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bananenrepublik deutschland.

Leipzig - Bundesanwalt Hartmut Schneider beantragte heute vor dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. November 2005 aufzuheben. Es sei von " bemerkenswerter Oberflächlichkeit", kritisierte Schneider.

Ex-Schiedsrichter Hoyzer: "Das ist eine Gaunerei"
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Ex-Schiedsrichter Hoyzer: "Das ist eine Gaunerei"
Die Berliner Richter hatten den früheren Fußball-Schiedsrichter Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Hauptangeklagte Ante Sapina hatte als Drahtzieher wegen Wettbetrugs durch manipulierte Fußballspiele in elf Fällen eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten.

Nach Schneiders Ansicht bietet das Strafgesetzbuch bislang keine Möglichkeit, die Manipulationen als Betrug zu ahnden. "Das ist eine Gaunerei. Aber strafrechtlich kommt man da nicht dran", sagte der Bundesanwalt. Folgerichtig seien auch alle anderen Beschuldigten wie der Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und Ex-Fußball-Profi Steffen Karl nicht der Beihilfe schuldig. Als Begründung nannte der Oberstaatsanwalt eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH von 1961. Damals war ein Mann freigesprochen worden, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekommen und noch schnell gesetzt hatte.

spiegel.de

diese pösen, pösen deutschen. was für eine frechheit! so eine betrügerliga schau ich mir nie wieder an. :lachtot:
 

Baldrick

Póg mo thóin
acm schrieb:
bananenrepublik deutschland.

spiegel.de

diese pösen, pösen deutschen. was für eine frechheit! so eine betrügerliga schau ich mir nie wieder an. :lachtot:

Tja, nur liegen hier die Probleme im Gesetz und nicht in der Aufarbeitung. Man spricht hier nicht jemanden schuldig und senkt dann so lange das Strafmaß bis es keinem mehr wirklich weh tut :floet: (ok, das machen wir nur bei Politikern und Wirtschaftsbossen :zwinker3: ).
 
Baldrick schrieb:
Tja, nur liegen hier die Probleme im Gesetz und nicht in der Aufarbeitung. Man spricht hier nicht jemanden schuldig und senkt dann so lange das Strafmaß bis es keinem mehr wirklich weh tut :floet: (ok, das machen wir nur bei Politikern und Wirtschaftsbossen :zwinker3: ).


Koennte man dann aber genauso sagen, warum wurde er ueberhaupt ins Gefaengnis gesteckt, wenns dem Gesetz widerspricht...
 

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Werdna schrieb:
Aber hat Dich wohl noch nie sonderlich interessiert? :floet:
Ich verweigere die Aussage. :zahn: Außerdem gings um, ich zitiere: "die Betrügerliga". Die Pokalwettbewerbe sind nicht in einer ligaähnlichen Struktur organisiert. Damit schließe ich die Beweisaufnahme. :hammer:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Werdna schrieb:
Koennte man dann aber genauso sagen, warum wurde er ueberhaupt ins Gefaengnis gesteckt, wenns dem Gesetz widerspricht...

:suspekt:

Auch bei der Auslegung des Gesetzes kann man unterschiedlicher Meinung sein. Deswegen gibt es ja mehrere Instanzen. Deswegen wäre es ja kein Problem gewesen, wenn man in Italien die Urteile ganz gekippt hätte. Nur entweder ganz, oder gar nicht.
 

Cashadin

Moderator
Teammitglied
Naja - weiss denn jemand was eigentlich so oberflächlich an dem Urteil sein soll?

Geht es darum dass der Ausgang der Spiele nicht zu 100% bekannt war, sondern nur manipuliert wurde?

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
 

Baldrick

Póg mo thóin
Cashadin schrieb:
Naja - weiss denn jemand was eigentlich so oberflächlich an dem Urteil sein soll?

Geht es darum dass der Ausgang der Spiele nicht zu 100% bekannt war, sondern nur manipuliert wurde?

Erst jetzt gesehen. Schwierig das ganze laienhaft auszudrücken. Ich mache es auch einmal kurz (und etwas oberflächlich :zwinker3: ). Es geht darum, ob im Sinn des § 263 StGB ein Irrtum hervorgerrufen, also überhaupt "getäuscht" wurde. Das Urteil (über google kann man es leicht finden) setzt sich mit dem eigentlichen Vorstellungsbild des Wettanbieters bzgl. eines etwaigen Wissensvorsprungs bzw. Sonderwissens des Wettenden (also der fehlenden Einflußnahme bzw. Manipulationsfreiheit) durch den Wetter aber nur unzureichend auseinander. Entscheidend ist, ob die Sapinas den Wettanbietern überhaupt "falsche Tatsachen" vorgespiegelt haben. Dabei hätten wohl vor allem auch die Geschäftsbedingungen stärker herangezogen werden müssen. Hätte dort etwa ausdrücklich ein Manipulationsverbot/Einflußnahmeverbot gestanden, wäre das ganze unproblematisch gewesen.

Ich gehe davon aus, daß diverse Wettanbieter bereits gestern ihre AGBs angepaßt haben... :floet:
 

Wuschel

Bekanntes Mitglied
@Baldrick: Wie kann es denn sein, dass das Landgericht Berlin in der ersten Verhandlung ein Urteil fällen kann, dass scheinbar ziemlich löchrig war?
 

Baldrick

Póg mo thóin
MSGKnicks schrieb:
@Baldrick: Wie kann es denn sein, dass das Landgericht Berlin in der ersten Verhandlung ein Urteil fällen kann, dass scheinbar ziemlich löchrig war?

Auch Juristen sind keine unfehlbaren Übermenschen (also ich schon, aber die andern halt nicht).

