Warum ich Juristen nicht mag!!!

B

beribert

Guest
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,407112,00.html

Mehr sag ich nicht!!! :schimpf: :schimpf:

Haben die nichts besseres zu tun?????? Was uns dieser Blödsinn wieder kostet!!!!

Zudem zweifle ich ja schon seit je her am gesunden Menschenverstand von einigen die sich anscheinend nur noch ihre Paragrafenbüchlein und deshalb die Paragrafenlogik so in sich verinnerlicht haben, dass gar keine andere Logik mehr zu zählen scheint.

Anders kann ich mir das nämlich nicht erklären, auf was für Ideen man manchmal kommen kann. :zucken:

Oder liegt es vielleicht an den vielen Verbindungssaufabenden die sich noch aus Studententagen hinter sich haben, so dass das Gehirn nicht mehr richtig funktioniert??? :zucken:

Möglich wäre natürlich auch das!!!

MfG
Beribert

P.S.: Natürlich gibt es immer Ausnahmen. In Juristenkreisen dürften diese die Fünfprozenthürde aber nicht überspringen!! :zwinker3:
 
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zariz

Bekanntes Mitglied
manchmal denke ich wirklich, dass meine kollegen die größten huren unserer zeit sind :frown:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Naja, meiner Erfahrung nach unterscheiden sich 99% der Wirtschaftler von ihren Lieblingsfeindbildern nur marginal...

Zur Sache selber: Das war schon ein sehr merkwürdiger Fall. Allerdings kenne ich die Richterin, die das erste Urteil gefällt hat und der ich eigentlich Sinn und Verstand unterstellen möchte, zumal sie den klassischen Klischees gerade nicht entspricht. So absurd dieses Verfahren daher auch objektiv gewesen ist, bleiben bei mir deswegen Restzweifel, da ich den genauen Ablauf und Erkenntnisprozes des Verfahrens nicht kenne.
 
B

beribert

Guest
Baldrick schrieb:
Naja, meiner Erfahrung nach unterscheiden sich 99% der Wirtschaftler von ihren Lieblingsfeindbildern nur marginal...
Da ich kein Wirtschaftler (bzw. nur zum Teil, nämlich ohne Zahlen) bin, gebe ich dir da vollkommen Recht!! Typische Juristen- und BWL-Trottel unterscheiden sich wirklich nicht groß voneinander. Weder in ihrem Kleidungsstil, noch in ihrem Verhalten, bzw. in ihren Ansichten.

Kaum etwas macht mir und meinen Freunden so viel Spaß, als diese Leute zu vera.....lbern. Da bin ich ehrlich. Allerdings ist es auch nicht allzu schwer. Eine Herausforderung sieht jedenfalls anders aus, wobei ich einer kleinen Minderheit dieser Klientel durchaus "Intelligenz" unterstelle.
Diese Minderheit aber eben "aussehmässig" (ohne rosa) und wahrscheinlich auch "leistungsmässig" (nämlich sogar auch DENKEN können) ziemlich selten zu sein scheint.
Da ich aber irgendwann im Berufsleben wohl zumeist auf erstere Kategorie treffen werde, sollte ich mir besser wohl schon einen Strick kaufen, oder noch besser, dem tristen Dasein eines arbeitslosen Hartz IV Empfängers/Alkoholikers den Vorzug geben. Alles andere wäre nicht gut für mich, bzw. wohl auch nicht für meine Umwelt. Schließlich müssten diese Leute ja auch noch mit mir arbeiten.........., bzw. ich mit ihnen!!! :zwinker3:
Zur Sache selber: Das war schon ein sehr merkwürdiger Fall. Allerdings kenne ich die Richterin, die das erste Urteil gefällt hat und der ich eigentlich Sinn und Verstand unterstellen möchte, zumal sie den klassischen Klischees gerade nicht entspricht. So absurd dieses Verfahren daher auch objektiv gewesen ist, bleiben bei mir deswegen Restzweifel, da ich den genauen Ablauf und Erkenntnisprozes des Verfahrens nicht kenne.
Gedankliche Absurdität und Rechtmässigkeit scheinen sich in meinen Augen in vielen Fällen nicht zu widersprechen.

Und das ist für mich schon eine große Absurdität an sich!!! :zwinker3:

Vielleicht sollte man mal, ein kleiner Hinweis meinerseits, ein paar Gesetze nach Vernunftkriterien des gesunden Menschenverstands überprüfen und abändern. Jedenfalls scheint da doch einiges im Argen zu liegen.
 
