Jan
Nur der SFS!
Vorweg: Sobald die Frage beantwortet ist, kann der Thread mit einem anderen zusammengeführt werden. Da die Antwort aber relativ dringend ist, sollte er, wenn möglich erst mal so offen bleiben, damit ihn auch alle lesen.
Also, wir wollen Dienstag nach Köln, um die umgeschriebenen Tickets abzuholen. In der Mail, in der die Übertragung bestätigt wurde, steht nun:
Zum Umtausch des alten Tickets gegen das auf den neuen Besucher ausgestellte Ticket ist ausschließlich der Besteller oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person berechtigt.
Frage dazu: Ist mit "der Besteller" nun der der Besteller gemeint, dem das Ticket vor der Umschreibung gehört hat gemeint oder der, dem das Ticket nach der Umschreibung gehört?
Eine weitere Frage: Bei einem der Beiden, die die Tickets bekommen, wurden die 10 Euro Bearbeitungsgebühr noch nicht abgebucht. Kann man die dann notfalls am STC bezahlen oder werden die noch abgebucht?
Also, wir wollen Dienstag nach Köln, um die umgeschriebenen Tickets abzuholen. In der Mail, in der die Übertragung bestätigt wurde, steht nun:
Zum Umtausch des alten Tickets gegen das auf den neuen Besucher ausgestellte Ticket ist ausschließlich der Besteller oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person berechtigt.
Frage dazu: Ist mit "der Besteller" nun der der Besteller gemeint, dem das Ticket vor der Umschreibung gehört hat gemeint oder der, dem das Ticket nach der Umschreibung gehört?
Eine weitere Frage: Bei einem der Beiden, die die Tickets bekommen, wurden die 10 Euro Bearbeitungsgebühr noch nicht abgebucht. Kann man die dann notfalls am STC bezahlen oder werden die noch abgebucht?