Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Trainer des Bundesligisten Borussia Dortmund, Jürgen Klopp, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 5000 Euro belegt.
Klopp hatte in der 88. Minute des Bundesliga-Spiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Dortmund am 17. Januar 2010 zum wiederholten Mal die Coaching-Zone verlassen und beim Schiedsrichter-Gespann unsportlich reklamiert, nachdem er zuvor bereits ermahnt worden war. Daraufhin war er aus dem Innenraum verweisen worden.