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Da_Chritsche

Hamburgler
Baldrick schrieb:
Naja, meiner Erfahrung nach unterscheiden sich 99% der Wirtschaftler von ihren Lieblingsfeindbildern nur marginal...

Zur Sache selber: Das war schon ein sehr merkwürdiger Fall. Allerdings kenne ich die Richterin, die das erste Urteil gefällt hat und der ich eigentlich Sinn und Verstand unterstellen möchte, zumal sie den klassischen Klischees gerade nicht entspricht. So absurd dieses Verfahren daher auch objektiv gewesen ist, bleiben bei mir deswegen Restzweifel, da ich den genauen Ablauf und Erkenntnisprozes des Verfahrens nicht kenne.
Was musst du denn da noch wissen? das is doch vollkommen hirnrissig ihr urteil. kennst du sie persoenlich?
 

Baldrick

Póg mo thóin
beribert schrieb:
Vielleicht sollte man, kleiner Hinweis von mir, ein paar Gesetze nach Vernunftkriterien

Vielleicht sollte man mal, ein kleiner Hinweis meinerseits, ein paar Gesetze nach Vernunftkriterien des gesunden Menschenverstands überprüfen und abändern. Jedenfalls scheint da doch einiges im Argen zu liegen.

Das ist zum Beispiel eines der größten Probleme. Gesetze werden von bzw. zumindest nach Maßgabe von Politikern entwickelt. Und auch soweit Juristen daran beteiligt sind, sind es nicht immer unbedingt die besten. Viele Gesetze sind heute technisch einfach nur grauenhaft, das fängt bei der sprachlichen Qualität an. Die rechtlichen Probleme werden dabei nur bedingt komplizierter, aber vor allem ihre gesetzliche Ausarbeitung viel schlechter (und undogmatischer). Das, was etwa vor 100 Jahren in einem knappen Satz angeordnet wurde, wird heute in einem Wortgeschwulst über mehrere Paragraphen, Absätze versteckt. Bestes Beispiel ist etwas das Mietrecht, wo sich die Politiker besonders gern tummeln...

Und eben das ist auch eines der Probleme bei dem Verbot des Tragens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2.Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Der Anwendungsbereich des Verbots soll möglich weit sein, was vor allem durch den später eingefügten Abs. 2 S. 2 klargestellt wurde. Abzeichen dürfen also eigentlich verfassungswidrige Kennzeichen nicht enthalten (Abs. 1, Nr. 2) und zudem auch nicht "zum verwechseln ähnlich sein". Gerade durch die Verwechslungsgefahr ist ausgedrückt, daß es auf einen objektiven Maßstab ankommt. Wer ist jetzt aber dieser Betrachter. Dabei auf unbeteiligte Dritte (etwa Ausländer) abzustellen ist durchaus logisch. Wenn in diesem Sinn tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, etwa weil der Balken, mit dem das Hakenkreuz durchgestrichen ist und mit dem der Träger seine Antihaltung ausdrückt, nicht deutlich genug hervorsticht, kann man durchaus das Ergebnis vertreten, daß ein derartiges Zeichen zumindest objektiv den Tatbestand des Gesetzes erfüllt.
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
beribert schrieb:
Oder liegt es vielleicht an den vielen Verbindungssaufabenden die sich noch aus Studententagen hinter sich haben, so dass das Gehirn nicht mehr richtig funktioniert??? :zucken:

richtig so beri!!!...lass es raus! :spitze:

mir geht`s ganz ähnlich.ich hasse auf dieser welt auch nur zwei sachen:sozialpädagogen und VORURTEILE! :lachtot:

ach übrigens,weißt du eigentlich,was das schlimmste an vorurteilen ist?

dass sie durch die realität häufig sogar noch ÜBERTROFFEN werden. :zwinker3:

zum thema:

irgendwie lustig,wie gesetze,die prinzipiell bei allen "antifas" eigentlich sehr geschätzt sein dürften,sich aufeinmal gegen einen dieser leute richten können... :floet:

wenn man das öffentliche tragen von nazi-symbolen unter strafe stellt,dann versuch dir mal den gesetzestext vorzustellen,der versucht klar zu machen,wann und unter welchen genauen umständen das dann eben doch NICHT verboten sein soll.

ich bin ja nun kein jurist,aber für mich beweist sich an so einem fall mal wieder,dass BUCHSTABEN und SINN eines gesetzes manchmal nur schwer in einklang zu bringen sind.letztlich hat der wackere student ja recht bekommen,und das ist selbstverständlich auch gut so,aber ich möchte nicht wissen was los ist,wenn morgen irgendwelche rechten idioten auf die idee kommen,mit hakenkreuzfahnen zu marschieren,auf denen das "böse" symbol irgendwie(vielleicht ja mit einer gaaaanz dünnen linie) "durchgestrichen" ist,und sich in der anschließenden gerichtsverhandlung auf den tübinger "präzedenzfall" berufen("...der durfte doch auch...").
 
