jetzt nicht tatsächlich in den 203 StGB geschaut hätte, wüsste ich nicht, dass das auch für Tierärzte gilt :hammer:
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
Ich finde es gar nicht verkehrt, wenn zumindest die Vorschrift des § 203 Absatz 4 StGB für gewisse Fälle aufgeweicht wird (z.B. in §§ 34 oder 138 StGB). Den Schutz des persönlichen Lebens für jemand rechtlich anzunehmen, der dieses Leben womöglich selbstverschuldet beendet hat, ist schon irgendwie abstrus.

Mit der Folge, dass sich dann z. B. depressive Piloten nicht mehr behandeln lassen und dann erst recht irgendwann ausweglos verloren sind und das Flugzeugs als Selbstmordwerkzeug zweckentfremden?
 

gary

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Mit der Folge, dass sich dann z. B. depressive Piloten nicht mehr behandeln lassen

Jener Co-Pilot soll lt. Staatsanwaltschaft ja auch vor seiner Ausbildung bei der Lufthansa in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sein. In seiner Pilotenzeit wurde bei den Arztbesuchen lt. Staatsanwalt nach bisherigen Erkenntnissen weder Suizidalität noch Fremdaggressivität attestiert.
Was offensichtlich nicht daran lag, dass diese nicht existierte. Aber es gibt ja bereits jetzt unter bestimmten Umständen Lockerungen der Schweigepflichten, was auch richtig ist.
Die Kehrseite ist halt, dass sich etliche nicht mehr tiefgehend oder gar vollumfänglich ihrem Arzt anvertrauen, wenn sie wissen, dass dieser vielleicht sogar verpflichtet wird, Meldung an den Arbeitgeber und Sicherheitsbehörden zu machen. Was in etlichen Bereichen bedeutet, dass die Karriere auf keinen Fall über die bis dahin erreichte Stufe hinausgeht. Karrierebedrohendes vertrauen vermutlich ja auch die wenigsten ihrem Betriebsarzt an, sondern im Falle eines Falles einem Externen.
Wie viele Leute tatsächlich durch Arzt- und Therapiebesuche von Selbstmord und Mord abgehalten wurden, weiß niemand und wird demzufolge in keiner Statistik erfasst.

Ist eh die Frage, wo ggf. die Grenze gezogen werden soll. Klar ist, dass sich eine Lockerung bei weitem nicht nur auf Piloten beziehen würde und eine Art Büchse der Pandora sein könnte. Eine zentrale Meldedatei drängt sich geradezu auf, ggf. mit entsprechender Stigmatisierung. Gefahren können ohnehin von sehr vielen Berufsgruppen drohen. Nicht nur bei klassischen Beispielen wie sämtliches Fahrpersonal, Sicherheitsdienste oder Feuerwehr. Ein Koch oder Lebensmittelhändler kann das Essen vergiften , der Friseur die Kehle durchschneiden, Pflegepersonal bewusst lebensbedrohend dosieren, was leider auch gar nicht so selten vorkommt, der Saunameister kann Leute bei lebendigem Leib garen, Bauarbeiter können tragende Wände und anderes bewusst manipulieren, Gasinstallateure sowieso, IT-Spezialisten können hochsensible Bereiche zum Kollabieren bringen usw. usw.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Mit der Folge, dass sich dann z. B. depressive Piloten nicht mehr behandeln lassen und dann erst recht irgendwann ausweglos verloren sind und das Flugzeugs als Selbstmordwerkzeug zweckentfremden?

Depressionen haben nicht zwingend immer Suizidalität und/oder Massenmord zur Folge.
Aber ich sprach ja eigentlich eher von einer Aufweichung nach dem Tod (siehe Absatz 4) für z.B. Ermittlungszwecke.
 

zariz

Bekanntes Mitglied
Ein Koch oder Lebensmittelhändler kann das Essen vergiften , der Friseur die Kehle durchschneiden, Pflegepersonal bewusst lebensbedrohend dosieren, was leider auch gar nicht so selten vorkommt, der Saunameister kann Leute bei lebendigem Leib garen, Bauarbeiter können tragende Wände und anderes bewusst manipulieren, Gasinstallateure sowieso, IT-Spezialisten können hochsensible Bereiche zum Kollabieren bringen usw. usw.

Zuviel CSI geguckt? :fress:
 
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