typisch Schalker, das Sportgericht hat längst entschieden
Lincoln vom Bundesligisten FC Schalke 04 wurde am 3. August 2005 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Wochen vom 2. August 2005 bis einschließlich 30. August 2005 für jeglichen Spielverkehr innerhalb des DFB belegt.
Darüber hinaus ist Lincoln mit einer Sperre von zwei Spielen im Ligapokal belegt.
Eine noch nicht verbüßte Sperre im Ligapokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2007/2008, also zum 30. Juni 2008.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist ist damit rechtskräftig.
Lincoln war am 2. August 2005 im Ligapokal-Finale zwischen Schalke 04 und dem VfB Stuttgart in der 90. Minute von Schiedsrichter Lutz Wagner (Hofheim) des Feldes verwiesen worden.
--------------------------------------------------------------------------------
Kevin Kuranyi vom Bundesligisten FC Schalke 04 wurde am 3. August 2005 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Spielen um den Ligapokal belegt.
Eine noch nicht verbüßte Sperre im Ligapokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2007/2008, also zum 30. Juni 2008.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist ist damit rechtskräftig.
Kuranyi war am 2. August 2005 im Ligapokal-Finale zwischen Schalke 04 und dem VfB Stuttgart in der 66. Minute von Schiedsrichter Lutz Wagner (Hofheim) des Feldes verwiesen worden.
Quelle: HP-DFB