B

beribert

Guest
Glavovic schrieb:
richtig so beri!!!...lass es raus! :spitze:

mir geht`s ganz ähnlich.ich hasse auf dieser welt auch nur zwei sachen:sozialpädagogen und VORURTEILE! :lachtot:

ach übrigens,weißt du eigentlich,was das schlimmste an vorurteilen ist?

dass sie durch die realität häufig sogar noch ÜBERTROFFEN werden. :zwinker3:
Genau so sehe ich das auch, weshalb das bei mir auch keine Vorurteile mehr sind, sondern vielmehr Tatsachen darstellen, die ich so tagtäglich in meinem Leben feststelle. Man muß sich bei uns nur mal mehr als 5 Minuten in der Bibliothek der Universität aufhalten und sich die Leute ein wenig genauer betrachten und schon wird jeder ein wenig vernunftbegabte Mensch zum selben Schluß kommen.

Habe ich übrigens schon erwähnt dass ich Polemiken liebe und es unerträglich finde, dass polemische Texte in unserer glattgebügelten PC (Political Correctness) Welt kaum noch vorkommen??? :zucken:
Wenn nicht, dann weisst du es jetzt.

P.S.: Ich mag Sozialpädagogen!! Und ich verabscheue Menschen mit "echten" Vorurteilen. :zwinker3:

ich bin ja nun kein jurist,aber für mich beweist sich an so einem fall mal wieder,dass BUCHSTABEN und SINN eines gesetzes manchmal nur schwer in einklang zu bringen sind.letztlich hat der wackere student ja recht bekommen,und das ist selbstverständlich auch gut so,aber ich möchte nicht wissen was los ist,wenn morgen irgendwelche rechten idioten auf die idee kommen,mit hakenkreuzfahnen zu marschieren,auf denen das "böse" symbol irgendwie(vielleicht ja mit einer gaaaanz dünnen linie) "durchgestrichen" ist,und sich in der anschließenden gerichtsverhandlung auf den tübinger "präzedenzfall" berufen("...der durfte doch auch...")
Bei aller Liebe, aber das kann ich mir jetzt nun wirklich nicht vorstellen. Sie können doch nicht mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz genau diese Ideologie vetreten. Da müsste man ja Sinn für Humor und Selbstironie in dieser Klientel vermuten. Da es aber leider so gut wie keine lustigen und schon gar nicht selbstironischen Nazis gibt, halte ich das glatt für ausgeschlossen.

Aber das solltest du eigentlich besser wissen als ich............ :hand:
 
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B

beribert

Guest
Baldrick schrieb:
Das ist zum Beispiel eines der größten Probleme. Gesetze werden von bzw. zumindest nach Maßgabe von Politikern entwickelt. Und auch soweit Juristen daran beteiligt sind, sind es nicht immer unbedingt die besten. Viele Gesetze sind heute technisch einfach nur grauenhaft, das fängt bei der sprachlichen Qualität an. Die rechtlichen Probleme werden dabei nur bedingt komplizierter, aber vor allem ihre gesetzliche Ausarbeitung viel schlechter (und undogmatischer). Das, was etwa vor 100 Jahren in einem knappen Satz angeordnet wurde, wird heute in einem Wortgeschwulst über mehrere Paragraphen, Absätze versteckt. Bestes Beispiel ist etwas das Mietrecht, wo sich die Politiker besonders gern tummeln...
Die mangelnde sprachliche Qualität von vielen Gesetzestexten ist mir auch schon aufgefallen. Insbesondere in dem damaligen Kommunalrechtskurs habe ich mich über manche Ausdrücke, oder semantische Zusammenhänge in dem spezifischen Rechtsbuch (Name dem Autor zu Recht entfallen) regelrecht amüsiert.

