Übertragungsverbot der WM Tickets

RealSyria

***axis of evil***
Wichtig....lest euch in der NJW ( Neue Juristische Wochenschrift)....April 2005....

den Aufsatz von RA Dr. Weller zum Übertragungsverbot der WM Tickets durch.

Seite 934 ff.

Das betrifft euch alle...solltet ihr euer Ticket loswerden wollen oder müssen....

FAKT IST:+++++++++++ACHTUNG++++++++++

Dieses Übertragungsverbot ist (siehe auch die die Quellen der Verbraucherverbände dbzgl. die letzten Monate) unter mehreren Gesichtspunkten angreifbar!!!

Die momentane Ausgestaltung t dieses Übertragungsverbots hält einer AGB-Kontrolle wohl nicht stand....

Ich bin mir sicher, das man dem DFB demnächst empfehlen wird, seine Regelung zu überdenken...
 

Schabbab

in Therapie
Ich weiß gar nicht warum seit Monaten darüber immer wieder diskutiert wird. Eine Übertragung der Tickets ist sehr wohl möglich! Allerdings nur eingeschränkt, insofern gäbe es vielleicht doch rechtliche Anknüpfungspunkte.

Auszug aus den AGB (htttp://www.fifaworlcup.com):

3.
Weder der Ticketinhaber noch irgend jemand sonst ist berechtigt, das Ticket oder die sich aus diesem ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des OK an dritte Personen zu übertragen. Das OK wird seine Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ticketinhaber oder der Dritte

  • die Übertragung auf Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, beabsichtigt,
  • die Weiterveräußerung des Tickets beabsichtigt,
  • die Übertragung oder Verwendung zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets beabsichtigt.

4.
Im Fall der Übertragung mit Zustimmung des OK beantragt der Empfänger die Ausstellung eines neuen Tickets auf seinen Namen. Wird ein Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des OK übertragen oder für die vorstehend genannten Zwecke verwendet, oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Das OK ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren – auch elektronisch – und dem Besitzer des Tickets den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
 

Baldrick

Póg mo thóin
Eben, gerade wegen letzterem bin ich mir gar nicht so sicher, ob eine AGB-Kontrolle negativ ausfallen wird. Der oben angesprochene Aufsatz stellt wesentlich auf die widerstreitenden Interessen zwischen DFB als Veranstalter und dem Erwerber des Tickets ab und räumt letzeren den Vorrang ein. Die Interessen des DFB, Unterbindung des gewerblichen Schwarzhandels und der Sicherheitsaspekt, sollen diesbezüglich zurücktreten. Betrachtet man aber gerade die Ausnahmen zum Übertragungsverbot, so ist auffällig, daß den Interessen den Interessen der Käufer von Tickets weitestgehend Rücksicht getragen wurde. Wer das auf den Namen seiner Urgroßmutter bestellte Ticket auf sich übertragen lassen will, wird kein großes Problem bekommen. Allein problematisch werden die Fälle der kurzfristigen Übertragung werden, d.h. jemand kann aus Krankheit nicht kommen und sich die Zustimmung des OKs nicht rechtzeitig einholen.
 
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