Wieder mal ein Amoklauf an einer SchuleHier finden Sie die Diskussion Wieder mal ein Amoklauf an einer Schule im Klatsch und Tratsch Forum. Diese befindet sich in der Kategorie Smalltalk-Zone; Zitat von Vatreni
Natürlich hab ich nie die 100%ige Kontrolle, aber wenn mein Kind 6 Stunden am Tag vorm PC ... 1Likes  | |
18.09.2009, 11:02
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#521 | | Voll auf WAKA WAKA!!!
Geschlecht: Registriert seit: 05.02.2005 Ort: Wuppertal |
Zitat von Vatreni Natürlich hab ich nie die 100%ige Kontrolle, aber wenn mein Kind 6 Stunden am Tag vorm PC hockt sollte ich dann doch ab und zu im Auge behalten was da so getrieben wird oder nicht? | Wenn Dein Kind 6 Stunden lang vor dem PC hockt dann weisste schon wo der Fehler liegt.
Sind denn all diese Dinge nicht eher alles andere als die Ursache?
Killerspiele, Waffenarsenale....der Typ hat nen Molotov-Cocktail und ein paar Messer verwendet. 
Da wird das bald schon schwer.
Dieses Countstrike gezocke ist nur das Ergebnis. Ursachen liegen meist eher im Elternhaus, Schule und im, evtl. vorhandenen soz. Umfeld. |
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18.09.2009, 11:04
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#522 | | Was guckst Du?
Geschlecht: Registriert seit: 02.08.2004 Ort: Unterfranken |
Was würde eigentlich passieren, wenn die Medien komplett und konsequent auf eine entsprechende Berichtertstattung verzichten würden?
Ich glaube das 18 Jährige Bübchen würde die Welt noch weniger verstehen...
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18.09.2009, 12:31
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#523 |
Geschlecht: Registriert seit: 08.11.2004 Ort: NRW/Münsterland |
Zitat von neo1968 Wo ist hier etwas vorverurteilt?
Bohlen macht andere in der Öffentlichkeit fertig, das ist Fakt. Und genau das verurteile ich. | Du meinst in DsdS?
Ich halte keinen der Bewerber für so naiv, dass die nicht wüssten worauf die sich da einlassen.
Und über seine Art regen sich sogar solche Leute drüber auf, dass die den beissenden Kleffer in Ketten legen. Auf anderen Gebieten wo es not tut, passiert weniger!
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02.06.2010, 23:12
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#526 | | Meister Fan
Registriert seit: 29.03.2006 |
Wenn sie so einen mal lebend bekommen könnten... keine Ahnung was in deren Kopf vorgeht
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03.06.2010, 12:53
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#527 |
Geschlecht: Registriert seit: 02.09.2004 Ort: Bad Münstereifel |
Zitat von garylineker Wahnsinn und das im sonst so friedlichen Lake District  | Vor ein paar Jahren habe ich da mal einige Tage verbracht..wunderschöne Ecke und Whitehaven ist ein äußerst beschauliches Städtchen.
So mit der letzte Ort an dem man sich nen schiesswütigen Irren vorstellt.
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20.09.2010, 15:20
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#530 | | Der, wo ebbes woiß
Geschlecht: Registriert seit: 06.09.2004 Ort: An der Rems |
Wieder in BaWü
bereits am Freitag hat in Aalen wohl auch ein Familienvater seine Frau und seinen Sohn erschossen  Würde ich nie machen - hätte aber auch keine Waffe zur Hand
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20.09.2010, 17:17
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#531 | | Frauensportbeauftragter
Registriert seit: 01.09.2004 |
Sportschützin  Ein Fall für Neo.
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20.09.2010, 17:50
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#532 | | Anarchist aus Prinzip
Geschlecht: Registriert seit: 31.08.2004 Ort: Baden |
Zitat von Aimar Sportschützin Ein Fall für Neo. | Wir wollen doch mal bei den Tatsachen bleiben. Nachdem die Täterin ihren Ehemann und den gemeinsamen Sohn getötet hatte, legte sie nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Feuer mit einer zuvor ausgeschütteten explosiven Nitroglycerin-Lösung. Anschließend floh die 41-jährige Rechtsanwältin in das benachbarte Elisabethen-Krankenhaus und tötete dort einen 56 Jahre alten Pfleger. Möglicherweise stehe diese Tat im Zusammenhang mit einer Fehlgeburt, die die Frau im Jahr 2004 dort erlitten hatte, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer. Dem Pfleger fügte sie Stich- und Schussverletzungen zu.
