Sportfreunde legen Einspruch gegen Spielwertung der Partie Wehen gegen Siegen ein

Jan

Nur der SFS!
Die Sportfreunde Siegen haben gestern bei der Zentralverwaltung des Deutschen Fußball-Bundes frist- und formgerecht Einspruch gegen die Wertung der Regionalliga-Partie SV Wehen gegen Sportfreunde Siegen eingelegt. In der Begegnung, die am Samstag mit einem 1:1-Unentschieden endete, hatten die Gastgeber in der 57. Minute mit Stefan Zinnow einen Akteur eingesetzt, der nicht auf dem offiziellen Spielberichtsbogen eingetragen war, wohl aber auf der Presse-Info. Dieser Fehler war nach dem Spiel den Unparteiischen aufgefallen, so dass der Süddeutsche Fußballverband (SFV) als spielleitende Stelle am Montag den SV Wehen um eine Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten hat. Kurz nach dem Spiel hatten auch die Sportfreunde mitbekommen, ?dass da etwas nicht stimmt? und hatten ihrerseits am Montag Vormittag Kontakt mit dem SFV aufgenommen. Während der SV Wehen wohl in jedem Fall damit rechnen muss, dass der eine im Spiel errungenen Punkt aberkannt wird, wird nun die Sportgerichtsbarkeit über die Spielwertung zugunsten der Sportfreunde Siegen entscheiden müssen.



Dienstag, 07. September 2004
Quelle: Sportfreunde Siegen



Ich sach nur: Geil :floet:
 

Icke

Exil-Berliner
Alekz schrieb:
Darüber zu diskutieren, dass das was verschiedenes ist, is wohl sinnlos oder?
Sicherlich ist es nicht ganz das gleiche, aber einer Nation oder einem Verein den Vorwurf zu machen, dass sie in einer solchen Situation Einspruch einlegen, ist halt das Sinnlose an der Sache. Interessanter Weise wurde das aber bei den Olympischen Spielen und wohl auch heute noch im Bezug auf die Vielseitigkeitsreiter von vielen anders gesehen. :floet:
 

Jan

Nur der SFS!
Icke schrieb:
Sicherlich ist es nicht ganz das gleiche, aber einer Nation oder einem Verein den Vorwurf zu machen, dass sie in einer solchen Situation Einspruch einlegen, ist halt das Sinnlose an der Sache. Interessanter Weise wurde das aber bei den Olympischen Spielen und wohl auch heute noch im Bezug auf die Vielseitigkeitsreiter von vielen anders gesehen. :floet:

Es gibt aber den kleinen Unterschied, dass die Franz. Vielseitgkeiter definitiv keinen Vorteil von dem Regelverstoß hatten, in diesem Fall ist es aber durchaus möglich, dass Wehen dadurch einen Vorteil gehabt hatte.

Von daher ist es IMO verständlich, dass protestiert wurde.
 
Einspruch hat Erfolg

Nun müssen wir ja doch gewinnen um Siegen wieder auf 4 Punkte Abstand zu bringen.

Einspruch der Sportfreunde hat Erfolg: Spiel beim SV Wehen wird für Siegen als gewonnen gewertet
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch am 24. September 2004 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:

Auf den Einspruch der Sportfreunde Siegen von 1899 hin wird die Spielwertung des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Süd SV Wehen-Taunusstein 1926 gegen Sportfreunde Siegen von 1899 vom 04.09.2004 aufgehoben.
Das Meisterschaftsspiel der Regionalliga Süd SV Wehen-Taunusstein 1926 gegen Sportfreunde Siegen von 1899 ist mit 2:0 Toren für die Sportfreunde Siegen von 1899 und mit 0:2 Toren für SV Wehen-Taunusstein 1926 als verloren zu werten.
Die Einspruchsgebühr ist den Sportfreunden Siegen von 1899 hin zurückzuerstatten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der SV Wehen-Taunusstein.
Abschließend legen die Sportfreunde Siegen Wert auf die Feststellung, dass der Einspruch gegen die Wertung des Spiels erst nach Einleitung eines Verfahrens durch die spielleitende Stelle in gleicher Sache erfolgt ist.

Der Fehler seitens des SV Wehen war bereits dem Schiedsrichtergespann und damit auch der spielleitenden Stelle – dem Süddeutschen Fußballverband – aufgefallen und musste von Amts wegen verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein festgestelltes Fehlverhalten seitens des SV Wehen (durch den Abzug des gewonnenen Punktes) auch ohne den Einspruch der Sportfreunde Siegen erfolgt wäre.

Der Einspruch der Sportfreunde zielte alleine darauf ab, in diesem Fall zwei Punkte zusätzlich zu erhalten, was ohne den Einspruch nicht automatisch der Fall gewesen wäre.

Festzuhalten bleibt damit, dass der SV Wehen durch den Einspruch der Sportfreunde Siegen absolut keinen Nachteil erleidet.

Dem SV Wehen bleibt nunmehr eine Einspruchsfrist von 24 Stunden nach Zugang des Urteils, um eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht zu beantragen.





Sportfreunde
 

Jan

Nur der SFS!
Damit konnte man ja rechnen...



Einspruch der Sportfreunde hat Erfolg: Spiel beim SV Wehen wird für Siegen als gewonnen gewertet


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch am 24. September 2004 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:
Auf den Einspruch der Sportfreunde Siegen von 1899 hin wird die Spielwertung des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Süd SV Wehen-Taunusstein 1926 gegen Sportfreunde Siegen von 1899 vom 04.09.2004 aufgehoben.
Das Meisterschaftsspiel der Regionalliga Süd SV Wehen-Taunusstein 1926 gegen Sportfreunde Siegen von 1899 ist mit 2:0 Toren für die Sportfreunde Siegen von 1899 und mit 0:2 Toren für SV Wehen-Taunusstein 1926 als verloren zu werten.
Die Einspruchsgebühr ist den Sportfreunden Siegen von 1899 hin zurückzuerstatten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der SV Wehen-Taunusstein.

Abschließend legen die Sportfreunde Siegen Wert auf die Feststellung, dass der Einspruch gegen die Wertung des Spiels erst nach Einleitung eines Verfahrens durch die spielleitende Stelle in gleicher Sache erfolgt ist.

Der Fehler seitens des SV Wehen war bereits dem Schiedsrichtergespann und damit auch der spielleitenden Stelle ? dem Süddeutschen Fußballverband ? aufgefallen und musste von Amts wegen verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein festgestelltes Fehlverhalten seitens des SV Wehen (durch den Abzug des gewonnenen Punktes) auch ohne den Einspruch der Sportfreunde Siegen erfolgt wäre.

Der Einspruch der Sportfreunde zielte alleine darauf ab, in diesem Fall zwei Punkte zusätzlich zu erhalten, was ohne den Einspruch nicht automatisch der Fall gewesen wäre.

Festzuhalten bleibt damit, dass der SV Wehen durch den Einspruch der Sportfreunde Siegen absolut keinen Nachteil erleidet.

Dem SV Wehen bleibt nunmehr eine Einspruchsfrist von 24 Stunden nach Zugang des Urteils, um eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht zu beantragen.





Freitag, 24. September 2004
Quelle: Sportfreunde Siegen
 
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