Sicherlich! Die ganze Sache wirkt so, als wollte man jemanden, als abschreckendes Beispiel gleich mal am Anfang der Saison über die Klinge springen lassen. Da sag ich nur: Scheiß Willkür!!!
Was das Vergleichen betrifft, so bin ich schon der Meinung, dass wenn es nachgewiesene Vergehen gibt, die durchaus vergleichbar sind, es auch lt. einem Katalog die gleichen Strafen geben sollte. Es ist doch egal, ob ein verdienter Bundesligaspieler oder ein Youngster eine Unsportlichkeit begeht.
Aber solange sich innerhalb dieser Entscheidungsebene nichts an den Betonköpfen ändert, werden wir hier wohl noch öfter derartige Diskussionen haben.
Als Beispiel möchte ich nur einen Herrn E. Striegel nennen, der unter keinerlei Umständen dieser Welt auch nur annähernd bereit wäre, einen Fehler seiner Schiedsrichter öffentlich einzuräumen. Derartige vom Starrsinn befallene Würdenträger gibts es im deutschen Fußball leider noch viel zu viele.