Frage zum Abholen der Tickets

Jan

Nur der SFS!
Vorweg: Sobald die Frage beantwortet ist, kann der Thread mit einem anderen zusammengeführt werden. Da die Antwort aber relativ dringend ist, sollte er, wenn möglich erst mal so offen bleiben, damit ihn auch alle lesen.

Also, wir wollen Dienstag nach Köln, um die umgeschriebenen Tickets abzuholen. In der Mail, in der die Übertragung bestätigt wurde, steht nun:

Zum Umtausch des alten Tickets gegen das auf den neuen Besucher ausgestellte Ticket ist ausschließlich der Besteller oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person berechtigt.

Frage dazu: Ist mit "der Besteller" nun der der Besteller gemeint, dem das Ticket vor der Umschreibung gehört hat gemeint oder der, dem das Ticket nach der Umschreibung gehört?

Eine weitere Frage: Bei einem der Beiden, die die Tickets bekommen, wurden die 10 Euro Bearbeitungsgebühr noch nicht abgebucht. Kann man die dann notfalls am STC bezahlen oder werden die noch abgebucht?
 
Hallo! Also ich habe einige Leute beim Umschreiben beobachtet, in Dortmund war es laut Aussage der herumhüpfenden Helferlein so: Der Besteller ist derjenige der den ursprünglichen Vertrag abgeschlossen hat, also der die Tickets zuerst gekauft hat. Das ist auch juristisch meiner Meinung nach logisch weil ja auch nur derjenige den Vertrag ändern kann. Nun war es teilweise so dass die Umschreiber sämtliche Personalausweise der neuen Stadionbesucher dabeihaben mussten, sonst wurde nicht geändert. Ein Mann wollte zwei Tickets auf seine Kinder umschreiben, aber ohne die Ausweise haben Sie es nicht gemacht. Ich weiss aber nicht ob er es schon im Internet angemeldet hatte, da wurden ja Unterschiede gemacht. Wahrscheinlich nicht. Ich denke wenn man die neuen Besitzer schon mit Ausweisnummer angemeldet hat braucht man die Ausweise nicht mehr. Denn wenn man 4 Tickets für ein gekauftes Spiel abholt braucht ja auch nur der Besteller seinen Ausweis. Mehr weiss ich dazu leider auch nicht!
 
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