Einsatzleiter Michael Granzow sagte, die Täterin habe etwa 300 Schuss Munition dabei gehabt und gezielt zehn Mal auf die Tür eines Patientenzimmers geschossen. Sie war mit einer Waffe des Kalibers 22 und einem Messer in die Klinik eingedrungen. Die Beamten hätten daraufhin Schüsse auf sie abgegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Frau früher Mitglied in einem Schützenverein. Anzeichen für eine psychische Erkrankung seien bisher nicht bekannt. | Stellt sich die Frage, wieso das zuständige Ordnungsamt die Waffe entgegen dem gültigen Waffengesetz nicht eingezogen hat.
Und wenn das so gesagt wurde Vier Tote
Die Polizisten, die die Anwältin in der Klinik erschossen haben, hätten aus Notwehr gehandelt. "Ich bin sicher, dass die Beamten durch ihren beherzten Einsatz einer Vielzahl von Menschen das Leben gerettet haben", sagte Granzow. In dem Patientenzimmer, auf das die Frau schoss, hielten sich sechs Besucher auf. Die Sportwaffe hatte die frühere Sportschützin legal und rechtmäßig besessen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Inhofer. | entspricht das nicht der geltenden Gesetzeslage, da die Frau kein Bedürfnis mehr nachweisen konnte.
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20.09.2010, 17:53
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#533 |
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 Ort: München | |
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20.09.2010, 19:21
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#534 |
Geschlecht: Registriert seit: 09.09.2010 |
Zitat von neo1968 Wir wollen doch mal bei den Tatsachen bleiben.
Stellt sich die Frage, wieso das zuständige Ordnungsamt die Waffe entgegen dem gültigen Waffengesetz nicht eingezogen hat.
Und wenn das so gesagt wurde
. | Sagen wir es mal so:
Wenn die Frau vorher psychisch, physisch etc. in Ordnung war, warum sollte man ihr die Waffe wegnehmen?
Wenn es sich um einen Sorgerechtsstreit handeln sollte, weiß man derzeit noch nicht, um was es geht. Aber hier muß und sollte man auch mal deutlich sagen, daß dem Vater das Kind eher nicht gegeben wird, während es bei einer Ehefrau deutlich länger dauert, bis das Sorgerecht entzogen wird, weil viele immer noch denken, die Frau ist lieb und nett, gut für das Kind und das Kind braucht eher die Mutter-Kind-Beziehung, als die mit dem Vater, der oftmals mehr Nachteile erlebt. Vielleicht stand kurz bevor, daß der Junge eher beim Vater, als bei der Mutter aufwachsen sollte oder die Mutter damit nicht zurechtkam, daß der Sohn beim Vater lebt und besser aufgehoben ist, das weiß man nicht. Ich nehme da die Presse nicht für "voll", weil die eigentlich gar nicht wissen, um was es geht bzw. ich hab mir das noch nicht durchgelesen, weil ich auch noch arbeiten muss.
Sollte es sich um eine Fehlgeburt handeln, kann das alleine Frau in dem Alter aus der Bahn werfen, insbesondere dann, wenn sie sich sehnlichst ein Kind wünscht.
Sollte es sich um beide Sachen handeln, kann es zu einer Kurzschlußreaktion geführt haben.
Das Problem ist doch eher, das man einer Frau so etwas weniger zutraut, als einem Mann. Das Frauen aber auch zu "Biestern" werden können, und das wirklich, wird gerne vergessen.
Und wenn die Frauen "austicken", kann das noch schlimmere Folgen haben, als wenn es ein Mann tut. Es mag zwar wenige Fälle geben mit Frauen, aber die sind dann genauso radikal und gefühllos wie Männer.
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20.09.2010, 19:29
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#535 |
Geschlecht: Registriert seit: 01.09.2004 |
Zitat von ancela Sagen wir es mal so:
Wenn die Frau vorher psychisch, physisch etc. in Ordnung war, warum sollte man ihr die Waffe wegnehmen? | den von neo zitierten Satz kann man so verstehen, dass sie irgendwann einmal Mitglied in einem Schützenverein war und zuletzt eben nicht mehr. Dann hätte ihre Waffe eingezogen werden müssen.
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20.09.2010, 19:47
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#536 | | Anarchist aus Prinzip
Geschlecht: Registriert seit: 31.08.2004 Ort: Baden |
Zitat von derMoralapostel den von neo zitierten Satz kann man so verstehen, dass sie irgendwann einmal Mitglied in einem Schützenverein war und zuletzt eben nicht mehr. Dann hätte ihre Waffe eingezogen werden müssen. |
Jep, genau das ist der Punkt.
Wenn die Frau nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein war, entfallen die Voraussetzungen für den Bedarf einer Sportwaffe ersatzlos. Die Behörde hätte die Waffe in diesem Fall einziehen müssen.
Aber zur Zeit schreibens ja alle was anderes. Bei der einZeitung war die Frau noch Mitglied, bei ZDF.de war sie ehemaliges Mitglied.
