Kein Knast für Friedrich und Co

Vatreni

Hrvatska u srcu!
Achso, ich dachte schon Arne Friedrich und Co. Wollte schon schreiben: "So schlecht waren sie gestern dann auch wieder nicht" :zahn:
 

Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
8,9 mio hat der fck zahlen müssen.. 1,7 mio wurden nachgewiesen... kriegen wir jetzt die restlichen 7,2 zurück? :gruebel: ...




:zwinker3:
 
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jokie

Bekanntes Mitglied
Waschbaerbauch schrieb:
8,9 mio hat der fck zahlen müssen.. 1,7 mio wurden nachgewiesen... kriegen wir jetzt die restlichen 7,2 zurück? :gruebel: ...

Irgendwo hab ich heut gelesen, das der fck das versuchen will :floet:


EDIT:

Der Schuldspruch könnte den vom FCK geplanten Schadensersatz-Prozess gegen die ehemalige Vereinsführung beeinflussen. Der Club will die 8,9 Millionen Euro nachgezahlten Steuern zurückfordern. "Auch nach Auffassung des FCK-Vorstands hat die Strafkammer zu Recht eine Steuerhinterziehung durch alle drei Angeklagten bejaht", hieß es in einer Pressemitteilung des Bundesligisten, "der FCK sieht durch die Verurteilung seine seinerzeitige Vorgehensweise bestätigt, die Aufklärung der vormaligen Führungs-Praktiken mit Nachdruck zu verfolgen."

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,379562,00.html
 
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Waschbaerbauch

Kapitän Team Franziskaner
wie ich grad gelesen hab, wird dies nicht funktionieren, da das in dem deal drinsteht, den jäggi mit dem finanzamt gemacht hat...
aber man wird ja sehen... wäre mal wieder typisch, wenn man so sinnlos das geld rausgeschmissen hätte :kotzer:
 
Tja.... so ist das leider.... Und Wischi-Waschi-Mann hätte meiner Meinung nach noch die Berufserlaubnis entzogen bekommen müssen...... Ein Insolvenzverwalter, der Steuern hinterzieht... Wo gibts denn sowas.... :frown:
 
lachi83 schrieb:
Eine sich nicht unbedingt auf juristischem Fachwissen gründende Äußerung... :floet: :zwinker3:

Mag ja sein, aber wie kannst Du mir mit Deinem juristischen Fachwissen :zwinker3: erklären, daß Wieschemann weiter als Anwalt und Insolvenzverwalter weiter praktizieren darf???? Wenn ein Arzt nen Fehler macht, und wenns nur fahrlässig ist, ist er auch weg vom Fenster! Wie soll ein Gläubiger einer Insolventen Firma einem solchen Insolvenzverwalter noch vertrauen??? Wo bleibt da der Gläubigerschutz???
 
trinity schrieb:
Mag ja sein, aber wie kannst Du mir mit Deinem juristischen Fachwissen :zwinker3: erklären, daß Wieschemann weiter als Anwalt und Insolvenzverwalter weiter praktizieren darf???? Wenn ein Arzt nen Fehler macht, und wenns nur fahrlässig ist, ist er auch weg vom Fenster! Wie soll ein Gläubiger einer Insolventen Firma einem solchen Insolvenzverwalter noch vertrauen??? Wo bleibt da der Gläubigerschutz???
Weil man ihn dann gleich zum dritten mal bestrafen würde. Die erste Strafe ist die Sanktion durch den Staat (Geld-, Freiheitsstrafe), die zweite Strafe erfolgt durch die Gesellschaft selbst (jedem ist es ja selbst überlassen, wen er als Anwalt nimmt). Käme jetzt noch ein Berufsverbot hinzu, wäre das in diesem Fall auch meines Erachtens nicht mehr vertretbar. Inwiefern er einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter noch nachgehen darf, kann ich nicht einschätzen. Ich stelle es mir aufgrund der mit der Tat einhergehenden Vorbehalte gegenüber Wieschemann, dass er wohl kaum mehr als solcher eingsesetzt wird.

Im Übrigen ist die Aussage bezüglich des Arztes so nicht korrekt. Auch dieser erhält in Folge eines Kunstfehlers kein generelles Berufsverbot. "Weg vom Fenster" ist er im Einzelfall zumeist allein aufgrund der durch die Gesellschaft erfolgenden Sanktion der Missachtung, die ihm eine weitere Ausübung seines Berufes unmöglich macht.
 
lachi83 schrieb:
Ich stelle es mir aufgrund der mit der Tat einhergehenden Vorbehalte gegenüber Wieschemann, dass er wohl kaum mehr als solcher eingsesetzt wird.

Da bin ich mir leider nicht so sicher....Er war hier in der Umgebung sozusagen DER Insolvenzverwalter.... Wobei ich sagen muß, ich hatte beruflich schon mit ihm zu tun bezüglich einer Insolvenz, die er abgewickelt hatte: Ein unangenehmer Zeitgenosse :frown:

I
lachi83 schrieb:
m Übrigen ist die Aussage bezüglich des Arztes so nicht korrekt. Auch dieser erhält in Folge eines Kunstfehlers kein generelles Berufsverbot. "Weg vom Fenster" ist er im Einzelfall zumeist allein aufgrund der durch die Gesellschaft erfolgenden Sanktion der Missachtung, die ihm eine weitere Ausübung seines Berufes unmöglich macht.

Ok, das kann sein, dazu hab ich zu wenig juristisches Fachwissen, da geht man halt davon aus, was man so hört
 
trinity schrieb:
dazu hab ich zu wenig juristisches Fachwissen, da geht man halt davon aus, was man so hört
Das mit einem Smilie untersetzte "juristische Fachwissen" bezog sich zuvor allein die Aussage von McCoy, dass "jeder andere auf Jahre in den Knast gewandert wäre." Eine schlichtweg falsche Aussage. :mahnen: :zwinker3:

PS: Ich habe noch nie bewusst wahrgenommen, dass ein Mediziner infolge eines Kunstfehlers mit einem Berufsverbot bestraft wurde.
 
Das war ja auch net als Vorwurf gemeint....... Sondern wirklich ernst.... Ich hack jetzt nicht auf dem Ausdruck juristisches Fachwissen rum, sondern gebe zu, daß es mir wirklich fehlt.... Peace, ok? Im BWL studium haste zwar auch Recht dabei, aber das kannste offen gesagt in die Tonne treten....
 
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