Verbot von Computersicherheitswerkzeugen

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor
25. Mai 2007 (46halbe)
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.

Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.

Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland."

So wie die Autoindustrie ihre Fahrzeuge mit Crashtests sicherer macht, wird in der Computerbranche die Systemsicherheit durch den kontrollierten Einsatz von Angriffsprogrammen geprüft. Es wird in Zukunft für sicherheitskritische Computersysteme nicht mehr zweifelsfrei legal möglich sein zu testen, ob sie sicher sind oder nicht.

Auf dem Jahreskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Innenminister Schäuble die geplante Zertifizierung "vertrauenswürdiger" Sicherheitsdienstleister angekündigt. Mit diesem Schritt sollen offenbar die Fähigkeiten und das Wissen, die für effektive Sicherheitsprüfungen von Computersystemen nötig sind, in den Händen von durch die Regierung handverlesenen Hoflieferanten monopolisiert werden, während die unabhängige Computersicherheitsforschung nach Belieben selektiv kriminalisiert werden kann.

CCC-Sprecher Müller-Maguhn dazu: "Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."

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so kann man wenigstens die pcs leichter ausspionieren... oder hats noch einen anderen sinn?

keine ahnung von nichts, aber hauptsache gesetze erlassen
 
Wie bitte? Das ist doch ein Scherz oder? :suspekt:

Hoffentlich gilt das Gesetz auch fuer die Regierung und allen Datenbanken mit Hochsicherheitsdaten... :floet:
 

Schabbab

in Therapie
:lachtot: Selten so einen Irrsinn gelesen. Also den Berliner Volldeppen ist ja schon einiges lustiges eingefallen, aber das schlägt dem Fass wirklich die Krone ins Gesicht :spitze:

Nun, ich denke ernstnehmen wird das Gesetz eh keiner und wirklich umsetzbar ist es auch nicht. Was ist denn verbotene Sicherheitssoftware und was nicht? Das allermeiste kommt es aus dem Ausland und die Admins werden sich das weiterhin aus dem Netz herunterladen und einsetzen, egal was irgendein Gesetz dazu sagt.
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
:lachtot: Selten so einen Irrsinn gelesen. Also den Berliner Volldeppen ist ja schon einiges lustiges eingefallen, aber das schlägt dem Fass wirklich die Krone ins Gesicht :spitze:

Nun, ich denke ernstnehmen wird das Gesetz eh keiner und wirklich umsetzbar ist es auch nicht. Was ist denn verbotene Sicherheitssoftware und was nicht? Das allermeiste kommt es aus dem Ausland und die Admins werden sich das weiterhin aus dem Netz herunterladen und einsetzen, egal was irgendein Gesetz dazu sagt.

Nicht gut.... für Terroristen gibt´s 10 Monate ohne Bewährung....

Gruss
 

SchalkeFalke

Die Pottwurst
Unfassbar, was für ein Stuss :schlecht:
Die haben doch echt nicht mehr alle Nadeln an der Tanne :schimpf:

Aber schön die nun endgültige Gewissheit zu haben, dass wir in einem Überwachungsstaat leben :floet:
 

Schabbab

in Therapie
Nicht gut.... für Terroristen gibt´s 10 Monate ohne Bewährung....

Gruss
Erstmal müssen sie die Leute finden. Admins sind nicht so doof schwarzgewandet mit Pflastersteinen um sich zu werfen :zwinker3:
Ausserdem gebe ich dem Gesetz eh keine 3 Monate. Schon allein die Umsetzung ist nahezu unmöglich.
 

whiteman

Becksteins erste Ehefrau
Erstmal müssen sie die Leute finden. Admins sind nicht so doof schwarzgewandet mit Pflastersteinen um sich zu werfen :zwinker3:
Ausserdem gebe ich dem Gesetz eh keine 3 Monate. Schon allein die Umsetzung ist nahezu unmöglich.

Die Umsetzung fälschungssicherer biometrischer Daten auf Ausweisen ist auch unmöglich.... und?