Wird denn bei der Ausbildung zum Juristen zu wenig wert auf die Sprachqualität der Arbeiten der Studenten gelegt??

Zumindest sollte man da wohl ein wenig strenger kontrollieren (dann gibt es auch weniger von der Sorte :zwinker3: ), denn eines ist jedenfalls für mich offensichtlich! Gesetzestexte sollten möglichst knapp gehalten werden und dabei keine ellenlangen Schachtelsatzmonster, wie ich sie zumeist erleben durfte, enthalten. Das würde doch wahrscheinlich ihre Auslegung auch um einiges erleichtern.

Dabei auf unbeteiligte Dritte (etwa Ausländer) abzustellen ist durchaus logisch. Wenn in diesem Sinn tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, etwa weil der Balken, mit dem das Hakenkreuz durchgestrichen ist und mit dem der Träger seine Antihaltung ausdrückt, nicht deutlich genug hervorsticht, kann man durchaus das Ergebnis vertreten, daß ein derartiges Zeichen zumindest objektiv den Tatbestand des Gesetzes erfüllt.
Natürlich könnte man das so, bzw. auch noch ein wenig anders begründen. Muß man aber nicht.

Logischer für mich wäre dies so zu begünden, dass ein durchgezogener Strich dieses Symboles, von vorneherein für jeden (egal ob Ausländer oder nicht; wieso sollten Ausländer das anders sehen als Inländer??) klar ersichtlich machen lässt, dass der Träger dieses Zeichens die Ideologie (und nur um die geht es) hinter dem Symbol ablehnt.

Im Gegenteil, so sehe ich in deiner Argumentation eher eine Diskriminierung von Ausländern, weil man ihnen nicht zutraut die gleichen Schlüsse bei dieser offensichtlichen Darstellung dieses Symboles zu ziehen und sie so geistig unterminiert. Ich liebe diese juristischen Spitzfindigkeiten........................ :kotzer:
 
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Baldrick

Póg mo thóin
beribert schrieb:
Wird denn bei der Ausbildung zum Juristen zu wenig wert auf die Sprachqualität der Arbeiten der Studenten gelegt??

In der Ausbildung geht es primär um Gesetzesanwendung, nicht um Gesetzgebung... :floet:
Die sprachlichen Defizite im Studium zu beseitigen ist leider kaum noch möglich...

Natürlich könnte man das so, bzw. auch noch ein wenig anders begründen. Muß man aber nicht.

Logischer für mich wäre dies so zu begünden, dass ein durchgezogener Strich dieses Symboles, von vorneherein für jeden (egal ob Ausländer oder nicht; wieso sollten Ausländer das anders sehen als Inländer??) klar ersichtlich machen lässt, dass der Träger dieses Zeichens die Ideologie (und nur um die geht es) hinter dem Symbol ablehnt.

Im Gegenteil, so sehe ich in deiner Argumentation eher eine Diskriminierung von Ausländern, weil man ihnen nicht zutraut die gleichen Schlüsse bei dieser offensichtlichen Darstellung dieses Symboles zu ziehen und sie so geistig unterminiert. Ich liebe diese juristischen Spitzfindigkeiten ....................... :kotzer:

Leider sind der Auslegung aber durch den Gesetzgeber eben Vorgaben gemacht. So war es die Intention durch besagten Paragraphen den Staat dadurch zu schützen, daß durch die Verwendung bestimmter Kennzeichen der Eindruck entsteht gewisse staatsfeindliche seien noch Vorhanden. Und eben dieses Vorwissen (Verbot der NSDAP) sollte man bei Deutschen
eher voraussetzen können als bei ausländischen Touristen. Deswegen sehe ich diesen Betrachtungsmaßstab für die Frage der Verwechslungsgefahr nicht als diskriminierend an. Das ist aber abhängig davon, wie der Aufnäher konkret aussah. Und eben das weiß ich nicht, weswegen bei mir Restzweifel bleiben, ob das ursprüngliche Urteil nicht doch in einer gewissen Weise verständlich sein kann, auch wenn es zumindest so nach außen hin als hirnrissig und absurd erscheint.

Ich denke nicht, daß ich als Staatsanwalt Anklage erhoben hätte bzw. als Richter eine Verurteilung, möchte das aber in einer (theoretisch) denkbaren extremen Fallkonstellation nicht völlig ausschließen.
 
