jokie
Bekanntes Mitglied
ammian schrieb:Der von mir genannte Rechtsgrundsatz bezieht sich nicht auf das Strafmaß, sondern auf die Schuldfrage, die (hoffentlich auch in Singapur) vorher geklärt werden muss! Ansonsten könnte man sich den Prozess nämlich sparen und den Betroffenen nach Wiegen der Drogen gleich exekutieren.
Im Prozess muß nur eindeutig nachgewiesen werden ob er tatsächlich mehr als die gesetzliche Menge reines Rauschgifts dabei hatte und nicht wie, warum wieso.......Schuld ist er danach automatisch. Was solls da auch zu klären geben??
@gp: Sicher, sein Risiko. Er wird erwischt und rübe runter so what?