Mattlok
Comunio Legende a.D.
Moin,
ich als aktiver Amateurfussballer (Torwart) möchte außerhalb der Wechselperiode den Vereinwechseln.
Das geht laut Satzung/Spielordnung nur in gewissen Fällen.
In meinem Fall möchte ich mich auf die Spielordnung des Hessischen Fussballverbandes berufen.
§ 121
Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren LINK Spielordnung Seite 108 §121 Punkt 2 g) (im pdf Dokument Seite 56
2. Die Mitgliedsverbände können in folgenden Fällen die Wartefrist
wegfallen lassen, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung
des abgebenden Vereins bedarf:
a) ...
b) ...
c) ...
..
..
g) Wenn das letzte Pflichtspiel des Amateurs nachweislich länger
als sechs Monate zurückliegt.
___________________________________
Ich habe mein letztes Serienspiel/Punktspiel Ende 2010 gemacht.
In der Rückrunde spielte ich nicht mehr weil es keine Saisonziele mehr gab,
ich wegen der Entfernung zum Spielort auch kaum trainierte etc.
Nun neuer Trainer, ich traf Absprache ich komme 1x die Woche ins Training,
dafür bin ich die Hinserie gesetzt. Ich hielt mich dran und spielte auch Vorbereitungsspiele.
Nun getsern erstes Saisonspiel, und es kam der Ersatzkeeper der höheren Vereinsmannschaft zum Einsatz. Somit prüfe ich die Möglichkeit eines Vereinswechsels.
Ich habe (leider) bei Vorbereitungsspielen (mit Schiedsrichter/Spielbogen) teilgenommen.
Nun stellt sich die Frage der Definition "Pflichtspiel".
Ist das jedes Spiel mit Passkontrolle/Schiri/Spielbogen,
oder gelten da nur Punktspiele
Zufällig jemand hier der sich damit auskennt?
ich als aktiver Amateurfussballer (Torwart) möchte außerhalb der Wechselperiode den Vereinwechseln.
Das geht laut Satzung/Spielordnung nur in gewissen Fällen.
In meinem Fall möchte ich mich auf die Spielordnung des Hessischen Fussballverbandes berufen.
§ 121
Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren LINK Spielordnung Seite 108 §121 Punkt 2 g) (im pdf Dokument Seite 56
2. Die Mitgliedsverbände können in folgenden Fällen die Wartefrist
wegfallen lassen, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung
des abgebenden Vereins bedarf:
a) ...
b) ...
c) ...
..
..
g) Wenn das letzte Pflichtspiel des Amateurs nachweislich länger
als sechs Monate zurückliegt.
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Ich habe mein letztes Serienspiel/Punktspiel Ende 2010 gemacht.
In der Rückrunde spielte ich nicht mehr weil es keine Saisonziele mehr gab,
ich wegen der Entfernung zum Spielort auch kaum trainierte etc.
Nun neuer Trainer, ich traf Absprache ich komme 1x die Woche ins Training,
dafür bin ich die Hinserie gesetzt. Ich hielt mich dran und spielte auch Vorbereitungsspiele.
Nun getsern erstes Saisonspiel, und es kam der Ersatzkeeper der höheren Vereinsmannschaft zum Einsatz. Somit prüfe ich die Möglichkeit eines Vereinswechsels.
Ich habe (leider) bei Vorbereitungsspielen (mit Schiedsrichter/Spielbogen) teilgenommen.
Nun stellt sich die Frage der Definition "Pflichtspiel".
Ist das jedes Spiel mit Passkontrolle/Schiri/Spielbogen,
oder gelten da nur Punktspiele
Zufällig jemand hier der sich damit auskennt?
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