400 000 € Schaden am Rasen der AA!

Engel_Aloisius

höflichster FL-User
Lt. Stadion GmbH müssen Schäden in Höhe vonm 400 000 € am Rasen der AA beseitigt werden.

Fachleute sind der Meinung, diesen Schaden haben die blauen Ackergäule mit ihren Bodenbearbeitungsstampfern verursacht.

Ich meine, bei aller Sympathie, den Schaden müssen sie berappen. Wenn es nicht anders geht, dann durch Erhöhung der Eintrittspreise und Mitglieder-Beiträge der blauen Vollhonks.
 

Aimar

Frauensportbeauftragter
ich vermute eher, der rot-weiße käskopp hat heimlich tulpenzwiebeln angepflanzt. :mahnen:

:lachtot:

Aber mal ehrlich. Das waren doch die Lells,van Bommels und Co. Und das weiß auch der alte Löwenfan. Aber er versucht krampfhaft seine Rolle zu spielen und wird immer unglaubwürdiger.
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied
Lt. Stadion GmbH müssen Schäden in Höhe vonm 400 000 € am Rasen der AA beseitigt werden.
ich bin dafür,dass der mieter die zahlungen einstellen sollte,so lange das mietobjekt nicht in einem einwandfreien zustand ist.

des weiteren wäre zu prüfen,wie lange man schon gezwungen wurde gutes geld für mangelhafte gegenleistung zu bezahlen um eventuelle,rückwirkende mietminderungen zu erwirken.
 

Engel_Aloisius

höflichster FL-User
ich bin dafür,dass der mieter die zahlungen einstellen sollte,so lange das mietobjekt nicht in einem einwandfreien zustand ist.

des weiteren wäre zu prüfen,wie lange man schon gezwungen wurde gutes geld für mangelhafte gegenleistung zu bezahlen um eventuelle,rückwirkende mietminderungen zu erwirken.



Wieder mal typisch für einen Fan des Arbeiter-Vereins. In einer Luxuswohnung hausen, aber nur für eine Sozialwohnung bezahlen wollen.
 
G

g.P.

Guest
ich bin dafür,dass der mieter die zahlungen einstellen sollte,so lange das mietobjekt nicht in einem einwandfreien zustand ist.

des weiteren wäre zu prüfen,wie lange man schon gezwungen wurde gutes geld für mangelhafte gegenleistung zu bezahlen um eventuelle,rückwirkende mietminderungen zu erwirken.

Der Schaden ist auch im Mietrecht grundsätzlich durch Naturalrestitution auszugleichen § 249 Abs 1 BGB (BGH NJW 85/793). In "Normaldeutsch" übersetzt bedeutet dies, dass der ersatzpflichtige Mieter den beschädigten Rasen durch einen Boden von gleicher Qualität ersetzen muss bzw. auf seine Kosten und Risiko einen Fachhandwerker damit beauftragt. Der geschädigte Vermieter hat aber ein Wahlrecht. Er muss sich nicht auf Naturalrestitution einlassen, wenn er nicht will. Er kann vom Mieter statt dessen dann den Geldbetrag als Schaden verlangen, der zur Schadensbehebung erforderlich ist ( § 249 Abs 2 BGB). Zu ersetzen ist der erforderliche Geldbetrag, d.h. die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. (= so die Umschreibung des BGH - NJW 92, 1619).
Angenommen, der Rasen ist 5 Jahre alt. Dann müsste der Mieter in die Wohnung einen 5 Jahre alten "gebrauchten" Rasen verlegen. Das ist natürlich Unsinn und in der Praxis nicht zu realisieren, da es keinen Markt für gebrauchte Rasen gibt. Daher ist ein neuer Rasen zu verlegen. Da dieser höherwertiger ist, als der beschädigte Boden muss sich der Vermieter einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen. Bei dieser Berechnung ist bei Rasen von einer Lebendauer von 10 Jahren auszugehen (Urteil des LG Dortmund siehe oben) - (Im gewerblichen Bereich mit viel Publikumsverkehr entsprechend kürzer). War der Rasen im Zeitpunkt der Beschädigung zum Beispiel 6 Jahre alt, so muss der Mieter noch 40 % der anfallenden Kosten entsprechend der restlichen Lebenszeit des Rasen ersetzen.

:mahnen:
 

Glavovic

Bekanntes Mitglied

das setzt alles voraus ,dass der schaden durch den mieter verursacht wurde!

wenn der schaden aber durch den vermieter entstanden ist (z.b. weil er die vermietete immobilie zu mehr als 50% selbst nutzt,oder durch mangelhafte wartung etc.),dann ist dem mieter doch wohl kaum die zahlung der vollen miete für ein schadhaftes objekt zuzumuten.....oder?
 
G

g.P.

Guest
das setzt alles voraus ,dass der schaden durch den mieter verursacht wurde!

wenn der schaden aber durch den vermieter entstanden ist (z.b. weil er die vermietete immobilie zu mehr als 50% selbst nutzt,oder durch mangelhafte wartung etc.),dann ist dem mieter doch wohl kaum die zahlung der vollen miete für ein schadhaftes objekt zuzumuten.....oder?

ich versuch grad, ein paar prozente für euch rauszuschlagen, fall mir doch nicht in den rücken, mann..... :schimpf:
 
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