Gruss
 

Da_Chritsche

Hamburgler
bei so nem gesetz muss man sich fragen ob die leute die unser land regieren eigentlich schonmal nen pc gesehen geschweige denn angefasst haben...
 
Wohl doch eher auf der Stufe eines Scherzes...
Das hab ich aus einem anderen Forum und ist die Antwort eines Wahlbezirkzustaendigen und laesst alles doch etwas plausibler wirken.

Sehr geehrter Herr ...,

das in Ihrer Email kritisierte Gesetz zur Bekämpfung der
Computerkriminalität („Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der
Computerkriminalität“) geht auf eine Übereinkunft des Europarates zur
Bekämpfung von Computerkriminalität zurück. Der von Ihnen beanstandete Teil
zu dem Verbot von „Hackertools“ ist aufgrund der rasant angestiegenen Zahl
von Computereinbrüchen durch Nicht-Profis, auch bekannt unter den Szenenamen
„Script Kiddies“, vorgeschlagen worden. Ob es dadurch tatsächlich zu einer,
wie von Ihnen beschrieben, Beeinträchtigung von Sicherheitsunternehmen und
Systemadministratoren kommt, wird unterschiedlich beurteilt.

Das Bundesministerium für Justiz, mit dem ich mich in Verbindung gesetzt
habe, geht von keiner Beeinträchtigung aus, da zwei Merkmale erfüllt werden
müssen, die einen objektiven Tatbestand rechtfertigen. Einerseits muss es
sich objektiv um ein Schadprogramm handeln und anderseits muss sich die
Tathandlung – also das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen,
Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen – auf eine Computerstraftat beziehen.

Weiter schreibt das Bundesjustizministerium: „Durch die Beschränkung auf
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist, wird

bereits auf Tatbestände sichergestellt, dass keine Computerprogramme erfasst
werden, die der Überprüfung der Sicherheit dienen. Unter Strafe gestellt
werden lediglich solche Programme, denen die illegale Verwendung immanent
ist, die also nach Art und Weise des Aufbaus oder Ihrer Beschaffenheit auf
die Begehung von Computerstraftaten angelegt sind. Hierunter fallen nicht
solche Programme, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten
missbraucht werden können.

Zudem muss die Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a,
202b, 303a, 303b StGB) erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn das
Computerprogramm – mag es auch den sonstigen Kriterien des § 202c StGB
unterfallen – zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von
Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen wurde. Wenn also
in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems oder des Entwickelns
von Sicherheitssoftware auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt
dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Durch diese Handlung
wird gerade nicht eine eigene oder fremde Computerstraftat (also § 202a,
202b, 303a, 303b StGB) ermöglicht, da die Anwendung der Schadprogramme
selbst keine Computerstraftat darstellt.“

Das heißt, Programme wie cracklib, nessus, kismet, snort etc. können
weiterhin völlig legal eingesetzt werden, um Sicherheitstests auf eigenen
Rechnersystemen durchzuführen.

Behauptungen, man dürfe zukünftig die Sicherheit seiner Passwörter nicht
mehr testen, sind falsch.

Für mich als Bundestagsabgeordneter stellt sich allerdings noch die Frage,
wo die Grenze der „objektiven Beschränkung“ der Computerprogramme auf
Straftaten liegt. Dazu werde ich engen Kontakt zu den Fachsprechern im
Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien suchen, um mich für einen
Ausgleich zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen von Unternehmen,
Privatanwendern und IT-Sicherheitsunternehmen einzusetzen..

Ich hoffe, Ihre Bedenken zum neuen „Strafrechtsgesetz Computerkriminalität“
ausgeräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ditmar Staffelt
 
Deswegen hab ich auch in ein paar PC Foren nachgeschaut was die so schreiben.

Einen anderen Link als den von CCC, den Du gepostet hast konnte ich nicht finden und die meisten in den Foren hatten eine aehnliche Meinung zu CCC wie die meisten hier von Sport1...
 
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