Was stimmt den nun bitteschön?
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20.09.2010, 19:54
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#538 | | Anarchist aus Prinzip
Geschlecht: Registriert seit: 31.08.2004 Ort: Baden |
Zitat von derMoralapostel da sie ja jetzt tot ist, ist ehemaliges Mitglied auf jeden Fall richtig  | Haha. Witz gemacht, kaputt gelacht
Du wirst verstehn, dass ich darüber leider nicht lachen kann. (auch wenn ich das Zwinkersmilie zur Kenntnis genommen habe)
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20.09.2010, 20:10
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#539 |
Geschlecht: Registriert seit: 09.09.2010 |
Zitat von derMoralapostel den von neo zitierten Satz kann man so verstehen, dass sie irgendwann einmal Mitglied in einem Schützenverein war und zuletzt eben nicht mehr. Dann hätte ihre Waffe eingezogen werden müssen. | Warum sollte man ihr eine Waffe entziehen, wo sie als Rechtsanwältin genau die Gesetzeslage kennt und vielleicht "gelogen" hat?
Sie war Rechtsanwältin, Nachforschungen im rechtlichen Bereich sind dann schnell gemacht, das sollte man nie vergessen.
Seit wann ist die dort kein Mitglied mehr? Wer hat überwacht, das sie die Waffe abgibt? Gab es noch Rechtsmittel gegen die Anordnung, dass sie die Waffe abgibt?
Normalerweise ist es so, dass Anordnungen nur mit einem "rechtsmittelfähigen" Bescheid in fast allen Bereichen erlassen werden dürfen. Ohne "rechtsmittelfähigen" Bescheid ist das kaum möglich. Und dann die zuständigen Gerichte? Wow, da kann es "Jahre" dauern, bis es einen Termin gibt.
Außer es wäre eine Anordnung, die sofort zur Umsetzung berechtigt hätte.
Sorry, aber dafür kenne ich mich im deutschen Waffenrecht viel zu wenig aus, das kann nur einer erklären, der dort in dem Bereich tätig ist.
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20.09.2010, 20:39
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#540 | | Anarchist aus Prinzip
Geschlecht: Registriert seit: 31.08.2004 Ort: Baden |
Zitat von ancela Warum sollte man ihr eine Waffe entziehen, wo sie als Rechtsanwältin genau die Gesetzeslage kennt und vielleicht "gelogen" hat?
Sie war Rechtsanwältin, Nachforschungen im rechtlichen Bereich sind dann schnell gemacht, das sollte man nie vergessen.
Seit wann ist die dort kein Mitglied mehr? Wer hat überwacht, das sie die Waffe abgibt? Gab es noch Rechtsmittel gegen die Anordnung, dass sie die Waffe abgibt?
Normalerweise ist es so, dass Anordnungen nur mit einem "rechtsmittelfähigen" Bescheid in fast allen Bereichen erlassen werden dürfen. Ohne "rechtsmittelfähigen" Bescheid ist das kaum möglich. Und dann die zuständigen Gerichte? Wow, da kann es "Jahre" dauern, bis es einen Termin gibt.
Außer es wäre eine Anordnung, die sofort zur Umsetzung berechtigt hätte.
Sorry, aber dafür kenne ich mich im deutschen Waffenrecht viel zu wenig aus, das kann nur einer erklären, der dort in dem Bereich tätig ist. | Wenn man aus einem Schützenverein austritt, so entfallen die Voraussetzungen für den Bedarf einer Sportwaffe. Der Vorsitzende des Vereins ist verpflichtet den Austritt an das zuständige Ordnungsamt zu melden. Es ist dann Sache der Behörde die Waffen einzuziehen.
Kleiner Auszug aus dem WaffG (4) Die zuständige Behörde hat das Recht, jederzeit den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung zu verlangen. Die Anerkennung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 für ihre Erteilung nicht vorgelegenhaben; sie ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen weiterhin nicht vorliegen.Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen ist. Anerkennung, Rücknahme und Widerruf sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Vom Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Aufhebung der Anerkennung an sind die Bescheinigungen des betreffenden Verbandes nach § 14 Abs. 2 und 3 nicht mehr als geeignete Mittel zur Glaubhaftmachung anzuerkennen. Sofern der Grund für die Aufhebung der Anerkennung Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit von Bescheinigungen aufkommen lässt, können die Behörden bereits ab der Einleitung der Anhörung von der Anerkennung der Bescheinigungen absehen. Die Anerkennungsbehörde unterrichtet die nach Absatz 3 an der Anerkennung beteiligten Stellen von der Einleitung und dem Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung der Anerkennung.
(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen. | Und dazu bedarf es keinem rechtsmittelfähigen Bescheides, da die Behörde in diesem Fall das Recht hat die Sportwaffen einzuziehen. |
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