Wieso, weshalb und warum ist von außen betrachtet, sehr schwer zu sagen. Und so genau habe ich mich jetzt auch wieder nicht mit der ganzen Sache beschäftigt. Die "oberflächliche" Betrachtung des Landgerichts ist gar nicht so fern liegend. Was es hätte erkennen können, war wohl, daß vor einigen Jahrzehnten schon einmal ein zumindest vergleichbarer Fall des Wettbetrugs im Bereich der Pferdewetten entschieden worden war. Deswegen hätte man zumindest erwarten können, daß die Frage des Irrtums eingehender erörtert worden wäre. Das Urteil setzt sich aber mehr mit den tatsächlichen als mit den rechtlichen Problemen auseinander.

Was man aber sagen muß, ist zumindest, daß das Ganze jetzt nicht so dramatisch ist, wie dieses u.a. von Zwanziger, der den Untergang des Abendlandes beschreit, ist. Die Beteiligten werden evtl. strafrechtlich ungeschoren davon kommen, wenn der BGH nicht seine Rechtsprechung in diesem Bereich ändert (was natürlich möglich ist). Das liegt aber dann eigentlich weniger an der rechtlichen Lage, sondern an den unklaren Teilnahmebestimmungen der Wettanbieter, die die Möglichkeit zum Bescheißen ermöglicht haben.

Das andere ist, daß es zumindest sportlicher Beschiß von den unmittelbar Beteiligten aus dem Fußball (Hoyzer, die beteiligten Spieler) war. Das steht aber nicht unter Strafe bzw. nur unter verbandsinternen Strafen. Deswegen wird Hoyzer trotzdem nie wieder Schiedsrichter werden - nur in den Bau muß er halt nicht wandern.
 

derMoralapostel

Bekanntes Mitglied
Was es hätte erkennen können, war wohl, daß vor einigen Jahrzehnten schon einmal ein zumindest vergleichbarer Fall des Wettbetrugs im Bereich der Pferdewetten entschieden worden war.
wobei man sich am LG Berlin zumindest auf das Urteil von 1979 (da gings um Pferdewetten mit bestochenen Jockeys) bezogen hat, das ja im Widerspruch zu dem von 1961 steht. Eine Entscheidung des großen Senats scheint mir daher nicht gänzlich unwahrscheinlich.
 

Baldrick

Póg mo thóin
derMoralapostel schrieb:
wobei man sich am LG Berlin zumindest auf das Urteil von 1979 (da gings um Pferdewetten mit bestochenen Jockeys) bezogen hat, das ja im Widerspruch zu dem von 1961 steht. Eine Entscheidung des großen Senats scheint mir daher nicht gänzlich unwahrscheinlich.
Sehe ich auch so (sollte aber selber vielleicht noch einmal ins Urteil schauen, bevor ich hier was von mir gebe :floet: ). Zumindest halte ich die Aufregung für völlig übertrieben. Noch ist niemand freigesprochen worden und wenn das passiert, dann in einem rechtsstaatlich einwandfreiem Verfahren.
 
Baldrick schrieb:
Sehe ich auch so (sollte aber selber vielleicht noch einmal ins Urteil schauen, bevor ich hier was von mir gebe :floet: ). Zumindest halte ich die Aufregung für völlig übertrieben. Noch ist niemand freigesprochen worden und wenn das passiert, dann in einem rechtsstaatlich einwandfreiem Verfahren.


Und was machte das Verfahren in Italien dann nicht rechtsstaatlich und einwandfrei?
Ob jetzt ein Strafmass geaendert wird (passiert doch bei fast jedem Insassen, wenn er frueher entlassen wird...) oder jemand komplett freigesprochen wird ist doch im Endeffekt kein grosser Unterschied.
 

die bunte Kuh

unbefleckte Erkenntnis
Werdna schrieb:
Und was machte das Verfahren in Italien dann nicht rechtsstaatlich und einwandfrei?
Das war doch ein Urteil der ital. Sportgerichtsbarkeit. Das hatte mit rechtstaatlich oder nicht nicht so viel zu tun. Da geht's mehr um Glaubwürdigkeit. :hand:
 

Baldrick

Póg mo thóin
Werdna schrieb:
Und was machte das Verfahren in Italien dann nicht rechtsstaatlich und einwandfrei?
Ob jetzt ein Strafmass geaendert wird (passiert doch bei fast jedem Insassen, wenn er frueher entlassen wird...) oder jemand komplett freigesprochen wird ist doch im Endeffekt kein grosser Unterschied.

Kein Unterschied? :suspekt: Erklär das man dem einen oder anderen Straftäter, ob er unschuldig ist oder nur kürzer in den Knast muß.

Das mit dem "früher entlassen" paßt übrigens überhaupt nicht. Zum einen wird damit nicht das Strafmaß reduziert, sondern allein die Strafvollstreckung vorzeitig (nach 2/3 der Zeit) zur Bewährung ausgesetzt. Zum anderen sind auch dabei die Voraussetzungen klar gesetzlich festgelegt (§ 57 StGB) und sind somit bereits bei der Verurteilung bekannt.

Für mich sehen die Verfahren der italienischen Sportsgerichtsbarkeit anders aus. Sie sind nicht Fisch, nicht Fleisch. Sie sehen mehr nach einem Kuhhandel aus. Wenn Milan & Co. tatsächlich nichts gemacht hatten bzw. man ihnen nichts nachweisen konnte, dann hätten auch sie völlig freigesprochen werden müssen. Das hat man nicht gemacht. Hält man sie für schuldig, dann waren die ursprünglichen Strafen mehr als angemessen (eher sogar zu niedrig), dann ist eine Reduzierung soweit, bis sie keinem mehr richtig weh tut, albern.
 
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