B

beribert

Guest
Baldrick schrieb:
Das ist aber abhängig davon, wie der Aufnäher konkret aussah. Und eben das weiß ich nicht, weswegen bei mir Restzweifel bleiben, ob das ursprüngliche Urteil nicht doch in einer gewissen Weise verständlich sein kann, auch wenn es zumindest so nach außen hin als hirnrissig und absurd erscheint.

Ich denke nicht, daß ich als Staatsanwalt Anklage erhoben hätte bzw. als Richter eine Verurteilung, möchte das aber in einer (theoretisch) denkbaren extremen Fallkonstellation nicht völlig ausschließen.
Laut Spiegel sah der Aufnäher so aus:

0,1020,599713,00.jpg



Und für mich ist die Intention dahinter völlig offensichtlich und ich verstehe auch wirklich nicht, wie man das anders sehen kann!
 

Baldrick

Póg mo thóin
beribert schrieb:
Laut Spiegel sah der Aufnäher so aus:

0,1020,599713,00.jpg



Und für mich ist die Intention dahinter völlig offensichtlich und ich verstehe auch wirklich nicht, wie man das anders sehen kann!

Auf dem Bild ist ein Aufnäher, im Prozeß ging es aber um einen Ansteckbutton... :suspekt:

P.S. Und da die Sache ohnehin so lächerlich ist, vermute ich mal, daß da ein paar Leute froh waren, überhaupt etwas gegen den Träger des Buttons in der Hand zu haben... :floet:
 
B

beribert

Guest
Baldrick schrieb:
Und da die Sache ohnehin so lächerlich ist, vermute ich mal, daß da ein paar Leute froh waren, überhaupt etwas gegen den Träger des Buttons in der Hand zu haben... :floet:
Das, so vermute ich allerdings auch, könnte eigentlich hinter der ganzen Sache stecken!

Die Polizei wollte diesen Antifatypen auf jeden Fall drankriegen, es gab aber offensichtlich keinerlei andere Beweismittel gegen ihn und da hat man sich halt notgedrungen auf seinen Button gestürzt.

Ein leuchtendes Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat sieht meines Erachtens nach anders aus. Deshalb sollte man froh sein, dass die zweite Instanz dieses Urteil aufgehoben hat.


[OT]Und bevor mich jetzt Glavo und andere auch noch, in die linke militant autonome Szene einordnen, NEIN ich gehöre ihr weder an, noch sympathisiere ich mit ihr. Im Gegenteil, ich finde sie führen ihren Kampf gegen den Faschismus auf eine Weise die nicht tolerierbar ist, weil sie sich so auch gegen die demokratische Ordnung stellen. Eine schlechte Sache zu bekämpfen, rechtfertigt nämlich noch lange nicht den Einsatz von ebenso schlechten Mitteln. Im Gegenteil, es gibt sicherlich andere Möglichkeiten. :mahnen: [/OT]
 
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beribert

Guest
Hier könnten wir weiter über süddeutsche Staatsanwälte diskutieren.................
 
B

beribert

Guest
Stan-Kowa schrieb:
Ich auch. Die sind meist knuffig....und sooooo amüsant. :fress:
Im Gegensatz zu Juristen/innen oder Religionslehrer/innen kann man sogar mit ihnen, und nicht nur über sie Spaß haben.......... :zwinker3:
 

Baldrick

Póg mo thóin
beribert schrieb:
Im Gegensatz zu Juristen/innen oder Religionslehrer/innen kann man sogar mit ihnen, und nicht nur über sie Spaß haben.......... :zwinker3:
Ich tippe einmal darauf, daß eine von Beriberts Ex-Freundinnen wegen derer er das Forum verlassen wollte und die vermutlich Theologie auf Lehramt studierte, mit einem Juristen in rosa Hemdchen durchgebrannt ist... :floet:
 
B

beribert

Guest
Baldrick schrieb:
Ich tippe einmal darauf, daß eine von Beriberts Ex-Freundinnen wegen derer er das Forum verlassen wollte und die vermutlich Theologie auf Lehramt studierte, mit einem Juristen in rosa Hemdchen durchgebrannt ist... :floet:
In dem Fall muß ich sagen, dass ich dem Rosahemdchenjurist die Religionslehrerin gönnen würde. :zwinker3:

Würden wohl nicht zusammenpassen und vor allem gemeinsame Kinder mit sehr interessanten Eigenschaften zeugen, von daher wäre ein solches Paarungsprogramm durchaus mal eine Idee wert.
 
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